Moin,
folgender Fall sorgt bei uns für Diskussion:
Ein Mitarbeiter auf einem kommunalen Bauhof, in Vollzeit beschäftigt, hat einen nicht unerheblichen Überstundenstand erarbeitet.
An einigen Tagen wurde ihm gewährt, zwischen drin, an vereinzelten Tagen Stundenweise Überstunden abzubauen.
Die Regelarbeitszeit ist von 07:00-16:00 Uhr. Überstundenausgleich z.B. 10:00-12:00 Uhr
Nun ist es trotz des Stundenausgleichs an dem selben Tag zu Überstunden durch z.B. einen Rufbereitschaftseinsatz gekommen (17:00-18:00Uhr)
Beim erfassen der Stunden kam die Frage auf, ob der Überstundenausgleich einfach als Arbeitsfreie Zeit(wie eine normale Pause) oder als Überstundenabbau gebucht werden muss Und die Stunden die zur Sollzeit fehlen erst nachgearbeitet werden müssen, um am selben Tag für jede zusätzliche Überstunde die entsprechenden Üstd-Zuschlägebekommen bekommen zu können.
Soll heißen, der Kollege muss erst 2Std nacharbeiten um die Fehlstunden aufzuholen, damit für die weiteren Überstunden ein Zuschlag anfällt.
Ich hoffe man kann verstehen wie es gemeint ist….