1. Es gibt keinen "neuen TVöD". Der Tarif-Vertrag galt trotz Tarif-Verhandlung weiter -- es wurden nur einige Passagen daraus (u.a. die Entgelttabellen) gekündigt und über diese gesprochen.
2. Die groß in den Medien zelebrierte Eingigun war bisher nur eine unter den Verhandlungsführungen von AG- und Gewerkschaftsseite. Beide müssen sich gegenüber ihren Institutionen, die sie vertreten, rückversichern, dass sie das Verhandlungsergebnis überhaupt annehmen wollen. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 14. Mai. Bis dahin kann jede der beiden Seiten sagen "ach nö, wollen wir doch nicht".
3. Aber auch dann gelten die neuen Entgelttabellen (inkl. der ausgehandelten Lohnerhöhung) erst einmal nur unter Vorbehalt, denn noch gibt es auch dann keine neue Version des TVöDs. Hier müssen erst in den Redaktionsverhandlungen aller Kleinkram und Eventualitäten ausdiskutiert und verabschiedet werden. Man wird dann schon das neue Entgelt auszahlen, aber auf die Gehaltsabrechnung schreiben, dass dies nur unter Vorbehalt und mit möglicher Rückforderung geschieht, wenn die Redaktionsverhandlungen doch anders ablaufen. Erst, wenn unter diesen die Tinte trocken ist, ist alles tatsächlich rechtssicher. Hinweis zur Dauer -- beim TV-L hat der Spaß zuletzt ungefähr nen Jahr gedauert.