Das Dienst- und Treueverhältnis beruht auf Gegenseitigkeit. Keiner von beiden Seiten lässt sich gerne verarschen.
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Die gravierende Unterbesoldung motiviert mich jedenfalls nicht gerade 
Und genau das eröffnet dir zweifellos die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag auf unkomplizierte Weise zu beenden, um diesen Missstand nicht länger hinnehmen zu müssen.
Ich denke da hast du mich falsch verstanden. Ich habe keineswegs vor mein Dienstverhältnis wegen Unzufriedenheit mit der Besoldung zu beenden. Dafür gefällt mir mein Aufgabenbereich abgesehen von der Bezahlung viel zu sehr.
Es ändert aber nichts daran, dass mich die Besoldung und somit um es mit Nancys Worten zu sagen, die mir entgegengebrachte Wertschätzung nicht gerade vom Hocker haut. Vor allem wenn sie laut Urteil verfassungswidrig zu niedrig ist.
Eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung löst nunmal nicht gerade Jubelsprünge aus. Wo kämen wir hin, wenn man dies nicht mehr offen so kommunizieren darf? Ein "Wenn es dir nicht passt dann geh doch" hat noch nie zu einer sinnvollen Lösung geführt. Zumal jedem Beamten klar sein dürfte, dass ein Wechsel aus dem Beamtenverhältnis in die freie Wirtschaft gar nicht so trivial ist wie du es gerade darstellst. Allein aufgrund der Nachversicherungspraxis in der gRV und dem Verfallen des Pensionsanspruchs für die geleistete Dienstzeit.
Allzu kompliziert ist es aber auch nicht. Es wird fiktiv nachversichert und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt und da die PKV in den meisten Fällen zu teuer sein dürfte wechselt man in die GKV. Schwieriger ist eher, eine Stelle zu finden, die den eigenen Ansprüchen an die Bezahlung genügt, je mehr Familie desto schwieriger. Einerseits weil Vereinbarkeit in Privatunternehmen etwas ganz anderes ist als im öD und andererseits weil es eben keine Zuschüsse gibt. Nur auf die allerwenigsten Aussteiger*Innen wartet jemand und bietet ein dickes Gehalt...
Man kann natürlich zu Recht auf die verfassungsrechtlichen Probleme der zu niedrigen Besoldung hinweisen. Aber man sollte auch im Blick haben, dass wir Beamten im Quervergleich zu unseren Tarifbeschäftigten Kolleg*Innen und in den meisten Bereichen auch zu der sagenumwobenen freien Wirtschaft wenn man einen Netto-Vergleich macht und die Pensionsansprüche und die Unkündbarkeit nicht unter den Tisch fallen lässt ziemlich gut dastehen.
Und da kommt in der Diskussion hier wieder eine Unwucht ins Spiel, wenn der Gesetzgeber nämlich ansetzt und erkennt, dass die Zwei-Kinder-Frau daheim Familie Basis der Beamtenbesoldung in der Verfassung ist (und das sage ich obwohl es bei mir genau so ist) und die Lebensrealität oft eine ganz andere. Und hier kommt der Witz ins Spiel: absolut unerwarteterweise führt eine an dieser klassischen Rollenverteilung orientierte Besoldung zu Anreizen für... (Trommelwirbel) eine klassische Rollenverteilung. Das will man aber aus verständlichen Gründen nicht (wie gesagt, das sage ich obwohl es bei uns exakt so ist). Als Lösung könnte man nach aktueller Rechtslage wohl nur das tatsächliche Partnereinkommen heranziehen um einen Abschlag zu berechnen im Vergleich zu der amtsangemessenen Besoldung der gesamten Familie, was eben wieder zum Anreiz Einverdiener-Modell führen würde. Und auch für mich alles andere als fair wäre.
Oder man muss die Besoldungsstruktur ändern, dass Beamte nur noch für sich und z.B. ihre Kinder besoldet werden (in etwa so wie beim Unterhaltsrecht wo man ja auch die Zahlungen für Ehepartner*Innen verringert hat mit dem Hinweis, dass diese in aller Regel ja auch selbst arbeiten können). So lange man das aber nicht will muss eben mit so angreifbaren Dingen wir einem fiktiven Partnereinkommen rumgedoktert werden, was dann von allen Seiten zerpflückt werden kann (und wird). Aber das eigentliche Problem besteht in einer an der Lebensrealität vorbei konstruierten Idee von Beamtentum. Und damit das nicht falsch verstanden wird: wir haben es genau so geregelt, weil die Anreize nun mal so sind wie sie sind und wir im Zwei-Verdiener-Modell keinen adäquaten Zuwachs an Einkommen erzielen würden. Das geht sicher vielen so, weshalb es auch diese Modelle oft gibt. Deshalb geht aber der Hinweis, der sicher kommt, dass es eben viele solcher Konstellationem gibt ein Stück weit ins Leere, denn es gibt diese Konstellationen eben vor allem im Beamtenbereich, das ist aber eher ein Symptom der rationalen Reaktion auf die bestehenden Anreize und kein unabänderbarer Zustand. Wenn die Gesetze anders wären, würden sicher auch einige Familien anders strukturiert. Ich sage nicht, dass es für die Betroffenen angenehm wäre (wenn Steuergelder für die eigenen Zwecke verwendet werden ist das immer gut) aber es gibt auch keinen richtig guten Grund dafür, dass das so sein muss und ein Recht auf Nichtveränderungen gibt es auch nicht. Ich finde deshalb die Diskussionen hier oft weit über das Ziel hinaus, weil einzig die eine rechtliche Seite beleuchtet wird und dabei vergessen wird, dass Recht der Wille zu Gerechtigkeit ist.