Autor Thema: Jahresurlaub über Jahreswechsel  (Read 1636 times)

MoinMoin

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Antw:Jahresurlaub über Jahreswechsel
« Antwort #15 am: 31.10.2025 08:20 »
Bei uns kann man auch seinen kompletten Jahresurlaub theoretisch mitnehmen und muss ihn bis Ende September des folgenden Jahres genommen haben, ansonsten verfällt er.
Tariflich idR nur bis März, bei uns wurde es aber für die Angestellten auch auf Sep erweitert um gleichgestellt zu sein mit den Beamten.