Autor Thema: Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung  (Read 1061 times)

Jasmin87Lev

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Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung
« am: 27.04.2025 09:20 »
Hallo an alle! Ich befinde mich zur Zeit im Angestelltenlehrgang 1 (Aufbaukurs) und bin in EG 6 plus Zulage zur 9a (Erfahrungsstufe 3). Ab Oktober würde ich in die Erfahrungsstufe 4 kommen. Nun habe ich erfahren, dass ich, sobald meine Prüfungen durch sind (Mitte Juli), wieder am Anfang der Erfahrungsstufe 3 landen werde, da ich dann in die EG 9a eingruppiert werde.
Ich finde das so nicht in Ordnung, dass man mir wegen knapp 3 Monaten, fast 3 Jahre wegnimmt (ich hoffe, ihr versteht wie ich das meine).
Eine Kollegin meinte zu mir, dass es wohl eine Karenzzeit geben würde, allerdings finde ich dazu nichts.
Hat ihr jemand damit Erfahrung?

Osu

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Antw:Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung
« Antwort #1 am: 27.04.2025 09:35 »
Und genau deshalb erfolgt die Höhergruppierung meist kurz vor Stufenaufstieg.
Normaler Prozess. Spart dem AG etwas Geld.
Die Logik dahinter ist eigentlich, dass man ja mit einer Höhergruppierung auch neue Aufgaben hat, bei dem man noch keine Erfahrung hat und diese erst wieder neu sammeln muss.

Die Optionen wären die Höhergruppierung zu verschieben.
Oder eine Stufenlaufzeitverkürzung zu beantragen.
Beide Optionen sind auf guten Willen des AG möglich. Ich würde aber nach so einer Höhergruppierung kein Fass aufmachen.

MoinMoin

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Antw:Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung
« Antwort #2 am: 27.04.2025 10:01 »

Also ich habe das bisher anders verstanden.
Entsprechend der Vorbemerkungen zur Prfüungspflicht Nr. 7 Absatz 4:
(4) 1Die Zulage entfällt vom Ersten des folgenden Monats an, wenn die/der Beschäftigte entweder
a) die Prüfung auch im Wiederholungsfalle nicht bestanden hat oder
b) nicht an der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Ausbildung und
Prüfung teilnimmt, nachdem ihr/ihm die Möglichkeit hierzu geboten
worden ist.
2Sie entfällt ferner, wenn die/der Beschäftigte nach bestandener Prüfung in
der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert ist.
3In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten
hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der
höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre
.


Das bedeutet du wirst so gestellt, als ob du zu dem Zeitpunkt wo du die Zulage erhalten hast, höhergruppiert worden wärest.

Also nicht ab Juli startet die Stufe der 9a bei dir neu, sondern ab dem Zeitpunkt wo du die Zulagen bekommen hast.

2strong

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Antw:Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung
« Antwort #3 am: 27.04.2025 11:58 »
So ist es auch.

Jasmin87Lev

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Antw:Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung
« Antwort #4 am: 27.04.2025 15:02 »
Danke für die Antworten. Ich besetze eine EG 9a Stelle, deswegen mache ich den Lehrgang. Mit geht es nicht darum, wann ich darin offiziell eingestuft werden, sondern darum, dass meine Erfahrungsstufe, welche im Oktober auf 4 rutschen würde, nach Beendigung des Lehrgangs wieder auf die 3 auf Anfang gesetzt wird.

MoinMoin

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Antw:Erfahrungsstufe Rückstufung bei Prüfung
« Antwort #5 am: 27.04.2025 16:36 »
Danke für die Antworten. Ich besetze eine EG 9a Stelle, deswegen mache ich den Lehrgang. Mit geht es nicht darum, wann ich darin offiziell eingestuft werden, sondern darum, dass meine Erfahrungsstufe, welche im Oktober auf 4 rutschen würde, nach Beendigung des Lehrgangs wieder auf die 3 auf Anfang gesetzt wird.
Du hast den Text offenbar nicht verständig gelesen und verstanden.

Deine Stufenlaufzeit wird mit bestandener Prüfung nicht auf 0 gesetzt, sondern du bist mit bestandener Prüfung in der 9a eingruppiert, Stufenlaufzeit in der 9a beginnt mit dem Zeitpunkt der Übertragung, also vor dem Lehrgang.
Seit wann bekommst du die Zulage? Genau dieser Zeitpunkt ist dann der Anfang deiner Stufenlaufzeit in der 9a.