Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

Begonnen von page81, 24.04.2025 09:07

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schnitzelesser

Zitat von: Aleksandra in 20.08.2025 17:19
um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.

Um mal ein Beispiel zu nennen:

EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%

Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%

Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.

Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %

Feivel

Zitat von: Alfi in 21.08.2025 17:02
Zitat von: Feivel in 21.08.2025 16:58
Zitat von: Alfi in 21.08.2025 16:53
Zitat von: Feivel in 21.08.2025 14:49
Zitat von: Alfi in 21.08.2025 12:36
Zitat von: Technik2023 in 21.08.2025 11:40
So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.

Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?

Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.

Auch das scheint mir für eine FBL etwas zu wenig zu sein oder arbeitest du in Teilzeit?

Unter FBL verstehe ich eine Fachbereichsleitung? Wenn ja, so weit bin ich dann noch lange nicht  ;D

In meinem Rechenbeispiel wäre das 9c.

ok die 9c Stufe 3 hatte ich auch ausgerechnet, aber hattest du nicht in einem andern Thread eben was von Fachbereichsleiterin geschrieben?

Achso, jetzt weiß ich was du meinst. Ich hatte in dem Thread über FBL geschrieben, die wie ich als Protokollführer an den Gremiensitzungen teilnehmen.

MoinMoin

Zitat von: Feivel in 21.08.2025 15:56
Zitat von: Aleksandra in 21.08.2025 14:55
Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.

Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
Redet ihr von der Abgabequote auf die Lohnerhöhung oder von der Abgabenquote insgesamt?
Um auf ne Abgabenquote von über 50% zu kommen braucht es doch ein Einkommen fern der 400.000€, oder?
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

schnitzelesser

#243
Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 08:08
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %

Feivel

Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 08:08
Zitat von: Feivel in 21.08.2025 15:56
Zitat von: Aleksandra in 21.08.2025 14:55
Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.

Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
Redet ihr von der Abgabequote auf die Lohnerhöhung oder von der Abgabenquote insgesamt?
Um auf ne Abgabenquote von über 50% zu kommen braucht es doch ein Einkommen fern der 400.000€, oder?
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Ich habe damit nur die Abgabenquote auf die Lohnerhöhung gemeint.

BAT

Beides ist richtig.

Ich bezog mich auf die Abrechnung der Bereitschaft, die zwei Monate verzögert ausgezahlt wird, auf der Juni -Abrechnung mit Brutto/Netto unter 50 % landet, eigentlich aber Teil der April-Abrechnung ist.

Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.

MoinMoin

Zitat von: BAT in 22.08.2025 12:11
Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.

MoinMoin

Zitat von: schnitzelesser in 22.08.2025 10:49
Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 08:08
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.

Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.

Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.

schnitzelesser

Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 13:49
Zitat von: schnitzelesser in 22.08.2025 10:49
Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 08:08
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Ja, und ich habe dir zugestimmt und die oben von irgendwem getätigte Aussage, dass man netto immer min. 50 % rausbekommt, mit einem konkreten Beispiel widerlegt.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 13:42
Zitat von: BAT in 22.08.2025 12:11
Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.

Nö. Der Staat will es so, der Verein bietet seit Jahrzehnten eine Abschaffung an.

Da ich von einer Senkung des Beiträges ausgehe (man schaue sich mal die Moscheebeiträge an) gehe ich von einer Senkung aus, die vom Staat verhindert wird. Kirchensteuer, zumindest in Ihrer Höhe, sind als Belastung insofern dem Staat anzukreiden.

Wenn man die weiteren Steuern sieht bleibt natürlich noch weniger. 0 Prozent vom Brutto habe ich als Raucher im Jahr der Grunderwerberssteuer auch schn geschafft. Bin stolz :P

cyrix42

Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.

KlammeKassen

Zitat von: BAT in 21.08.2025 17:36
Zitat von: Aleksandra in 21.08.2025 14:55
Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.

Nö. Ich kann Dir gerne meine Abrechnung vom Juni zusenden.

Bei uns kommt es tatsächlich auch jetzt noch, obwohl keine weitere Information vom AG kam....

Bei mir kommen auch keine 50 % netto an.


Erhöhung:  142,97 Euro mehr

Abzüge:
gliedert sich in:

Einkommenssteuer = 40,25 Euro mehr
Kirchensteuer         =  3,62 Euro mehr
Krankenkasse         = 12,85 Euro mehr (keine Erhöhung des Beitrags unterjährig bzw. im Vergleich Vormonat)
Pflegeversicherung  =  3,61 Euro mehr
Rentenversicherung = 14,02 Euro mehr
Arbeitslosenverich.  =   1,96 Euro mehr
VBL                        =   2,59 Euro mehr

=> es verbleiben 64,07 Euro netto

64,07 / 142,97 Euro = 44,81 %, die netto übrig bleiben.

Also dass immer mindestens 50 % übrig bleiben, ist ein Märchen.

Selbst ohne Kirche:
es würden dann 67,69 Euro übrig bleiben:

67,69 / 142,97 = 47,35 % bleiben netto übrig


Steuerklasse I, ohne Kinder


Also die Geschichte "Egal, welcher Familienstatus und welche Steuerklasse, es bleiben immer 50 % übrig" ist definitiv falsch.

Sobald ich über die BBG für KV und PV komme, sieht es wahrscheinlich etwas besser aus....

KlammeKassen

Zitat von: schnitzelesser in 21.08.2025 20:24
Zitat von: Aleksandra in 20.08.2025 17:19
um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.

Um mal ein Beispiel zu nennen:

EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%

Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%

Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.

Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %

Btw RV-Durchschnittsentgelt für 2024 ist auch noch vorläufig, wird meist im September endgültig festgelegt.

Würde aber davon ausgehen, dass das endgültige für 2024 höher liegt als das vorläufige und für 2025 niedriger als das vorläufige.

Aber we will see.

BAT

Zitat von: cyrix42 in 22.08.2025 20:05
Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.

Es geht nicht um die Erhebung sondern um die Stelle derselbigen.

oder was sagst Du, wenn der Staat deine Netflix -Beiträge bald über die Gehaltsabrechnung erheben möchte?

Aleksandra

Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 13:49
Zitat von: schnitzelesser in 22.08.2025 10:49
Zitat von: MoinMoin in 22.08.2025 08:08
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.

Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.

Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.

Ich glaube da gibt es einige Spitzen bei den Grenzbelastungen, wenn man in Richtung der Beitragsbemessungsgrenze für KV/PV kommt. Da kann die Grenzbelastung für einen mehr verdienten Euro tatsächlich in einem kleinen Korridor mal über 50% liegen. Das betrifft dann aber wirklich nur diesen kleinen Korridor des Mehrverdienstes.

Insgesamt liegt die Belastung aber deutlich unter den 50%.
Wie hier zum Beispiel sehr anschaulich aufgeführt:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbII42.pdf

Die von Dir beispielhaft angeführte Tarifgruppe TV-V EG 8, scheint mir genau in diesen Korridor zu ragen. Mit JSZ und Hinz-Betrag für Betriebsrente kommt man knapp an die BBGrenze heran.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%