Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

Begonnen von page81, 24.04.2025 09:07

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MaLa

Zitat von: miloe in 27.08.2025 23:53
Hallo,

bei uns ist es auch noch unklar wann das Tarifergebnis umgesetzt werden kann. Evtl. kann dies erst im Oktober erfolgen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich formal für diesen Fall  meine Ansprüche auf die Nachzahlung des Aprilgehaltes nach 37 Abs. 1 TVÖD bei meinem AG einfordern müsste, weil der Anspruch sonst verfällt. Zahltag des Aprilgehaltes war nach 24 TVÖD der letzte Werktag im April und somit der 30. April. Fälligkeit im Oktober ist auch der letzte Werktag und somit der 31. Oktober. Das sind genau 6 Monate und 1 Tag. Ohne Anforderung würde somit eigentlich mein Anspruch nach 37 Abs. 1 TVÖD verfallen oder übersehe ich was? Läuft die Frist erst mit Wirksamkeit des Tarifabschlusses? Aber wenn ja auf welcher Grundlage? Entscheidend ist ja nach meinem Verständnis des 37 Abs. 1 TVÖD der Fälligkeitszeitpunkt und nicht das Bekanntwerden. Aufgrund der Rückwirkung des Tarifvertrages ändert sich zwar die Höhe aber eben nicht die Fälligkeit des Aprilgehaltes?!

Klar ist, dass das nicht im Geiste des Tarifabschlusses sein kann und die Umstände vom AG zu vertreten  sind. Aber eine entsprechende Differenzierung sieht nach meinem Verständnis der 37 Abs. 1 TVÖD nicht vor. Und nach dem Verlauf in den Tarifverhandlungen bin ich vorsichtig.

Wo liegt mein Denkfehler, den ich hoffentlich mache?

Danke im Voraus fürs Mitdenken und hoffentlich auflösen?

Gruss
miloe

PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.

Ist doch Ähnlich wie bei Zulagen wie Rufbereitschaft oder ähnlichem, hier erwirtschaftest du sie auch im JEweiligen Monat, aber fällig werden sie erst später. Somit hast du bei Zulagen sogar noch die möglichkeit 8-9 Monate nachzufordern :P

Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.

KlammeKassen

Zitat von: Alien1973 in 10.09.2025 12:25
Heute die  Info bekommen, Nachzahlung kommt erst mit dem Oktobergehalt.... ::)

Warum wundert mich das nicht....

Bisschen den Liquiditäts-/Kassenkredit noch geringer halten. Spart einiges an Zinsen  :D

VielUnterwegs

Bei uns kommt die Erhöhung UND die Nachzahlungen jetzt mit dem September-Gehalt.  :)

Carosschatz

Wir (Krankenhaus) haben heute eine Mitteilung bekommen dass es bei uns erst mit dem Oktober Gehalt ausgezahlt wird.

horstman

Kommune in NRW: Erhöhung und Nachzahlung kam im August.
Schon alles wieder in den Wirtschaftskreislauf gebracht.

TVOEDAnwender

Zitat von: MaLa in 10.09.2025 12:38

Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.

Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.

Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.:

ZitatDas Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.

Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.

Umlauf

Zitat von: TVOEDAnwender in 19.09.2025 14:01
Zitat von: MaLa in 10.09.2025 12:38

Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.

Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.

Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.:

ZitatDas Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.

Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.

Deswegen findet man so gar nichts zu den Änderungsverträgen.
Nicht mal die Information, dass es bei Halten des Stiftes Schwierigkeiten gibt.

SamFisher

Zitat von: TVOEDAnwender in 19.09.2025 14:01
Zitat von: MaLa in 10.09.2025 12:38

Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.

Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.

Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.:

ZitatDas Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.

Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.

Heute kam die Abrechung seitens der BNetzA. Die Monate bis April sind rückgerechnet, und es befindet sich darin noch der Hinweis auf das BMI Schreiben vom 15.07. mit Rückforderungsvorbehalt.

Ich habe mal unseren Verdi Vertreter gefragt, warum wir Bundesbediensteten unter den politischen Inkompetenzen der VKA leiden müssen, ob uns die Bundespolitiker nicht ausreichen und wir daher den Teil Bund zukünftig getrennt verhandeln wollen. Mal sehen, ob da eine sinnvolle Antwort kommt, es würde mich aber sehr wundern.

Umlauf

Zitat von: SamFisher in 20.09.2025 12:19
Zitat von: TVOEDAnwender in 19.09.2025 14:01
Zitat von: MaLa in 10.09.2025 12:38

Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.

Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.

Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.:

ZitatDas Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.

Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.

Heute kam die Abrechung seitens der BNetzA. Die Monate bis April sind rückgerechnet, und es befindet sich darin noch der Hinweis auf das BMI Schreiben vom 15.07. mit Rückforderungsvorbehalt.

Ich habe mal unseren Verdi Vertreter gefragt, warum wir Bundesbediensteten unter den politischen Inkompetenzen der VKA leiden müssen, ob uns die Bundespolitiker nicht ausreichen und wir daher den Teil Bund zukünftig getrennt verhandeln wollen. Mal sehen, ob da eine sinnvolle Antwort kommt, es würde mich aber sehr wundern.

Die Frage ist nur, wer dann für uns streikt? So ohne Kindergärtnerinnen und Müllwerker.

BAT

Warum streiken, wenn der AG die Taschen bis oben voll hat und in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er dies auch mit vollen Händen ausschütten wird?

P.S.: Hoffe, nächste Woche ist die Nachzahlung da ;)

thebiba

Und wieder einen Monat länger warten.
Keine Aus-/Nachzahlung mit dem kommenden Gehalt.

Richard777

Wir in Bayern erst mit Oktober Gehalt

BAT

Bietet jemand November?  ::)

wedo

bin in einer Kommunw in Bayern wir haben es im August bekommen

Marakain

Hier in Bhv sind gerade die Abrechnungen gekommen mit der Nachzahlung. Vom Betrag eher enttäuschend wenn man die ganze Aufregung das ganze Jahr bedenkt.

Mal ne Frage an die Experten. War es nicht so das die Schichtzulage auch von 40 auf 100 € steigen sollte? Ich meine zum 01.07.? Ich kann dazu nichts finden bzw. in der Abrechnung steht weiterhin 40 €