Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
RehAnimaTör:
Richtig !! Der normale Durchschnitt !! Und darum kommt dieses Land auch nicht mehr voran ...
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: RehAnimaTör am 14.07.2025 12:00 ---Richtig !! Der normale Durchschnitt !! Und darum kommt dieses Land auch nicht mehr voran ...
--- End quote ---
Die Dauer zwischen Einigung und Redaktionsverhandlungen sind ja nicht das Problem. Problem ist eher das Verhalten der Arbeitgeber, dass Sie die Auszahlungen erst dann starten/freigeben, wenn die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind. Das ist unnötig und wird nur als Druckmittel von der AG-Seite genutzt:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 11.07.2025 13:00 ---Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
--- End quote ---
Aleksandra:
Meine Rede!
--- Zitat von: Aleksandra am 07.07.2025 09:49 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.07.2025 11:31 ---
--- Zitat von: Aleksandra am 02.07.2025 16:52 ---
--- Zitat von: DerTechniker am 02.07.2025 07:40 ---Was soll sich da eigentlich schwierig gestalten? Dachte steht alles fest
--- End quote ---
manchmal sitze ich da auch ne ganze Weile vor einem Satz und weiß nicht, kommt da jetzt ein Komma hin oder nicht.
--- End quote ---
"Juristische Feinheiten"
Nicht, dass ein böser Jurist der Arbeitnehmerseite noch reinschreibt, dass sich das Gehalt um 3,0 % erhöht und das schon im Januar.
Da muss genau aufgepasst werden, was da gedruckt wird.
Geht bestimmt auch um die Formulierungen mit dieser "doppelten Freiwilligkeit" der drei aufstockbaren Stunden
--- End quote ---
Da ist durchaus was dran. Dennoch: An der Höhe meines Grundgehaltes ändert sich rein gar nichts. Mir stehen seit dem 01.04. 3% mehr Gehalt zu. Das ist nicht kompliziert zu rechnen und da kann man auch keine Spitzfindigkeiten hineininterpretieren.
Ich bin zum Glück auf die Extrakohle nicht angewiesen, von daher habe ich prinzipiell kein Problem damit zu warten. Aber irgendwie nervt es mich dann doch, einfach weil es so dämlich ist.
Die Entgelttabellen sind fix und kömnten rein theoretisch direkt nach Ende der Tarifverhandlungen eingepflegt werden. Die Tarifrunde endete Anfang April. Da wäre ausreichend Zeit gewesen, die neuen Entgelttabellen zu aktualisieren, so dass das Geld schon Ende April korrekt auf die Konten der Beschäftigten überwiesen wird.
Es fehlt hier einfach der Wille. Ich finde das muss man auch so klar benennen. Die dargebotenen Ausreden lasse ich da nicht gelten.
--- End quote ---
vish:
Ich habe auch mal in meine Historie geschaut. Für die Tarifrunden 2016 und 2018 gab es jeweils im April eine Einigung mit rückwirkender Änderung jeweils zum 01.03.
Ausgezahlt wurde im Bund dann erst im September.
Bei den Tarifrunden danach 2020 und 2023 ist das nicht aufgefallen aufgrund der Nullrunden und späteren Erhöhungen erst in den Folgejahren.
DerTechniker:
Naa das klingt ja nach etwas: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-der-stand-zur-auszahlung-tvoed-gehaltserhoehung/
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version