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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: ElBarto am 11.07.2025 14:06 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 11.07.2025 13:00 ---Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
--- End quote ---
So denke ich mir das eigentlich auch. Kann mich nicht entsinnen, dass es schonmal solange gedauert hat.
Aber warum braucht man denn Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind?
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Weil in den sog. Redaktionsverhandlungen immer nochmal was nachverhandelt wird (meistens kleiner Details) - und zwar historisch schon immer von beiden Seiten. Im Einigungspapier sind ja einige Dinge, die man auslegen kann, da man im Einigungspapier ja nicht schon einen konkreten Änderungstext ausformuliert hat. So ist ja zB die Frage der Berechnung der Umwandlung (erkaufen) von bis zu 3 freien Tage aus der JSZ interpretierfähig. Oder auch die Arbeitgeber kamen ja jetzt um die Ecke, dass die Übernahmeregelung für Azubis erst wieder ab 1.1.26 in Kraft treten soll, obwohl dies nicht im Einigungspapier so steht (da steht: "Im Übrigen wird die bisherige Regelung des § 16a TVAöD wieder in Kraft gesetzt." - vom 1.1.2026 steht da nix).
Die VKA versucht halt hintenrum Dinge, die geeint sind, teilweise wieder einzufangen oder zu vewässern. Versuchen die Gewerkschaften natürlich auch - nur andersrum. Und da wird die Kohle als Druckmittel von der AG-Seite genutzt. Klappt ja wunderbar - wie man an der Aufregung auch hier im Forum merkt.
TVOEDAnwender:
P.S. Die Tarifverhandlungen sind rein rechtlich tatsächlich erst abgeschlossen, wenn die Tinte unter den Änderungstarifverträgen trocken ist. Auch die Redaktionsverhandlungen sind noch VERHANDLUNGEN.
BAT:
Der Auszahlungszeitpunkt ist doch recht nebensächlich.
Wenn mein Verhandlungspartner argumentiert, dass er mehr Geld braucht, weil das Brot so teuer geworden ist, dann aber offensichtlich Monate Zeit hat bis zur Auszahlung, ist sein Argument schlicht nicht valide und unbeachtlich in einer Verhandlung.
AlterSchwedeMUC:
Alternativ könnte man sich auch die Frage stellen, wer den größten Nutzen von der verzögerten Auszahlung hat?
Ob das wohl die Kommunen sind, die für die zurückgelegten Gelder entweder Zinsen kassieren, oder wenigstens keine zusätzlichen Zinsen für weitere Kredite aufnehmen müßen?
Oder sind es die Gewerkschaften, der Mitglieder mit der aktuellen Situation nicht wirklich glücklich sind?
Wer mehr von der Verzögerung profitiert, dürfte klar sein.
SozPädBW:
Muss man die Ausschlussfrist in diesem Falle auch beachten und innerhalb der 6 Monate den Anspruch geltend machen? Gesetzt den Fall, die Redaktionsverhandlungen enden im November. Wird dann nur rückwirkend ab April nachbezahlt, wenn man den Anspruch gegenüber der Dienststelle geltend gemacht hat?
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