Und nun zu meiner Prognose. Der Bund wird die Rechtsprechung weiterhin ignorieren.
Ich wäre nicht ganz so pessimistisch. Schließlich ist es ja nicht so, dass die Besoldungsgesetzgeber
gar nicht auf BVerfG-Urteile reagieren, sondern leider "nur"
in falscher Weise. Swen hat dies unter anderem in seinem kürzlichen ZBR-Artikel (den ich jetzt endlich auch mal gelesen habe..;-) eindrücklich dargestellt:
- 2019, also VOR dem 2020er Urteil, lagen die Familienzuschläge für den kleinsten 4K-Beamten in den sechzehn Bundesländern zwischen 318 Euro und 483 Euro. Im Verhältnis zu den (leistungsbezogenen) Grundbesoldungen hatten diese (leistungslosen) Zuschläge einen Anteil zwischen 13,9% und 21,5%, so dass sie als "Nebenkomponenten" der Besoldung vermutlich verfassungsgemäß waren.
- 2024, also NACH dem 2020er Urteil, lagen die Familienzuschläge für den kleinsten 4K-Beamten hingegen plötzlich zwischen 539 Euro und 1.622 Euro. Der entsprechende Anteil im Verhältnis zur Grundbesoldung lag jetzt nicht mehr irgendwo im Bereich zwischen 15 und 20 Prozent, sondern teilweise bei bis zu 58,2% (!).
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese "Interpretation" des 2020er Urteils absolut NICHT im Sinne der Karlsruher Verfass(ungsricht)er war. Somit erhoffe ich mir ebenfalls eine entsprechende Konkretisierung, um der "Kreativität" der Gesetzgeber Einhalt zu gebieten..