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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

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Umlauf:

--- Zitat von: miloe am 27.08.2025 23:53 ---PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.

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PS: Wenn es ein Apfelgerät ist, einfach die &-Taste festhalten, dann gibt es das §-Zeichen.

MoinMoin:

--- Zitat von: miloe am 27.08.2025 23:53 ---Hallo,

bei uns ist es auch noch unklar wann das Tarifergebnis umgesetzt werden kann. Evtl. kann dies erst im Oktober erfolgen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich formal für diesen Fall  meine Ansprüche auf die Nachzahlung des Aprilgehaltes nach 37 Abs. 1 TVÖD bei meinem AG einfordern müsste, weil der Anspruch sonst verfällt. Zahltag des Aprilgehaltes war nach 24 TVÖD der letzte Werktag im April und somit der 30. April. Fälligkeit im Oktober ist auch der letzte Werktag und somit der 31. Oktober. Das sind genau 6 Monate und 1 Tag. Ohne Anforderung würde somit eigentlich mein Anspruch nach 37 Abs. 1 TVÖD verfallen oder übersehe ich was? Läuft die Frist erst mit Wirksamkeit des Tarifabschlusses? Aber wenn ja auf welcher Grundlage? Entscheidend ist ja nach meinem Verständnis des 37 Abs. 1 TVÖD der Fälligkeitszeitpunkt und nicht das Bekanntwerden. Aufgrund der Rückwirkung des Tarifvertrages ändert sich zwar die Höhe aber eben nicht die Fälligkeit des Aprilgehaltes?!

Klar ist, dass das nicht im Geiste des Tarifabschlusses sein kann und die Umstände vom AG zu vertreten  sind. Aber eine entsprechende Differenzierung sieht nach meinem Verständnis der 37 Abs. 1 TVÖD nicht vor. Und nach dem Verlauf in den Tarifverhandlungen bin ich vorsichtig.

Wo liegt mein Denkfehler, den ich hoffentlich mache?

Danke im Voraus fürs Mitdenken und hoffentlich auflösen?

Gruss
miloe

PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.

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Dein Anspruch auf die Lohnerhöhung hast du erst mit der Unterschrift unter dem TV nach der Redaktionsverhandlung, so wie ich es verstehe.
Also noch keinen Monat, wenn du also in 4 Monaten noch keine Kohle hast, dann solltest du dein Geld einfordern.

RehAnimaTör:

Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich würde die Kollegen gern mal direkt ansprechen.

Umlauf:

--- Zitat von: RehAnimaTör am 29.08.2025 11:48 ---
Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich würde die Kollegen gern mal direkt ansprechen.

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Bei der Vielzahl der AG im öD dürfte es auch eine Vielzahl an möglichen Antworten geben.

In der Bundesverwaltung betreut hauptsächlich das ITZ-Bund die Bezügestellen mit der entsprechenden Abrechnungssoftware. Also ist hier das ITZ die entscheidende Stelle für die Umsetzung. Viel kommunale AG kaufen sich dabei bei Dienstleistern ein.
Außerdem benötigen die entscheidenden Stellen das OK von oben überhaupt tätig zu werden.
Im Bund kommt das aus dem BMI aus der Abteilung D.
Bei den Kommunen iR. von den KAV der VKA.

Babbe1986:

--- Zitat von: Tommy87 am 27.08.2025 22:36 ---Bei uns stand heute auch im Intranet das die Programme für die Lohnabrechnung nun fertig programmiert sind und die Erhöhung mit dem September Gehalt ausbezahlt werden kann😊😊😊

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👍🏻

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