Autor Thema: Vorstellungsgespräch Vollstreckung  (Read 1290 times)

michaellhf

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Vorstellungsgespräch Vollstreckung
« am: 16.04.2025 15:47 »
Hallo,

ich habe in der kommenden Woche ein Vorstellungsgespräch in einer Gemeinde als Sachbearbeiter im Bereich Vollstreckung.

Aktuell bin ich mir noch nicht so sicher, wie ich mich auf dieses Gespräch fachlich vorbereiten soll, da es ja doch ein rechtlich sehr breit gefächerter Bereich ist und eine Vorbereitung wie z.B. zum Thema SGB II nicht so ganz einfach ist.

Ist jemand vielleicht im Bereich der Vollstreckungssachbearbeitung tätig und kann mir da ein paar Tipps geben ?

BAT

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Antw:Vorstellungsgespräch Vollstreckung
« Antwort #1 am: 16.04.2025 20:28 »
Kenne mich zwar dort nicht aus, aber bei uns war heute eine Stelle mit Erfolgsbeteiligung ausgeschrieben.

KaiBro

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Antw:Vorstellungsgespräch Vollstreckung
« Antwort #2 am: 17.04.2025 08:56 »
Stichworte wären:
- Umgang mit wütenden, überforderten, traurigen Bürgern
- Amtshilfeersuchen
- für wen ist die Gemeinde Vollstreckungsbehörde
- Kontopfändung (P-Konto)
- Stundungen, Ratenzahlungen

Julianx1

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Antw:Vorstellungsgespräch Vollstreckung
« Antwort #3 am: 17.04.2025 10:18 »
Morgen,

schau dir vorher einfach mal das Verwaltungsvollstreckungsgesetz an. Und informier dich allgemein über die Schuldnerbekanntmachung. Je nach Aufgabengebiet ist die Insolventsordnung auch für deine zukünftige Tätigkeit relevant.

Es kommt generell darauf an in welchen Bereich du tätig bist. Sehr oft ist die Vollstreckung unterteilt in Vollstreckung aus dem Innendienst und Vollstreckung im Außendienst. Im Außendienst bekommst du meistens deine Vollstreckungsaufträge vom Außendienst. Nachdem deren Vollstreckungsversuche erfolglos blieben.

Im Außendienst wird der Schuldner aufgesucht. Die Aufgaben dabei sind höchst unterschiedlich. Es gibt Kommunen, die grundsätzlich keine Sachpfändung betreiben, da dies sehr aufwändig sein kann. Hingegen wird die Pfändung in Geldwerte eher aus dem Innendienst betrieben. Google zudem auch einfach mal Stichworte wie Vermögensauskunft und Schuldnerbekanntmachung.

Die weiter oben angesprochenen Erfolgsprämien sind zu vernachlässigen. Die sind gedeckelt und in der Verordnung festgelegt.

D-x

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Antw:Vorstellungsgespräch Vollstreckung
« Antwort #4 am: 24.04.2025 16:03 »
Meine Empfehlung ist generell, und das habe ich unverständlicherweise nicht selten bereits gegenteilig erlebt, als Grundlage die in der Stellenausschreibung genannten Begriffe/Inhalte präsent sein sollten und man Fragen dazu erwarten darf und beantworten können sollte.
In einer Stellenausschreibung für einen Sachbearbeiter Vergabe, wo als Tätigkeit die Bearbeitung von Ober- und Unterschwellenvergabe aufgeführt ist, waren mehrere Bewerber nicht in der Lage zu sagen, wo denn die Grenzen dafür liegen bzw. wann welches Verfahren anzuwenden ist. Das kam nicht gut an.

Wenn jemand im Bereich für den man sich bewirbt noch nicht tätig war erwarten wir i.d.R. keine umfassenden Kenntnisse, die jemand mit mehrjähriger Berufserfahrung in dem Bereich vorweisen kann, schon aber, dass er sich angemessen damit befasst hat. (Wobei sich entsprechend vorhandene Erfahrung positiv auswirkt.)

MoinMoin

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Antw:Vorstellungsgespräch Vollstreckung
« Antwort #5 am: 24.04.2025 17:13 »
Genau @D-x,
alles was man ergooglen kann in einem Nachmittag sollte man drauf haben.....sonst ist es nicht weit hin mit dem Interesse.