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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

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McOldie:
siehe hierzu
https://oeffentlicher-dienst-news.de/gehaltserhoehung-oeffentlicher-dienst-tvoed/?_sc=MzIxNzE0NyM3NDYzNA%3D%3D&utm_campaign=Newsletter+Mai+2025&utm_medium=email&utm_source=brevo

RehAnimaTör:
Das ist ja alles gut und vielleicht auch schön. Es ist nur immer wieder zu beobachten, das man sich für die Leute, die die wirkliche Arbeit machen, bei entscheidenden Dingen - wie Gehaltszahlung - scheinbar extrag Zeit lässt. Wenn ich schon lese, das es erst noch in die IT Systeme eingepflegt werden muss ... lach ich mich kaputt. Das könnte man alles schon vorbereitet haben. Wenn man diesem Beispiel folgt, werden die Prozesse in unserem Land immer langsamer ... und kommt mir jetzt bitte nihct mit diesem flachen Spruch "das war schon immer so"

Tiusz:
nach den letzten Infos gehe Ich persönlich von September aus

TVOEDAnwender:
Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.

ElBarto:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 11.07.2025 13:00 ---Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.

--- End quote ---

So denke ich mir das eigentlich auch. Kann mich nicht entsinnen, dass es schonmal solange gedauert hat.
Aber warum braucht man denn Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind?

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