Danke schon mal.

Das mit der Stufe finde ich natürlich nicht so rosig.
Ich habe noch das hier gefunden:
"Allerdings gibt es hier Ermessensspielräume:
Der Arbeitgeber kann die Stufenlaufzeit ganz oder teilweise anrechnen, wenn ein dienstliches Interesse besteht (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD).
Das bedeutet: Du kannst eine Anrechnung deiner bisherigen Stufenlaufzeit beantragen – z. B. mit Verweis auf deinen internen Wechsel und das dienstliche Interesse an deiner Weiterbeschäftigung
Wenn ein Mitarbeiter aus einer anderen Entgeltgruppe oder aus einem anderen Tarifvertrag in eine neue Entgeltgruppe wechselt, kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung und der damit verbundenen Fähigkeiten eine höhere Stufe festlegen."
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?