Autor Thema: Überstundenabbau oder Arbeitspause  (Read 1493 times)

Mitarbeiter 999

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Überstundenabbau oder Arbeitspause
« am: 30.04.2025 22:10 »
Moin,
folgender Fall sorgt bei uns für Diskussion:
Ein Mitarbeiter auf einem kommunalen Bauhof, in Vollzeit beschäftigt, hat einen nicht unerheblichen Überstundenstand erarbeitet.
An einigen Tagen wurde ihm gewährt, zwischen drin, an vereinzelten Tagen Stundenweise Überstunden abzubauen.
Die Regelarbeitszeit ist von 07:00-16:00 Uhr.  Überstundenausgleich z.B. 10:00-12:00 Uhr
Nun ist es trotz des Stundenausgleichs an dem selben Tag zu Überstunden durch z.B. einen Rufbereitschaftseinsatz gekommen (17:00-18:00Uhr)
Beim erfassen der Stunden kam die Frage auf, ob der Überstundenausgleich einfach als Arbeitsfreie Zeit(wie eine normale Pause) oder als Überstundenabbau gebucht werden muss Und die Stunden die zur Sollzeit fehlen erst nachgearbeitet werden müssen, um am selben Tag für jede zusätzliche Überstunde die entsprechenden Üstd-Zuschlägebekommen bekommen zu können.
Soll heißen, der Kollege muss erst 2Std nacharbeiten um die Fehlstunden aufzuholen, damit für die weiteren Überstunden ein Zuschlag anfällt.

Ich hoffe man kann verstehen wie es gemeint ist….

Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Überstundenabbau oder Arbeitspause
« Antwort #1 am: 02.05.2025 07:13 »
Wenn die Soll-Arbeitszeit durch Überstundenreduzierung ausgeglichen wird, ist doch die geforderte Leistung erfüllt.

Wie soll man da Fehlstunden erwirtschaften müssen, außer es wurde falsch gebucht... 🤔
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 700
Antw:Überstundenabbau oder Arbeitspause
« Antwort #2 am: 02.05.2025 22:07 »
Moin,
folgender Fall sorgt bei uns für Diskussion:
Ein Mitarbeiter auf einem kommunalen Bauhof, in Vollzeit beschäftigt, hat einen nicht unerheblichen Überstundenstand erarbeitet.
An einigen Tagen wurde ihm gewährt, zwischen drin, an vereinzelten Tagen Stundenweise Überstunden abzubauen.
Die Regelarbeitszeit ist von 07:00-16:00 Uhr.  Überstundenausgleich z.B. 10:00-12:00 Uhr
Nun ist es trotz des Stundenausgleichs an dem selben Tag zu Überstunden durch z.B. einen Rufbereitschaftseinsatz gekommen (17:00-18:00Uhr)
Beim erfassen der Stunden kam die Frage auf, ob der Überstundenausgleich einfach als Arbeitsfreie Zeit(wie eine normale Pause) oder als Überstundenabbau gebucht werden muss Und die Stunden die zur Sollzeit fehlen erst nachgearbeitet werden müssen, um am selben Tag für jede zusätzliche Überstunde die entsprechenden Üstd-Zuschlägebekommen bekommen zu können.
Soll heißen, der Kollege muss erst 2Std nacharbeiten um die Fehlstunden aufzuholen, damit für die weiteren Überstunden ein Zuschlag anfällt.

Ich hoffe man kann verstehen wie es gemeint ist….

Bei Rufbereitschaft entstehen keine Überstunden, da die in der RB geleisteten Einsatzstunden direkt (mit Zuschlag) vergütet werden. Sie stehen de facto außerhalb des Zeitkontos. RB wird ja nach der regulären AZ angeordnet (also in der Freizeit).

Mitarbeiter 999

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Überstundenabbau oder Arbeitspause
« Antwort #3 am: 03.05.2025 17:12 »
Die RB Überstunden sind nur ein Beispiel.
Es sind natürlich auch angeordnete Überstunden angefallen.