Meine Empfehlung ist generell, und das habe ich unverständlicherweise nicht selten bereits gegenteilig erlebt, als Grundlage die in der Stellenausschreibung genannten Begriffe/Inhalte präsent sein sollten und man Fragen dazu erwarten darf und beantworten können sollte.
In einer Stellenausschreibung für einen Sachbearbeiter Vergabe, wo als Tätigkeit die Bearbeitung von Ober- und Unterschwellenvergabe aufgeführt ist, waren mehrere Bewerber nicht in der Lage zu sagen, wo denn die Grenzen dafür liegen bzw. wann welches Verfahren anzuwenden ist. Das kam nicht gut an.
Wenn jemand im Bereich für den man sich bewirbt noch nicht tätig war erwarten wir i.d.R. keine umfassenden Kenntnisse, die jemand mit mehrjähriger Berufserfahrung in dem Bereich vorweisen kann, schon aber, dass er sich angemessen damit befasst hat. (Wobei sich entsprechend vorhandene Erfahrung positiv auswirkt.)