Autor Thema: Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät  (Read 2431 times)

Theophrastus

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Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät
« am: 29.04.2025 16:52 »
Ich habe ein paar Fragen zu der folgenden Situation: Ich bin Lehrkraft an der Fakultät A und meine Arbeitsplatzbeschreibung bezieht sich auf die Studiengänge der Fakultät A. Eingesetzt werde ich jedoch für den sog. Lehrexport, um an der Fakultät X zu unterrichten.
Es geht nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber das Weisungsrecht ausüben kann. Genügt es aber, dass ich jedes Semester im Stundenplan der Fakultät X stehe? Oder bedarf es noch etwas weiteres Schriftliches?
Und handelt es sich beim Lehrexport um eine Abordnung? Eine Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers. Und bei einer Fakultät handelt es sich doch um eine organisatorische Einheit als Betrieb, oder? Der Lehrexport ist zudem dauerhaft bzw. ein Ende ist nicht absehbar. Seit ich angefangen habe, unterrichte ich bis auf wenige Ausnahmen für die Fakultät  X, obwohl mein eigentlicher Einsatzort Fakultät A ist, wofür ich eingestellt wurde. Wäre dann das nicht zustimmungsbedürftig durch den Personalrat?

2strong

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Antw:Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät
« Antwort #1 am: 29.04.2025 19:25 »
Das sehe ich anders. M. E. wäre es eine Abordnung, wenn die Hichschulen unselbstständige Gliederungen der Landesverwaltung wären und Du von Hochschule A zu Hochschule B wechseln müsstest. Dann wäre der AG (Land) gleich und der Betrieb (Hochschule) eine andere.

Vorliegend bist Du aber Angestellter der Hochschule und wirst derzeit in einer anderen "Abteilung" eingesetzt, als ursprünglich vorgesehen. Das dürfte schlicht eine Umsetzung darstellen. Eine Fakultät dürfte kaum als Betrieb im personalvertretungsrechtlichen Sinne gelten.

Rowhin

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Antw:Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät
« Antwort #2 am: 29.04.2025 22:14 »
Ich habe ein paar Fragen zu der folgenden Situation: Ich bin Lehrkraft an der Fakultät A und meine Arbeitsplatzbeschreibung bezieht sich auf die Studiengänge der Fakultät A. Eingesetzt werde ich jedoch für den sog. Lehrexport, um an der Fakultät X zu unterrichten.
Es geht nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber das Weisungsrecht ausüben kann. Genügt es aber, dass ich jedes Semester im Stundenplan der Fakultät X stehe? Oder bedarf es noch etwas weiteres Schriftliches?


Das ist eine Frage der internen Organisation eurer Universität, die dir außerhalb selbiger keiner beantworten kann.

Und handelt es sich beim Lehrexport um eine Abordnung? Eine Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers. Und bei einer Fakultät handelt es sich doch um eine organisatorische Einheit als Betrieb, oder? Der Lehrexport ist zudem dauerhaft bzw. ein Ende ist nicht absehbar. Seit ich angefangen habe, unterrichte ich bis auf wenige Ausnahmen für die Fakultät  X, obwohl mein eigentlicher Einsatzort Fakultät A ist, wofür ich eingestellt wurde. Wäre dann das nicht zustimmungsbedürftig durch den Personalrat?

Wenn es eine Abordnung wäre, dann ja. Ist es aber aus meiner Ansicht ebenso wie von 2strong beschrieben nicht, aus denselben Gründen.

Theophrastus

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Antw:Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät
« Antwort #3 am: 06.05.2025 12:31 »
Danke für die Antworten.

Auf jeden Fall stimmt aber meine Arbeitsplatzbeschreibung nicht.

MoinMoin

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Antw:Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät
« Antwort #4 am: 06.05.2025 14:28 »
Danke für die Antworten.

Auf jeden Fall stimmt aber meine Arbeitsplatzbeschreibung nicht.
dann lasse sie anpassen.

Jockel

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Antw:Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät
« Antwort #5 am: 19.05.2025 13:47 »
Die Arbeitsplatzbeschreibung ist nur ein Hilfsmittel. Änderungen im Wege des Direktionsrechts müssen da nicht zeitnah eingepreist werden. Im Zweifel wird es halt Beweisprobleme geben.