Autor Thema: Homeoffice  (Read 3168 times)

Kommunalerneuer

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Homeoffice
« am: 25.04.2025 18:46 »
Guten Abend
Ich arbeite in NRW in einer Kommune als Sachbearbeiter. Sowohl bei der Stellenausschreibung, als auch beim Bewerbungsgespräch wurde mir zugesichert, dass entsprechend der Dienstvereinbarung bis zu 3 Tage die Woche Homeoffice möglich ist. Jetzt ist meine Probezeit um und ich wollte Homeoffice beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, da es keine Gelder für entsprechende Laptops mit irgendeiner Sicherheitsfreigabe mehr gibt. Das betrifft nicht nur mich sondern auch viele neue Kollegen. Ca 80% der Kollegen sind im Homeoffice. Eine Lösung ist auch erstmal nicht in Sicht…
Meine Frage ist jetzt, ob ich ein Recht bzw. Anspruch auf Homeoffice habe. Auf Grund der Dienstvereinbarung oder Gleichbehandlungsgrundsatzes? Kann ja nicht sein dass manche Glück haben einen dieser Laptops erwischt zu haben und neue Kollegen halt Pech haben weil sich verantwortliche Personen nicht kümmern.

Danke und viele Grüße!

2strong

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Antw:Homeoffice
« Antwort #1 am: 25.04.2025 19:24 »
Das kommt auf den Wortlaut der DV an. Vermutlich wird dort jedoch kein absolut gültiger Rechtsanspruch fixiert sein. Und solange tatsächliche Hinderungsgründe vorliegen (fehlende Haushaltsmittel), wird sich da wenig bewegen lassen.

Osu

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Antw:Homeoffice
« Antwort #2 am: 25.04.2025 20:19 »
Ca. 80% der Kollegen sind im HO?
Dann ist die Verfügbarkeit der Geräte kein Problem, sondern deren Verteilung.
Das ist ein Thema an den ÖPR.

Gründe gegen das Teilen wären z.B.
-Wenn die Geräte für keine Poolausstattung geeignet sind. Z.B. persönliche PINs/Zuordnung für spezielle Aufgaben.
-Mitarbeiter die aus familieren oder gesundheitlichen Gründen eine feste Zuordnung benötigen.
-Telearbeit.
 
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Viele Menschen sind nicht sehr angetan davon Teilen zu müssen.
Sobald ich ein neue Gerät in die Hand bekommen, schwimmen schon die Haie um mein Büro. Ein Gerät zu zweit teilen zu müssen wird manchen zu einem unerträglichen Erschwernis.

oberhaeo

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Antw:Homeoffice
« Antwort #3 am: 28.04.2025 10:08 »
Ich musste mir meine komplette HO-Ausstattung selber kaufen ... Laptop, 2. Bildschirm, Maus, Virensoftware ... und wenn da mal was dran ist, dann ist das mein Problem und darf das in der Freizeit erledigen.

Wäre das für Dich eine Lösung?

troubleshooting

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Antw:Homeoffice
« Antwort #4 am: 28.04.2025 11:05 »
Warum braucht ihr einen Laptop für das homeoffice?

Es gibt durchaus die Möglichkeit, sich mit dem privaten Rechner auf den Dienstrechner "aufzuschalten" - Natürlich unter Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsaspekte.

Des Weiteren wird doch ein Vorstellungsgespräch im ÖD protokolliert. Wenn dir dort zugesichert wurde, das homeoffice für dich machbar ist, müssen sie sich halt Gedanken machen, wie es umgesetzt wird.

oberhaeo

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Antw:Homeoffice
« Antwort #5 am: 28.04.2025 11:19 »
Hätte ich einen Tower oder Desktop gekauft, hätte ich mir einen weiteren 24'' Bildschirm zulegen müssen.
Ein Laptop ist zudem mobiler ...
Und ja, wir nutzen eine Software, mit der wir uns aufschalten können auf den dienstlichen Rechner.
Um die Software laufen zu lassen, brauche ich aber einen Rechner ... :)

Derzeit erhalten auch bei uns die Standard-User neue und dieses Mal dienstliche Laptops. Sie greifen dann sofort auf virtuelle Rechner in den Diensträumen zu. Leider sind die Server nicht schnell genug für den technischen Bereich und seinen Anforderungen. Da wird auch noch nach Lösungen gesucht.

Thomber

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Antw:Homeoffice
« Antwort #6 am: 28.04.2025 12:14 »
Zitat
Des Weiteren wird doch ein Vorstellungsgespräch im ÖD protokolliert.
;D  ;D  ;D

Umlauf

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Antw:Homeoffice
« Antwort #7 am: 28.04.2025 13:38 »
Hätte ich einen Tower oder Desktop gekauft, hätte ich mir einen weiteren 24'' Bildschirm zulegen müssen.
Ein Laptop ist zudem mobiler ...
Und ja, wir nutzen eine Software, mit der wir uns aufschalten können auf den dienstlichen Rechner.
Um die Software laufen zu lassen, brauche ich aber einen Rechner ... :)

Derzeit erhalten auch bei uns die Standard-User neue und dieses Mal dienstliche Laptops. Sie greifen dann sofort auf virtuelle Rechner in den Diensträumen zu. Leider sind die Server nicht schnell genug für den technischen Bereich und seinen Anforderungen. Da wird auch noch nach Lösungen gesucht.

Für die zeitkritischen Sachen greifen wir mit unseren Sicherheitslaptops auf echte Rechner mit ordentlich Bums zurück, die im Amt stehen. Ansonsten wird auch hier mit virtuellen Rechnern oder direkt auf dem Laptop gearbeitet.

Die Aufschaltung mit privater Hardware gab es nur am Anfang der Corona-Zeit, einfach weil das Ausrollen der speziellen getunnelten Sicherheitslaptops nicht schnell genug ging.

Ursprünglich sollte sich das Austollen über 3 Jahre ziehen. Corona hat es dann zu einem halben Jahr verdichtet.

troubleshooting

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Antw:Homeoffice
« Antwort #8 am: 28.04.2025 14:08 »
Zitat
Des Weiteren wird doch ein Vorstellungsgespräch im ÖD protokolliert.
;D  ;D  ;D

Hmm, war bei meinem letzten AG Standard. Wurde dann auch Teil der Personalakte.
Wie immer nach dem Motto: Wer schreibt, der bleibt!

MH

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Antw:Homeoffice
« Antwort #9 am: 29.04.2025 22:18 »
Wie ist den der genaue Wortlaut der Dienstvereinbarung?

Ekko

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Antw:Homeoffice
« Antwort #10 am: 30.04.2025 08:39 »
Rein rechtlich theoretisch:
Wortlaut der DV ist an der Stelle entscheidend. Wenn gem. deinem Wortlaut oben gilt "dass entsprechend der Dienstvereinbarung bis zu 3 Tage die Woche Homeoffice möglich ist", dann hast du einfach Pech gehabt.

Als Corona zuschlug, hatten wir die Thematik bei meinem letzten AG auch. Da gab es nicht genug Laptops, um alle ins HO zu schicken und dementsprechend mussten diejenigen, die noch keinen hatten, eben warten, bis die Geräte geliefert wurden. Das mag hier und da mal nicht fair gewesen sein, aber das lag an den Lieferengpässen. Der rechtliche Grundlage für den AG ist aber vermutlich der gleiche: "ist möglich" ist ungleich "ist zu ermöglichen".

In den meisten DV die ich von den Kommunen und Ländern bisher kenne, steht sinngemäß: "Das Dienstgeschäft kann grundsätzlich in Teleheimarbeit bis zu einem Anteil von X% der wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden, wenn nicht dringende dienstliche oder organisatorische Belange dagegen sprechen. Diese sind bei Antragsablehnung zu begründen. Vor Ort Termine sind auch während der Heimarbeitszeit wahrzunehmen."
So in etwa bisher überall gelesen.

D.h. du hast vermutlich keinen Anspruch, weil, wenn es denn stimmt, kein Geld für Geräte nunmal ein legitimer Grund ist, keine Geräte zu kaufen und wenn du ohne Geräte von zuhause nicht arbeiten kannst, musst du es in der Dienststelle tun. Das gleiche würde auch gelten, wenn du z.B. zuhause keinen Internetanschluss hast, weil dir das zu teuer ist. Dann könntest du auch nicht von zuhause über VPN arbeiten, selbst wenn dein AG das möchte. Das um die Sicht mal umzudrehen.

Rein praktisch:
Allerdings stellt sich die Frage wie zufrieden du mit der Situation und mit deiner Stelle bist. Selbst wenn im Bewerbungstribunal des ÖD mal kein Protokoll geführt wird, hat man dir dort trotzdem eine versprechung gemacht, die du in deiner Entscheidung berücksichtigt hast. Schritflich oder nicht, Rechtliche grundlage hin oder her: Es zwingt dich niemand das Spiel mitzuspielen, wenn es nicht mehr tragbar ist.
Wenn mir jemand nach der Einstellung gekommen wäre mit "ach übrigens dein HO kannste knicken", dann hätte es ein schnelles Gespräche mit der Führungskraft gegeben und den Tag darauf entweder eine HomeOffice-Vereinbarung entsprechend dem, was versprochen wurde, oder die Kündigung von Seite des Arbeitnehmers. Ja, ich weiß, dass es dann meistens mit allen Rahmenbedingungen so einfach dann doch nicht ist, aber du verstehst sicher was ich meine.
Du kannst deiner Führungskraft also einfach mitteilen, dass man sich AG-seitig nicht an die gemachten Vereinbarungen hält und du deswegen jetzt auf dem Arbeitsmarkt wieder deine Fühler ausstreckst. Da bringt es ihm dann auch nichts, sich darauf zu berufen, was "rechtlich" möglich ist und wie die DV ausformuliert ist.

Es wäre grundsätzlich wünschenswert, wenn man sich in Zukunft irgendwann auch wieder auf mündlich gemachte Vereinbarungen verlassen könnte...

Platten

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Antw:Homeoffice
« Antwort #11 am: 30.04.2025 09:22 »
Kein Geld für ein paar Laptops übrig  ::)

Die Entscheidung bei dieser Kommune den Dienst anzutreten, wird dir noch ganz viel Spaß bereiten.