Ich habe ein paar Fragen zu der folgenden Situation: Ich bin Lehrkraft an der Fakultät A und meine Arbeitsplatzbeschreibung bezieht sich auf die Studiengänge der Fakultät A. Eingesetzt werde ich jedoch für den sog. Lehrexport, um an der Fakultät X zu unterrichten.
Es geht nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber das Weisungsrecht ausüben kann. Genügt es aber, dass ich jedes Semester im Stundenplan der Fakultät X stehe? Oder bedarf es noch etwas weiteres Schriftliches?
Und handelt es sich beim Lehrexport um eine Abordnung? Eine Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers. Und bei einer Fakultät handelt es sich doch um eine organisatorische Einheit als Betrieb, oder? Der Lehrexport ist zudem dauerhaft bzw. ein Ende ist nicht absehbar. Seit ich angefangen habe, unterrichte ich bis auf wenige Ausnahmen für die Fakultät X, obwohl mein eigentlicher Einsatzort Fakultät A ist, wofür ich eingestellt wurde. Wäre dann das nicht zustimmungsbedürftig durch den Personalrat?