Autor Thema: Beförderung Quereinsteiger m.D. in den g.D  (Read 1398 times)

Richard00ß

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Beförderung Quereinsteiger m.D. in den g.D
« am: 28.04.2025 16:52 »
Guten Tag allerseits

Ich wollte fragen, wie eine Beförderung auf einen gebündelten Dienstposten (A10-A12) beim Bund abläuft. Folgende Konstelation: M.D A 8, privates Studium bewirb sich auf den höheren Dienstposten. Würde man dann nach einem Jahr A9 und nach zwei Jahren A10?

FG

Richard

Firematthias

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Antw:Beförderung Quereinsteiger m.D. in den g.D
« Antwort #1 am: 28.04.2025 17:12 »
Hallo,

hier gibt einem § 20 BLV Auskunft. Offenbar wird ja kein Vorbereitungsdienst g.D. im Anschluss absolviert.

Man wird nach interner oder externer Bewerbung ausgewählt und muss dann mindestens 18 Monate auf einem entsprechenden Dienstposten verwendet werden.

Frühestens dann hat man die Laufbahnbefähigung und kann zum Inspektor ernannt werden.

Soweit mich nicht alles täuscht kommt man erst dann in die Beurteilungsgruppe A9 und muss im auch dort eine beförderungsfähige Beurteilung erhalten für eine A10. Lasse mich hier aber gern eines Besseren belehren.

Vorhandene Planstellung usw. natürlich unterstellt 

Insofern 18 Monate von A8 nach A9 Minimum. Von A9 nach A10 auch mindestens 12 Monate. Also Idealverlauf. Nach meiner nicht repräsentativen Erfahrung bei mir von A9 nach A10 irgendwas zwischen 24-36 Monte.

Grüße

Richard00ß

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Antw:Beförderung Quereinsteiger m.D. in den g.D
« Antwort #2 am: 28.04.2025 19:57 »
Vielen Dank,

Hast mir sehr weiter geholfen!

Greif

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Antw:Beförderung Quereinsteiger m.D. in den g.D
« Antwort #3 am: 29.04.2025 06:52 »
@Richard00ß
Manche Behörden achten bei Quereinsteigern verstärkt darauf, dass es Regelbeurteilungen mit jeweils guten Leistungen zwischen den Beförderungen gibt. Andere hingegen befördern munter durch. In den meisten Fällen gibt es aber - wie schon erwähnt - interne Vorgaben zu "Mindeststehzeiten" oder einen "Idealverlauf".

Firematthias
Du hast § 24 BLV unterschlagen  ;)
Es kommen neben den 18 Monaten für die Laufbahnbefähigung noch einmal sechs Monate für die Bewährung hinzu.

Jonesjena

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Antw:Beförderung Quereinsteiger m.D. in den g.D
« Antwort #4 am: 29.04.2025 13:16 »
Geht doch um den gD. Da ist §24 BLV nun gerade nicht einschlägig.