Autor Thema: Vergütung Rufbereitschaft  (Read 2805 times)

Grizou

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Vergütung Rufbereitschaft
« am: 19.05.2025 14:48 »
Hallo

Auf unserem Bauhof gibt es eine allgemeine Rufbereitschaft. Diese wird von fünf Mitarbeitenden im wöchentlichen Wechsel übernommen, dienstags um 7 wird das Telefon weitergereicht. Die Vergütung erfolgt mit einer monatlichen Pauschale. Anfallende Einsätze werden auf dem Stundenkonto mit entsprechenden Rundungen verbucht, weitere Auszahlungen außer der Pauschale werden nicht getätigt.
Alle Mitarbeitenden haben unterschiedliche Eingruppierungen, von 5-3 bis 7-6, trotzdem bekommen jeweils zwei MA eine gleichhohe Vergütung (7-6 und 6-6, ebenso 5-4 und 5-3).
Die PA tut sich schwer damit, die Berechnungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, bzw wenn sie es tut, würde ich es gern verstehen können.

Unsere Arbeitszeiten: Mo-Do 7-16, Fr 7-12 Uhr. Da die Bereitschaft nur außerhalb der Dienstzeiten liegt, wird sie m.E mit 5*2-fachem Stundenentgelt und 2*4-fachem Stundenentgelt vergütet, also 18-faches Stundenentgelt der individuellen Eingruppierung.

Berechnung mit EG vor der aktuellen Erhöhung:
EG5-4: 18*19,93€ = 358,74 pro Woche
Durch die monatliche Zahlung 358,74*52 Wochen/12 Monate/5 Personen = 310,91€
Derzeit werden 295,01€ ausgezahlt.

In meiner Berechnung sind noch keinerlei Feiertage berücksichtigt, also wird das Entgelt noch ein wenig steigen.

Wieder einmal die Frage, ob ich da auf dem Schlauch stehe oder irgendwas bei der Berechnung vergessen, übersehen oder falsch verstanden habe.

BAT

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #1 am: 19.05.2025 17:10 »
Nur am Rande, die Zuschläge bekommen alle einheitlich nach der Stufe 3, nicht nach der individuellen Stufe.

Grizou

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #2 am: 20.05.2025 07:13 »
Vielen Dank, für die Gutschrift auf dem Zeitkonto ist das ja irrelevant, aber für den Fall, dass es mal geändert wird und die Zuschläge ausgezahlt werden, werde ich das im Hinterkopf behalten.

mxpnz

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #3 am: 20.05.2025 11:28 »
-

Hausmeister

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #4 am: 22.05.2025 09:51 »
Hallo,

auch ich wende mich an euch,

Wir, 5Mann im Bauhof, leisten Winterdienst, Rufbereitschaft wird nicht gezahlt, Einsätze werden per Zufall, vom Chef, wenn er der Meinung ist, telefonisch aufs Priv.Handy kommuniziert. Diensthandy gibt es nicht.
Der Anruf kommt um 4 oder 5.
Die Einsätze werden als Plusstunden angerechnet.

Frage, ist dies alles Rechtens?

Wäre sehr dankbar dafür!

MoinMoin

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #5 am: 22.05.2025 10:04 »
Ja, das kann er so machen.

Aber er kann dann nicht von euch verlangen, dass ihr dann ans Telefon geht bzw. dann auch außerplanmäßig erscheint.

Hausmeister

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #6 am: 22.05.2025 10:16 »
O.k danke

Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?

MoinMoin

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #7 am: 22.05.2025 10:26 »
Angeordnete Rufbereitschaft wird entsprechend entlohnt, auch wenn man keinen Einsatz hat.
§8
1Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt.
2Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle. 3Maßgebend für die Bemessung der Pauschale nach
Satz 2 ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. 4Für die Arbeitsleistung
innerhalb der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des
§ 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem  ....


Der Einsatz wird dann gesondert bezahlt.

Grizou

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #8 am: 22.05.2025 10:35 »
Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?

Was bedeutet "Wenn im Vorfeld feststeht"? Hat der Chef am Vortag gesagt, dass du um 4 streuen sollst? Dann musst du los.
Oder du hast vermutet, dass du streuen musst, aber er hat nicht angerufen? Dann war es persönliches Pech um 4 aufzustehen.

Generell gibt es wie MoinMoin schrieb Geld für die Rufbereitschaft.
Am besten regelt man das wohl über eine Dienstvereinbarung, in der Rufbereitschaftszeiten geregelt sind und wann und durch wen die Rufbereitschaft ausgerufen wird...

Rene

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #9 am: 22.05.2025 11:15 »
Wenn ihr tatsächlich jeden Monat die gleiche "Pauschale" bekommt, werden die Tagessätze über Jahr gerechnet und durch 12 geteilt.
Da im 5-wöchigen Intervall sich eine geringfügig geringere Anzahl an Bereitschaftstagen als die von dir genommenen  7 Tage ergibt (365 / 5 / 12 = 6,08 Tage), wird die Monatspauschale im Regelfall unter 5*2+2*4 Stundenentgelten liegen.
Das 2 Mitarbeiter mit verschiedenen Stundensätzen und auch mit einer unterschiedlich hohen Jahres-Rufbereitschaftstageszahl auf der exakt gleichen Pauschale landen, ist wohl eher unwahrscheinlich und damit eher der kreativen Auslegung der Personalabteilung zu tun.

Bei uns wurde diese Pauschalisierung übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, da solche Pauschalberechnungen lt. irgendeinem Gesetz nicht mehr erlaubt waren. Somit wird jetzt für die Maiabrechnung geguggt, wieviel Tage mit welchen Stundenentgelten der jeweilige Mitarbeiter im APRIL Rufbereitschaft gemacht hat. Daher ist die "Pauschale" jeden Monat anders.
Vorteil ist, das dies somit ein veränderlicher Entgeltbestandteil ist und dementsprechend bei Urlaubs- bzw. Krankheitstagen berücksichtigt werden muss.

Grizou

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #10 am: 22.05.2025 11:59 »
Bei uns wurde diese Pauschalisierung übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, da solche Pauschalberechnungen lt. irgendeinem Gesetz nicht mehr erlaubt waren.
Wir hatten eine Pauschalisierung im Winterdienst, wo alle (über alle Entgeltgruppen hinweg) die selbe Pauschale bekommen haben. Dies ist (nach TVöD?) nicht rechtens, da einige wenige korrekt bezahlt werden, alle anderen aber zu viel oder zu wenig bekommen.
Wenn wie im aktuellen Fall die gleiche Stunden- bzw. Tagesanzahl als Basis genommen wird, die aber mit dem individuellen Stundensatz verrechnet wird, soll es ok sein; es kommt zwar immernoch zu leichten Differenzen (zB auf Grund verschiedener Anzahl an Feiertagen), aber eine Pauschalisierung dient ja auch der Vereinfachung (und Beschleunigung) der Abrechnung.
Ob das Ganze vor Gericht Bestand hätte, kann ich natürlich nicht sagen, aber zumindest bei uns sind alle damit einverstanden (wenn wir denn mal die Berechnungsgrundlage sehen/verstehen dürfen und wir korrekt bezahlt werden ^^)


Zitat
Vorteil ist, das dies somit ein veränderlicher Entgeltbestandteil ist und dementsprechend bei Urlaubs- bzw. Krankheitstagen berücksichtigt werden muss.
Inwieweit muss das berücksichtigt werden, bzw wie meinst du das?

Hausmeister

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #11 am: 22.05.2025 14:19 »
Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?

Was bedeutet "Wenn im Vorfeld feststeht"? Hat der Chef am Vortag gesagt, dass du um 4 streuen sollst? Dann musst du los.
Oder du hast vermutet, dass du streuen musst, aber er hat nicht angerufen? Dann war es persönliches Pech um 4 aufzustehen.

Generell gibt es wie MoinMoin schrieb Geld für die Rufbereitschaft.
Am besten regelt man das wohl über eine Dienstvereinbarung, in der Rufbereitschaftszeiten geregelt sind und wann und durch wen die Rufbereitschaft ausgerufen wird...

Nein, nein, er sagt wortwörtlich.
Wenns Glatt ist  ruf ich dich an!
Ich bereite mir auf den Fall vor, und er ruft nicht an.

Und Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht, das ist die Aussage auch seinerseits.

MoinMoin

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #12 am: 22.05.2025 14:29 »
Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?

Was bedeutet "Wenn im Vorfeld feststeht"? Hat der Chef am Vortag gesagt, dass du um 4 streuen sollst? Dann musst du los.
Oder du hast vermutet, dass du streuen musst, aber er hat nicht angerufen? Dann war es persönliches Pech um 4 aufzustehen.

Generell gibt es wie MoinMoin schrieb Geld für die Rufbereitschaft.
Am besten regelt man das wohl über eine Dienstvereinbarung, in der Rufbereitschaftszeiten geregelt sind und wann und durch wen die Rufbereitschaft ausgerufen wird...

Nein, nein, er sagt wortwörtlich.
Wenns Glatt ist  ruf ich dich an!
Ich bereite mir auf den Fall vor, und er ruft nicht an.

Und Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht, das ist die Aussage auch seinerseits.
Und was sagst du wenn er das nächste mal sagt:
Wenns Glatt ist  ruf ich dich an!
??
Dann solltest du ihm sagen: kein Ding Cheffe, wenn ich wach und in der Nähe bin gehe ich auch ans Telefon.  ::)
und wenn er dann austickt und brüllt, sagste du ihm, dass er wenn er mehr will halt eine Rufbereitschaft zahlen soll.

D-x

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Antw:Vergütung Rufbereitschaft
« Antwort #13 am: 23.05.2025 13:40 »
Bei uns wurde diese Pauschalisierung übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, da solche Pauschalberechnungen lt. irgendeinem Gesetz nicht mehr erlaubt waren. Somit wird jetzt für die Maiabrechnung geguggt, wieviel Tage mit welchen Stundenentgelten der jeweilige Mitarbeiter im APRIL Rufbereitschaft gemacht hat. Daher ist die "Pauschale" jeden Monat anders.

Sehr kreativ, Dein Arbeitgeber. §24 Abs. 1 TVöD würde eher die Auszahlung im Juni nahelegen, da dies der zweite Kalendermonat ist, der auf die Entstehung der Ansprüche folgt.