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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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Hobbyjurist:
Im Thread "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" wird ja schon seit einigen Jahren und mehr als 1000 Seiten über die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten diskutiert. Mich würde mal von euch interessieren, welche realistische Erwartungen ihr an das Urteil des BVerfG in Karlsruhe knüpft, das möglicherweise 2025 oder auch nicht kommen wird bzw. an die daraus folgenden Änderungen in der Besoldungsgesetzgebung.

Es wurde ja u.a. schon aufgeführt, was alles in die Berechnung der Mindestalimentation einbezogen werden muss. Auch wurde auf eine Anhebung der Grundgehälter in Größenordnungen um die 30 % gehofft. Aber welche Erhöhungen würdet ihr tatsächlich erwarten, wenn denn mal ein Urteil aus Karlsruhe kommt? Also so etwas wie die folgenden Beispiele:

- Anhebung aller Grundgehälter um ... bis ... % oder ... bis ... €
- nur Anhebung der Familienzuschläge, Grundgehälter bleiben im Wesentlichen gleich
- nur Anhebungen im einfachen und mittleren Dienst, der Rest bleibt gleich
- Anhebung bestimmter Beihilfesätze
- Etablierung komplizierter alimentativer Ergänzungszuschläge
- keine Änderungen erstmal für eine gewisse Zeit

Eukalyptus:
Das finanzielle Volumen möglicher Änderungen wird durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des BVerfG oder in anderer Weise vor einem Urteil abgeschätzt werden. Das Urteil wird sich maßgeblich auch daran orientieren. Vom Ergebnis her erwarte ich keine fundamentalen Änderungen, da das BVerfG zu eng mit den politischen Eliten verknüft ist. Gleichwohl wäre ich interessiert daran, wie diese (nicht fundamentalen Änderungen) aussehen könnten. Mögen die Spekulationen beginnen.

PolareuD:
Eine Konkretisierung in welchen Verhältnis leistungslose und leistungsbezogene Besoldungskomponenten zu einander stehen.

Ansonsten habe ich nur eine Erwartungshaltung ggü. meinem Dienstherrn die Rechtsprechung des BVerfG rechtskonform umzusetzen und nicht weiterhin durch Herumtricksen die Rechtsstaatlichkeit zu unterlaufen.

emdy:
Im Speziellen erwarte ich genau die von PolareuD angesprochene Konkretisierung. Darüber hinaus erwarte ich, dass das BVerfG seiner fortgesetzten Missachtung in Form eines unmissverständlichen Beschlusses Rechnung trägt.

Und nun zu meiner Prognose. Der Bund wird die Rechtsprechung weiterhin ignorieren. Über akademische Debatten hinaus gibt es einfach keinerlei Druck. Es lohnt sich einfach viel zu sehr, die Verfassung zu brechen. Den Segen des Wahlviehs, die Kettensäge beim öffentlichen Dienst anzulegen, hat jede Regierung.

clarion:
Ich habe nur Hoffnungen, keine Erwartungen., und die Hoffnung ist auch relativ niedrig.

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