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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung
Umlauf:
Hat keine Auswirkungen auf die Tarifbeschäftigten. Das Schreiben ist im Beamtenbereich bereits eingestellt.
Für Tb gilt über das BVA September, also in 5 Wochen, als Zielmarke.
--- Zitat von: Petr Rigortzki am 27.08.2025 11:31 ---Auszug aus Anschreiben BMI an die anderen obersten BBH
In engem zeitlichem Zusammenhang hiermit und im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der
Bundesregierung, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die
Bundesbesoldung und -versorgung zeitgleich und systemgerecht zu übertragen, soll das
Kabinett kurzfristig darüber Beschluss fassen, für die in den Jahren 2025 und 2026 im
Tarifbereich vorgesehenen linearen Erhöhungen der Bezüge Abschlagszahlungen an die
Besoldungs- und Versorgungsberechtigten zu leisten.
Damit das ITZBund in die Lage versetzt
wird, die Abschlagszahlungen noch vor Beginn längerer, weil umfassenderer Wartungs- und
Systempflegearbeiten ab Mitte Dezember 2025, zu denen parallel keine
Programmierungsarbeiten stattfinden können, programmtechnisch umzusetzen, kann bei
diesem Vorhaben auf den geplanten Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht
zugewartet werden.
Sollen Abschlagszahlungen noch vor Beginn dieser Arbeiten programmiert werden, bedarf es
bereits am 3. September 2025 einer Kabinettbefassung über Abschlagszahlungen. Bis dahin
kann der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht kabinettreif abgestimmt
werden. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.
Beide Vorhaben sind von Verfassungs wegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist
wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden
Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen
Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der
amtsangemessenen Alimentation anknüpft.
Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen vsl. beginnend mit der
Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf einen ersten linearen
Anpassungsschritt der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April
2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember
2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung
kommen. Sodann sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge
auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer
Erhöhung um 2,8 % erfolgen.
Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen haben dem Vorhaben
zugestimmt. Der Beschlussvorschlag wird als Anlage übersandt. Entsprechend dem üblichen
Verfahren bei der Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorfeld einer gesetzlichen Tarifübertragung ist im Nachgang zum Kabinettbeschluss ein gemeinsames Rundschreiben
von BMI und BMF vorgesehen, in dem die Einzelheiten zur Zahlbarmachung monatlicher
Abschlagszahlungen in voller Höhe des entsprechenden Anpassungsschrittes festgelegt sind.
--- End quote ---
BAT:
Bei uns wird Ende September die Erhöhung umgesetzt. Schade, wäre natürlich für den jetzt anstehenden Sommerurlaub eine gute Reisekasse gewesen.
Davon ab, dass ich die JSZ ehe für Unfug halte, wäre es schön gewesen, wenn sie denn bleibt, sie in den Mai zu verlegen. 8)
daseinsvorsorge:
Bei uns- große Kommune in Nrw- wurde jetzt mit dem Augustgehalt alles nachberechnet. Bei der berechtigten kritik an der langen Dauer zur Umsetzung der Auszahlung habe ich aber noch nicht gelesen, dass für einige jetzt endgültig Feierabend ist und die Koffer gepackt werden.
Mein Eindruck ist, dass aufgrund der sich weiter verfestigenden Abwärtsspirale der Wirtschaft nun viele einfach nur „froh“ sind, einen sicheren Arbeitsplatz zu haben. Und die bekannten Probleme im ÖD jetzt hingenommen werden, ob derer man vor nicht ein mal einem Jahr angekündigt hatte, sich einen neuen AG zu suchen, der obendrein auch noch besser bezahlt.
Tommy87:
Bei uns stand heute auch im Intranet das die Programme für die Lohnabrechnung nun fertig programmiert sind und die Erhöhung mit dem September Gehalt ausbezahlt werden kann😊😊😊
miloe:
Hallo,
bei uns ist es auch noch unklar wann das Tarifergebnis umgesetzt werden kann. Evtl. kann dies erst im Oktober erfolgen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich formal für diesen Fall meine Ansprüche auf die Nachzahlung des Aprilgehaltes nach 37 Abs. 1 TVÖD bei meinem AG einfordern müsste, weil der Anspruch sonst verfällt. Zahltag des Aprilgehaltes war nach 24 TVÖD der letzte Werktag im April und somit der 30. April. Fälligkeit im Oktober ist auch der letzte Werktag und somit der 31. Oktober. Das sind genau 6 Monate und 1 Tag. Ohne Anforderung würde somit eigentlich mein Anspruch nach 37 Abs. 1 TVÖD verfallen oder übersehe ich was? Läuft die Frist erst mit Wirksamkeit des Tarifabschlusses? Aber wenn ja auf welcher Grundlage? Entscheidend ist ja nach meinem Verständnis des 37 Abs. 1 TVÖD der Fälligkeitszeitpunkt und nicht das Bekanntwerden. Aufgrund der Rückwirkung des Tarifvertrages ändert sich zwar die Höhe aber eben nicht die Fälligkeit des Aprilgehaltes?!
Klar ist, dass das nicht im Geiste des Tarifabschlusses sein kann und die Umstände vom AG zu vertreten sind. Aber eine entsprechende Differenzierung sieht nach meinem Verständnis der 37 Abs. 1 TVÖD nicht vor. Und nach dem Verlauf in den Tarifverhandlungen bin ich vorsichtig.
Wo liegt mein Denkfehler, den ich hoffentlich mache?
Danke im Voraus fürs Mitdenken und hoffentlich auflösen?
Gruss
miloe
PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.
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