Autor Thema: Neuer TVöD 2025 - Auszahlung  (Read 109250 times)

schnitzelesser

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #240 am: 21.08.2025 20:24 »
um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.

Um mal ein Beispiel zu nennen:

EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%

Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%

Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.

Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %

Feivel

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #241 am: 22.08.2025 07:29 »
So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.

Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?

Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.

Auch das scheint mir für eine FBL etwas zu wenig zu sein oder arbeitest du in Teilzeit?

Unter FBL verstehe ich eine Fachbereichsleitung? Wenn ja, so weit bin ich dann noch lange nicht  ;D

In meinem Rechenbeispiel wäre das 9c.

ok die 9c Stufe 3 hatte ich auch ausgerechnet, aber hattest du nicht in einem andern Thread eben was von Fachbereichsleiterin geschrieben?

Achso, jetzt weiß ich was du meinst. Ich hatte in dem Thread über FBL geschrieben, die wie ich als Protokollführer an den Gremiensitzungen teilnehmen.

MoinMoin

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #242 am: 22.08.2025 08:08 »
Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.

Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
Redet ihr von der Abgabequote auf die Lohnerhöhung oder von der Abgabenquote insgesamt?
Um auf ne Abgabenquote von über 50% zu kommen braucht es doch ein Einkommen fern der 400.000€, oder?
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

schnitzelesser

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #243 am: 22.08.2025 10:49 »
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
« Last Edit: 22.08.2025 11:08 von schnitzelesser »

Feivel

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #244 am: 22.08.2025 11:53 »
Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.

Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
Redet ihr von der Abgabequote auf die Lohnerhöhung oder von der Abgabenquote insgesamt?
Um auf ne Abgabenquote von über 50% zu kommen braucht es doch ein Einkommen fern der 400.000€, oder?
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Ich habe damit nur die Abgabenquote auf die Lohnerhöhung gemeint.

BAT

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #245 am: 22.08.2025 12:11 »
Beides ist richtig.

Ich bezog mich auf die Abrechnung der Bereitschaft, die zwei Monate verzögert ausgezahlt wird, auf der Juni -Abrechnung mit Brutto/Netto unter 50 % landet, eigentlich aber Teil der April-Abrechnung ist.

Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.

MoinMoin

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #246 am: 22.08.2025 13:42 »
Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.

MoinMoin

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #247 am: 22.08.2025 13:49 »
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.

Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.

Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.

schnitzelesser

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #248 am: 22.08.2025 13:55 »
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Ja, und ich habe dir zugestimmt und die oben von irgendwem getätigte Aussage, dass man netto immer min. 50 % rausbekommt, mit einem konkreten Beispiel widerlegt.

BAT

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #249 am: 22.08.2025 16:41 »
Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.

Nö. Der Staat will es so, der Verein bietet seit Jahrzehnten eine Abschaffung an.

Da ich von einer Senkung des Beiträges ausgehe (man schaue sich mal die Moscheebeiträge an) gehe ich von einer Senkung aus, die vom Staat verhindert wird. Kirchensteuer, zumindest in Ihrer Höhe, sind als Belastung insofern dem Staat anzukreiden.

Wenn man die weiteren Steuern sieht bleibt natürlich noch weniger. 0 Prozent vom Brutto habe ich als Raucher im Jahr der Grunderwerberssteuer auch schn geschafft. Bin stolz :P

cyrix42

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #250 am: 22.08.2025 20:05 »
Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.

KlammeKassen

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #251 am: 22.08.2025 20:13 »
Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.

Nö. Ich kann Dir gerne meine Abrechnung vom Juni zusenden.

Bei uns kommt es tatsächlich auch jetzt noch, obwohl keine weitere Information vom AG kam....

Bei mir kommen auch keine 50 % netto an.


Erhöhung:  142,97 Euro mehr

Abzüge:
gliedert sich in:

Einkommenssteuer = 40,25 Euro mehr
Kirchensteuer         =  3,62 Euro mehr
Krankenkasse         = 12,85 Euro mehr (keine Erhöhung des Beitrags unterjährig bzw. im Vergleich Vormonat)
Pflegeversicherung  =  3,61 Euro mehr
Rentenversicherung = 14,02 Euro mehr
Arbeitslosenverich.  =   1,96 Euro mehr
VBL                        =   2,59 Euro mehr

=> es verbleiben 64,07 Euro netto

64,07 / 142,97 Euro = 44,81 %, die netto übrig bleiben.

Also dass immer mindestens 50 % übrig bleiben, ist ein Märchen.

Selbst ohne Kirche:
es würden dann 67,69 Euro übrig bleiben:

67,69 / 142,97 = 47,35 % bleiben netto übrig


Steuerklasse I, ohne Kinder


Also die Geschichte "Egal, welcher Familienstatus und welche Steuerklasse, es bleiben immer 50 % übrig" ist definitiv falsch.

Sobald ich über die BBG für KV und PV komme, sieht es wahrscheinlich etwas besser aus....

KlammeKassen

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #252 am: 22.08.2025 20:15 »
um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.

Um mal ein Beispiel zu nennen:

EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%

Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%

Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.

Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.

2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %

Btw RV-Durchschnittsentgelt für 2024 ist auch noch vorläufig, wird meist im September endgültig festgelegt.

Würde aber davon ausgehen, dass das endgültige für 2024 höher liegt als das vorläufige und für 2025 niedriger als das vorläufige.

Aber we will see.

BAT

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« Antwort #253 am: 23.08.2025 10:58 »
Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.

Es geht nicht um die Erhebung sondern um die Stelle derselbigen.

oder was sagst Du, wenn der Staat deine Netflix -Beiträge bald über die Gehaltsabrechnung erheben möchte?

Aleksandra

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Antw:Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
« Antwort #254 am: 23.08.2025 19:08 »
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%

Das mit den max. 50 % stimmt nicht.

Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West

Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.

Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.

Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.

Ich glaube da gibt es einige Spitzen bei den Grenzbelastungen, wenn man in Richtung der Beitragsbemessungsgrenze für KV/PV kommt. Da kann die Grenzbelastung für einen mehr verdienten Euro tatsächlich in einem kleinen Korridor mal über 50% liegen. Das betrifft dann aber wirklich nur diesen kleinen Korridor des Mehrverdienstes.

Insgesamt liegt die Belastung aber deutlich unter den 50%.
Wie hier zum Beispiel sehr anschaulich aufgeführt:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbII42.pdf

Die von Dir beispielhaft angeführte Tarifgruppe TV-V EG 8, scheint mir genau in diesen Korridor zu ragen. Mit JSZ und Hinz-Betrag für Betriebsrente kommt man knapp an die BBGrenze heran.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%