Autor Thema: [HB] Beihilfe / Anwerkennung zahnärzlicher Leistungen  (Read 1707 times)

Zauberberg

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Hallo in die Runde,
eine Frage an die Bremer, oder vielleicht auch alle, Beihilfeberechtigten.
Mal wieder habe ich für eine Zahnbehandlung einen Kostenvoranschlag bekommen, welchen ich brav bei der Beihilfestelle (und KV) eingereicht habe, nachdem ich dieses einmal vergessen habe und eine böse Ermahnung erhalten habe unter der Androhung, dass nächstes mal nichts erstattet wird.
Da sind wir beim Thema, WAS erstattet wird ! Bei der KV erhalte ich entsprechend der Versicheurng eine Summe X, welche ich zu erwarten habe.GAAAAANZ anders bei der Beihilfe, deren Anteil ja leider höher ist. Hier bekommen ich einen einseitgen Text, was alles erstattet oder nicht erstattet wird. NICHT EINE ZAHL, außer Zahn Nr. oder GO Nummern.
WAS SOLL DAS ? WAS SOLL ICH DAMIT ?
Geht es Euch auch so ? Wie geht ihr damit um ? Wie kalkuliert ihr ? Was kann man ändern ?
« Last Edit: 30.04.2025 12:41 von Admin »

Winni

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Moin, zwar nicht Bremen, aber Niedersachsen ist ja auch nicht weit weg. Das ist grundsätzlich in NI mit der Beihilfe nicht anders. Ich habe für diese Fälle eine Zahn-Zusatz-PKV. Das läuft dann so:
1. Voranschlag bei PKV und Beihilfe einreichen, damit beide Stellen informiert sind.
2. Rechnung bei der Beihilfe einreichen und auf den Bescheid von dort warten.
3. Rechnung und Bescheid der Beihilfestelle bei der PKV einreichen.

Bisher war in Fällen von Zahnersatz mein "Eigenanteil" nie höher als 20 Euro.

VG

egonkrenz

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moin, soll jetzt nicht überheblich klingen aber den KVA kann man sich sparen. weder die PKV noch die beihilfe prüfen deinen kva.

Aussage von beiden stellen: wir haben keine zeit, kva zu prüfen. alles was medizinisch notwendig ist, wird bezahlt.

ich hatte auch schon den fall, dass ich einen kva eingereicht habe - dann eine bestätigung dafür erhalten habe und am ende wurde erst nach 3x bitten und betteln meinerseits der komplette betrag erstattet.

Zauberberg

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Häufig bekommt man am Ende relativ viel erstattet, aber die Unsicher gerade bei KVA im fünfstelligen Bereich ist nicht schön.
Sehe es auch als unnötig an den KVA einzureichen, aber einmal habe ich nicht vorher eingereicht und eine Mahnung mit der Abrechnung bekommen, dass beim nächsten Mal gekürzt wird.
… aber warum musstest Du dreimal betteln und wo, Beihilfe oder PKV ?

egonkrenz

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ich glaube es war die pkv. die hatten mir erst ne zusage für die kostenerstattung erteilt und am ende doch nicht alles erstattet. also rief ich an und die meinten, dass solch eine genehmigung eines kva auch keine rechtsverbindliche zusage für die erstattung aller kosten bedeutet. das ende des liedes: es wird alles erstattet, was medizinisch notwendig ist - egal ob man vorher einen kva einreicht oder nicht.

clarion

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Ab 3.000 €wird in NI eine fiktive Beihilfe-Vorausberechnung gemacht. Da gibt es beim NLBV ein Merkblatt zum Thema Zahnersatz.

Zauberberg

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Scheint leider in Bremen nicht so zu sein, denn mein letzter KVA lag bei 9000 Euro und es gab eine Seite textliche Ausführungen vom Feinsten !
Warum möchte nur kein Beamter nach Bremen ?
Beihilfe funktioniert nur ganz schlecht und völlig undurchsichtig !
Auskunft über Pension erst ab 58.Jahre, andere Länder haben einen Rechner wo man sich jederzeit informieren kann.
Warum ?

Kingrakadabra

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Bei mir (Beihilfe Bayern) hat der SB der PKV anhand eines Beispiels exakt die Übernahme der Beihilfe und der PKV dargelegt bzw. ausgerechnet (Krone). Ein Kostenvoranschlag kann bei der PKV eingereicht werden, dort erfolgt eine Prüfung (z. B. auch, ob die Abrechnung korrekt erstellt wurde).

Gruß