Autor Thema: [BE] Stufenfestsetzung, Anerkennung förderlicher Zeiten  (Read 2148 times)

speckrippchen

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Hallo in die Runde,

Ich bin Lehrkraft/Studienrat mit Sonderpädagogik in Berlin und seit letztem Jahr BaL, zuvor mehrere Jahre als TB.
Nach langem Hin und Her ist das Thema Stufenfestsetzung immer noch nicht abgeschlossen.
Es geht um die Anerkennung förderlicher Zeiten vor meinen Einstieg in den Schuldienst.
Ich habe mehrere Jahre neben dem (Master-)Studium bei freien Trägern als pädagogische Fachkraft gearbeitet, Vetrag mit 25 Wochenstunden. Da ich seit vielen Jahren als Lehrkraft/Sonderpädagoge an Förderzentren arbeite und diese Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug dazu hat (Eingliederungshilfe), bin ich von der Anerkennung als förderliche Zeiten ausgegangen.

Gemäß § 4 (2) Satz 4 der Anerkennungsverordnung für förderliche Zeiten in der Bildung
(FöZBildVO) vom 19. August 2021 kommen insbesondere Zeiten in Betracht, in denen Erfahrung
in einem pädagogischen Beruf gesammelt wurde.

Eine Teilanerkennung wäre für mich auch noch nachvollziehbar gewesen.

Die Personalstelle ist der Auffasssung, dass mir nur die Zeiten nach dem Masterabschluss anerkannt werden kann (nur wenige Monate).
Mehrere Jahre Tätigkeit mit vertraglichen 25 Wochenstunden während des (Master-)Studiums können nicht anerkannt werden.
Es wird damit begründet, dass das Studium der Hauptschwerpunkt war und ich eine Exmatrikulation/Urlaubssemster oder Teilzeitstudium für die weitere Anerkennung nachweisen soll.
Während der Zeit war ich formal Vollzeitstudent, habe aber die Regelstudienzeit überschritten.
Regelungen dazu finde ich in der FöZBildVO nicht.

§ 6 sagt dazu: Nachweispflicht
Die Tätigkeiten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, aus denen Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit hervorgeht.
Die Nachweispflicht obliegt der Beamtin oder dem Beamten.

Dies kann ich mit meinem Arbeitsvertrag von 25 Wochenstunden nachweisen.

Wie seht ihr die Chancen bei einer Klage für die Anerkennung der förderlichen Zeiten während des Studiums?

Vielen Dank.



InternetistNeuland

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Wenn du während des Studiums 25 Wochenstunden hattest bedeutet das, dass du versicherungspflichtig gearbeitet hast in dieser Zeit? Denn mit 25 Wochenstunden überschreitest du die Grenze von 20 Wochenstunden um versicherungsfrei zu bleiben.

Es ist zumindest üblich, dass nur Zeit anerkannt werden von Zeiten mit abgeschlossener Ausbildung / Studium.
« Last Edit: 26.04.2025 16:25 von InternetistNeuland »

speckrippchen

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Ja, ich habe ganz regulär versicherungspflichtig gearbeitet.

Alphonso

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Du hast also im Endeffekt einen ungelernten Studentenjob ausgeübt. So klingt es zumindest in deinem Ausgangspost.
Da teile ich die Meinung der Personalstelle erstmal grundsätzlich. Denn dann könnte mir für meine Stelle auch die regelmäßige Inventur bei diversen Kauflands als förderliche Zeit anerkannt werden.
Da die Stufenfestsetzung ein Verwaltungsakt ist, hast/wirst du einen Bescheid erhalten (haben). Dagegen kannst du Widerspruch einlegen.

bettelmusikant

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Ich sehe es so, dass deine Hauptätigkeit bzw. deine "hauptberufliche Tätigkeiten" deine Ausbildung/dein Masterstudium war, und nicht die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft, auch wenn du im Studijob mehr als 25h/Woche gearbeitet hast.

speckrippchen

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Du hast also im Endeffekt einen ungelernten Studentenjob ausgeübt. So klingt es zumindest in deinem Ausgangspost.
Da teile ich die Meinung der Personalstelle erstmal grundsätzlich. Denn dann könnte mir für meine Stelle auch die regelmäßige Inventur bei diversen Kauflands als förderliche Zeit anerkannt werden.
Da die Stufenfestsetzung ein Verwaltungsakt ist, hast/wirst du einen Bescheid erhalten (haben). Dagegen kannst du Widerspruch einlegen.

Das war kein "ungelernter Studentenjob" sondern eine Tätigkeit als sozialpädagogischer Mitarbeiter, entsprrechender Berufs/Studiumsabschluss vorausgesetzt.
Ein relevanter Bachelorabschluss war da bereits vorhanden.
Die selbe Tätigkeit wird mir nach Erreichen des Masters auch voll anerkannt.
So niedrig qualifiziert oder fachfremd kann die Tätigkeit also gar nicht sein.
Zumal es auch eine wesentlich pädagogische Tätigkeit war, in §4 FöZBildVO werden "Erfahrung in einem pädagogischen Beruf" explizit genannt.

Widerspruch wurde bereits abgelehnt. Nächster Schritt wäre der Gang vor das Verwaltungsgericht.

LandNRWOle

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Damals gab es noch keinen Bachelor, jedoch hatte ich mit Vordiplom an der Uni als Tutorin/Übungsleiterin gearbeitet während des kompletten Hauptstudiums mit 20 Stunden.

Wurde mir damals auch nicht anerkannt, da die Voraussetzungen für die aktuelle Beamtentätigkeit (damals Diplom) noch nicht erfüllt waren. Auch heute finde ich die Entscheidung nicht nachvollziehbar, da ich in der Zeit wesentlich mehr nützliche Erfahrung gesammelt habe als während der anschließenden Tätigkeit, die hingegen voll angerechnet wurde.

Das hilft dir nun nicht, aber vielleicht lässt du dich mal anwaltlich beraten.

bettelmusikant

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Es geht aber nich um "nützliche Erfahrungen sammeln", sondern um eine hauptberufliche Tätigkeit, die förderlich ist.
Wenn du Student bist, und das nicht nebenberuflich angefangen hast, ist diese "Ausbildung" deine "hauptberufliche Tätigkeit".
Von der Anerkennung ausgenommen sind hauptberufliche Tätigkeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung nach der Bildungslaufbahnverordnung sind.
Und die Anerkennung von Zeiten einer Berufsausbildung als förderliche Zeiten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Wo soll da also was herkommen?

speckrippchen

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Bei 25 Wochenstunden versicherungspflichtiger Tätigkeit gehe ich von einer hauptberuflichen Tätigkeit aus, da ich damit meinen Lebensunterhalt bestritten habe.
FöZBildVO geht von einer hauptberuflichen Tätigkeit aus, wenn es sich um mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeiut handelt. Was ja bei 25h/W der Fall ist.

Diese Tätigkeit war keine Berufsausbildung und auch nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung.

Ich finds halt nicht nachvollziehbar, dass wenn ich in der Zeit formal ein Teilzeitstudium angemeldet hätte, diese Tätigkeit sofort als förderlich erachtet wäre.
Faktisch habe ich Teilzeit studiert und die Regelstudienzeit überschritten, formal fehlt mir "nur" der Papierwisch dafür.

Ich komme wohl nicht darum, mich anwaltlich beraten zu lassen.
Danke.

 

bettelmusikant

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Klar, kann man auch so sehen. Ich wünsche viel Erfolg. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden!

Talion

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Antw:[BE] Stufenfestsetzung, Anerkennung förderlicher Zeiten
« Antwort #10 am: 01.05.2025 17:49 »
Bei 25 Wochenstunden versicherungspflichtiger Tätigkeit gehe ich von einer hauptberuflichen Tätigkeit aus, da ich damit meinen Lebensunterhalt bestritten habe.
FöZBildVO geht von einer hauptberuflichen Tätigkeit aus, wenn es sich um mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeiut handelt. Was ja bei 25h/W der Fall ist.

Diese Tätigkeit war keine Berufsausbildung und auch nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung.

Ich finds halt nicht nachvollziehbar, dass wenn ich in der Zeit formal ein Teilzeitstudium angemeldet hätte, diese Tätigkeit sofort als förderlich erachtet wäre.
Faktisch habe ich Teilzeit studiert und die Regelstudienzeit überschritten, formal fehlt mir "nur" der Papierwisch dafür.

Ich komme wohl nicht darum, mich anwaltlich beraten zu lassen.
Danke.

Ich finde es immer wieder amüsant, wie Leute verzweifelt versuchen, Ihre Meinung als die einzig richtige durchzudrücken. Die Rückmeldungen hier gingen zum Großteil in die Richtung, dass alles vor dem Studienabschluss zu Recht nicht anerkannt wurde ... aber nein, das kann man natürlich nicht akzeptieren. Ist schon krass diese Generation. Na denn, Dir viel Erfolg und nicht zu laut herumheulen, wenn Du dann auch noch die Anwaltskosten selbst bezahlen musst - ja, ich weiß: Die ungerechte, böse Gesellschaft ist Schuld und zwingt Dich dazu  ;) ??? :D :'( ;D

speckrippchen

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Antw:[BE] Stufenfestsetzung, Anerkennung förderlicher Zeiten
« Antwort #11 am: 01.05.2025 18:37 »
Es gibt ja schon Unterschiede zwischen unqualifizierten/ Studentenjobs und Tätigkeiten mit konkreten Bildungsvoraussetzungen, die für die spätere Verwendung durchaus gewinnbringend sind.
In meinem Berufs/Bekanntenkreis war durchweg alle überrascht, dass die Tätigkeit nicht anerkannt wurde und bestätigen mich in meinem Weg.
Arbeitgeber/Dienstherren sind ja nicht unfehlbar und es steht jedem frei, Entscheidungen gerichtlich prüfen zu lassen.
Wenn die Antwort dann am Ende doch Nein ist, ist das halt so.
Keiner zwingt mich dazu, und mögliche Kosten sind mir durchaus bewusst.
Ich halte hier gerne auf dem laufenden.

InternetistNeuland

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Antw:[BE] Stufenfestsetzung, Anerkennung förderlicher Zeiten
« Antwort #12 am: 02.05.2025 10:29 »
Die zu klärende Frage ist doch: Warst du Student und hast nebenher gearbeitet ODER hast du gearbeitet und nebenher studiert?

Da du mit einem Bachelor bereits über einen qualifizierten Abschluss verfügt hast könnten die Zeiten zumindest zu 50% anerkannt werden (war ja keine Vollzeitstelle).

Die nächste frage wäre wie nah die damalige Tätigkeit an deiner jetzigen Tätigkeit dran war. Falls dies nur zum Teil deckungsgleich war so würden nur 50% (zeitlich) x 50% (Übereinstimmung) also 25% anerkannt.

Am Ende ist vieles aber wie immer nur eine kann Vorschrift.