Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....
Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
Und dann legt ihr weit nach dem Arbeitsvertrag fest, dass ihr förderliche Zeiten gewährt?
Nett, aber da würde bei uns der Rechnungshof den A* für aufreißen.
daher ist bei uns Standard, dass im Einstellungsvermerk die Stufe drin steht und sofern eine kann Regelung (16.2 /2a) gewährt wird, dies auch im AV steht.
Ich sage ja nicht, dass das gut ist (ist es nämlich definitiv nicht), aber so läuft es hier und an meinen vorigen Unis seit...keine Ahnung, seit sämtliche Leute da sind, die ich jemals dazu gesprochen habe. Ob der bayerische Rechnungshof da toleranter ist, kann ich dir nicht sagen. Förderliche Zeiten werden in die Feststellung aufgenommen, bzw. geben die Einstellenden an, was sie alles anrechnen wollen würden, aber ob das funktioniert, weißt du als AN erst, wenn du schon unterschrieben hast.
Das Argument der Leitung der Personalverwaltung, gerade frisch diesen Monat in der Personalversammlung vorgebracht ist folgendes: das müsste der Einstellende/Vorgesetzte im Bewerbungsgespräch transparent darstellen, was für eine Stufe
wahrscheinlich ist, ein guter erfahrener Vorgesetzter könne das einerseits einschätzen und andererseits gegenüber der Personalabteilung/dem Rechnungshof/welchem Gespenst auch immer entsprechend herausargumentieren zu versuchen, aber ob das dann wirklich in der Prüfung, die nur erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vorlägen und sicher sei, dass der Mitarbeiter komme, dann auch rauskommt, ist nie 100% sicher. Für Vorprüfungen prospektiver Mitarbeiter sei schlicht keine Kapazität vorhanden.