Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

Begonnen von page81, 24.04.2025 09:07

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BVerfGBeliever

Zitat von: schnitzelesser in 21.08.2025 20:24
Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.

Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).

Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..

Aleksandra

Zitat von: BVerfGBeliever in 24.08.2025 07:03
Zitat von: schnitzelesser in 21.08.2025 20:24
Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.

Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).

Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
Wir reden hier ganz speziell von den Monaten Januar bis März, da es die verspätete Erhöhung ab April gibt. Pro Monat sind das bei EG12/6 195 EUR Brutto. Bei drei Monaten sind das dann entsprechend 585 EUR.
Das Durchschnittsentgelt der RV für 2025 (allerdings vorläufig!) liegt bei 50.493 EUR. Rechnen wir jetzt die 585 durch die 50.493 erhalten wir die "entgangenen" Rentenpunkte. Das ist ein Wert von 0,0116. Der Wert eines Rentenpunktes liegt bei 40,79 EUR. Es entgehen einem also (40,79*0,0116) Rentenansprüche in Höhe von 47 Cent, brutto natürlich.
Das ist tatsächlich sogar mehr als ich erwartet habe. Aber ich glaube wir können uns darauf einigen, dass die Probleme bei unserer Rente an anderer Stelle deutlicher zu finden sind.

Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

BVerfGBeliever

Zitat von: Aleksandra in 24.08.2025 08:39
Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.

Exakt. Und das wäre signifikant schlechter gewesen!

Zur Veranschaulichung mal ganz konkret:
- Vor 21 Jahren, also im August 2004, lag das A15-Endstufengrundgehalt im Bund und in Hessen bei jeweils 61.308 Euro, während es in Sachsen 55.777 Euro waren.
- Aktuell sind es hingegen im Bund 94.156 Euro (also plus 53,6% gegenüber damals), in Hessen ab Dezember 101.224 Euro (also plus 65,1%) und in Sachsen 100.528 Euro (also plus 80,2% gegenüber damals).

Diese sehr unterschiedliche Entwicklung resultiert einzig und allein aus den (verketteten) prozentualen Gehaltserhöhungen der letzten 21 Jahre, völlig unabhängig von den genauen Zeitpunkten.

Somit ist es sicherlich ärgerlich für alle hessischen Beamten, dass die aktuelle Erhöhung nachträglich von August 2025 auf Dezember 2025 verschoben wurde. Langfristig spielt diese Verschiebung jedoch keine relevante Rolle!

schnitzelesser

Zitat von: Aleksandra in 24.08.2025 08:39
Zitat von: BVerfGBeliever in 24.08.2025 07:03
Zitat von: schnitzelesser in 21.08.2025 20:24
Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.

Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).

Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
Wir reden hier ganz speziell von den Monaten Januar bis März, da es die verspätete Erhöhung ab April gibt. Pro Monat sind das bei EG12/6 195 EUR Brutto. Bei drei Monaten sind das dann entsprechend 585 EUR.
Das Durchschnittsentgelt der RV für 2025 (allerdings vorläufig!) liegt bei 50.493 EUR. Rechnen wir jetzt die 585 durch die 50.493 erhalten wir die "entgangenen" Rentenpunkte. Das ist ein Wert von 0,0116. Der Wert eines Rentenpunktes liegt bei 40,79 EUR. Es entgehen einem also (40,79*0,0116) Rentenansprüche in Höhe von 47 Cent, brutto natürlich.
Das ist tatsächlich sogar mehr als ich erwartet habe. Aber ich glaube wir können uns darauf einigen, dass die Probleme bei unserer Rente an anderer Stelle deutlicher zu finden sind.

Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.

Du musst dich mal entscheiden. Entweder diskutierst du über Rentenpunkte oder über den Tabellenendwert zum Laufzeitende des Tarifvertrags, wobei Letzteres völlig irrelevant für die Rentenpunkte in dem Jahr ist. Davon ab sind 47 ct brutto ca. 38 ct netto, was über einen durchschnittlichen Rentenbezugszeitraum von 20 Jahren zu einem Barwert von 90 Euro netto führt.

Zitat von: BVerfGBeliever in 24.08.2025 07:03
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Es tut mir wirklich sehr leid, dass du meine in sehr einfach Wörtern und nicht missinterpretierbar verfassten sowie ausnahmslos auf Fakten basierenden Beiträge inhaltlich nicht verstehst. Soll ich nächstes Mal in Großbuchstaben schreiben?

BVerfGBeliever

Zitat von: schnitzelesser in 24.08.2025 12:00
Du musst dich mal entscheiden. Entweder diskutierst du über Rentenpunkte oder über den Tabellenendwert zum Laufzeitende des Tarifvertrags, wobei Letzteres völlig irrelevant für die Rentenpunkte in dem Jahr ist

Ähem, Aleksandra hatte ursprünglich lediglich die prozentuale TVöD-Entwicklung mit der prozentualen Entwicklung des "Durchschnittsentgelts" verglichen. Die Rentenpunkte wurden erst von dir ins Spiel gebracht.


Zitat von: schnitzelesser in 24.08.2025 12:00
Es tut mir wirklich sehr leid, dass du meine in sehr einfach Wörtern und nicht missinterpretierbar verfassten sowie ausnahmslos auf Fakten basierenden Beiträge inhaltlich nicht verstehst. Soll ich nächstes Mal in Großbuchstaben schreiben?

Nein, aber stattdessen inhaltlich korrekt. Du hattest in der Vergangenheit mehrfach behauptet, bei Tarifrunden käme es in erster Linie auf das "Volumen" an. Das ist jedoch Quatsch.

Konkretes Beispiel: Tarifrunde, Laufzeit ein Jahr, Ausgangsgehalt 5.000 Euro:
- Option 1: Erhöhung ab Januar um 2% auf 5.100 Euro. Dein "Volumen": 1.200 Euro (zwölf mal 2 Prozent).
- Option 2: Acht Monate Nullrunde, Erhöhung ab September um 6% auf 5.300 Euro. Dein "Volumen": ebenfalls 1.200 Euro (vier mal 6 Prozent).

In deinen Augen sind beide Optionen gleichwertig. Ich hingegen sage, dass Option 2 signifikant besser ist, weil du mit 5.300 Euro statt 5.100 Euro in die nächste Tarifrunde gehst.

Oder ganz platt gesprochen: Nur die Prozente zählen!!

Alfi

ok das mit den Rentenpunkten und 47 Cent etc. verstehe ich irgendwie nicht.

Könnte mir das bitte noch mal jemand genauer erklären.

Ich bin vielleicht noch zu jung und habe mich deshalb damit noch nicht so wirklich befasst  ::)

NelsonMuntz

Zitat von: BVerfGBeliever in 24.08.2025 12:24
Nein, aber stattdessen inhaltlich korrekt. Du hattest in der Vergangenheit mehrfach behauptet, bei Tarifrunden käme es in erster Linie auf das "Volumen" an. Das ist jedoch Quatsch.

Konkretes Beispiel: Tarifrunde, Laufzeit ein Jahr, Ausgangsgehalt 5.000 Euro:
- Option 1: Erhöhung ab Januar um 2% auf 5.100 Euro. Dein "Volumen": 1.200 Euro (zwölf mal 2 Prozent).
- Option 2: Acht Monate Nullrunde, Erhöhung ab September um 6% auf 5.300 Euro. Dein "Volumen": ebenfalls 1.200 Euro (vier mal 6 Prozent).

In deinen Augen sind beide Optionen gleichwertig. Ich hingegen sage, dass Option 2 signifikant besser ist, weil du mit 5.300 Euro statt 5.100 Euro in die nächste Tarifrunde gehst.

Oder ganz platt gesprochen: Nur die Prozente zählen!!

Das ist absolut richtig. Trotzdem ist das Volumen AG-seitig eine wichtige Kenngröße, weil man das ja für die Haushaltsplanung braucht. Für den AN (der noch längere Zeit arbeiten muss) ist eine späte Erhöhung bei gleichem Volumen aber immer besser (Zinseszins) - deshalb ist das Klagen über "Nullrunden" oft fehl am Platz.

RehAnimaTör

Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt.

BVerfGBeliever

Zitat von: NelsonMuntz in 25.08.2025 09:27
Trotzdem ist das Volumen AG-seitig eine wichtige Kenngröße, weil man das ja für die Haushaltsplanung braucht.

Völlig richtig.

Daher hatte ich ja schnitzelesser damals auch scherzhaft gefragt, ob er Arbeitgeber sei, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125925.msg404527.html#msg404527).

Babbe1986

Also bei uns erfolgt die Auszahlung im September.

Gummibärchen

Wir bekommen mit unserer Lohnabrechnung August nun die Auszahlung der Monate April bis Juli. Jeweils für jeden Monat, in meinem Fall die 110 Euro pro Monat, separat nachberechnet. Weitere Verrechnungen sollen im September folgen.

ivarderhilfreiche

AKDB (Dienstleister bei vielen bayer. Kommunen) rechnet mit der Auszahlung in September oder Oktober...

BAT

Zitat von: Gummibärchen in 26.08.2025 11:12
Wir bekommen mit unserer Lohnabrechnung August nun die Auszahlung der Monate April bis Juli. Jeweils für jeden Monat, in meinem Fall die 110 Euro pro Monat, separat nachberechnet. Weitere Verrechnungen sollen im September folgen.

Meine KFZ-Steuer von 400 € ist sehr pünktlich abgebucht dies Jahr ;)

Was heißt weitere Verrechnungen? Irgendwann kriege ich sicher auch die Nachzahlungen seit April, aber dann auch immer gleich mit allem drum und dran. Die Bereitschaftsdienste von APril und Juli müssen dann halt auch mit den entsprechenden Monatsabrechnungen neu berechnet werden und damit auch die Vergütung für Urlaub, etc. für die Monate Juni, Juli, August, September, etc.

SusiE

Zitat von: BAT in 26.08.2025 17:26
Zitat von: Gummibärchen in 26.08.2025 11:12
Wir bekommen mit unserer Lohnabrechnung August nun die Auszahlung der Monate April bis Juli. Jeweils für jeden Monat, in meinem Fall die 110 Euro pro Monat, separat nachberechnet. Weitere Verrechnungen sollen im September folgen.

Meine KFZ-Steuer von 400 € ist sehr pünktlich abgebucht dies Jahr ;)

Was heißt weitere Verrechnungen? Irgendwann kriege ich sicher auch die Nachzahlungen seit April, aber dann auch immer gleich mit allem drum und dran. Die Bereitschaftsdienste von APril und Juli müssen dann halt auch mit den entsprechenden Monatsabrechnungen neu berechnet werden und damit auch die Vergütung für Urlaub, etc. für die Monate Juni, Juli, August, September, etc.
Uhh, die Bereitschaften hatte ich gar nicht richtig auf dem Schirm. Danke für den Hinweis

Petr Rigortzki

Auszug aus Anschreiben BMI an die anderen obersten BBH

In engem zeitlichem Zusammenhang hiermit und im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der
Bundesregierung, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die
Bundesbesoldung und -versorgung zeitgleich und systemgerecht zu übertragen, soll das
Kabinett kurzfristig darüber Beschluss fassen, für die in den Jahren 2025 und 2026 im
Tarifbereich vorgesehenen linearen Erhöhungen der Bezüge Abschlagszahlungen an die
Besoldungs- und Versorgungsberechtigten zu leisten.

Damit das ITZBund in die Lage versetzt
wird, die Abschlagszahlungen noch vor Beginn längerer, weil umfassenderer Wartungs- und
Systempflegearbeiten ab Mitte Dezember 2025, zu denen parallel keine
Programmierungsarbeiten stattfinden können, programmtechnisch umzusetzen, kann bei
diesem Vorhaben auf den geplanten Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht
zugewartet werden.

Sollen Abschlagszahlungen noch vor Beginn dieser Arbeiten programmiert werden, bedarf es
bereits am 3. September 2025 einer Kabinettbefassung über Abschlagszahlungen. Bis dahin
kann der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht kabinettreif abgestimmt
werden. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.
Beide Vorhaben sind von Verfassungs wegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist
wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden
Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen
Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der
amtsangemessenen Alimentation anknüpft.

Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen vsl. beginnend mit der
Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf einen ersten linearen
Anpassungsschritt der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April
2025 erfolgen.
Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember
2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung
kommen. Sodann sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge
auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer
Erhöhung um 2,8 % erfolgen.


Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen haben dem Vorhaben
zugestimmt. Der Beschlussvorschlag wird als Anlage übersandt. Entsprechend dem üblichen
Verfahren bei der Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorfeld einer gesetzlichen Tarifübertragung ist im Nachgang zum Kabinettbeschluss ein gemeinsames Rundschreiben
von BMI und BMF vorgesehen, in dem die Einzelheiten zur Zahlbarmachung monatlicher
Abschlagszahlungen in voller Höhe des entsprechenden Anpassungsschrittes festgelegt sind.