Danke, das ergibt natürlich Sinn. Aber ist es auch ein Arbeitsvorgang, wenn er nicht in meiner Tätigkeitsbeschreibung aufgeführt ist? Das Schreiben zur Übertragung der Abwesenheitsvertretung ist halt so nichtssagend und erläutert überhaupt nicht, was ich tun muss, wenn mein Chef weg ist. Und bislang wird das von der Behördenleitung als Blankoscheck herangezogen, um mich die Arbeit von meinem Chef machen zu lassen.
Also da ist doch das Schreiben welches klar benennt, dass dir das übertragen wurde:
Es wurde auch das zuständige Ministerium kontaktiert, welches sich wie folgt äußert: „Herrn XY wurde gemäß Schreiben vom 05.10.2022 die Abwesenheitsvertretung der Fachbereichsleitung übertragen.und die schriftlich? kommunizierte Aussage:
Ich sei ein Abwesenheitsvertreter, keine ständige Vertretung. Eine Vertretung der Fachbereichsleitung ist zwar in meiner Tätigkeitsbeschreibung nicht expliziert genannt, ich befände mich mit der Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 TV-L aber auf einer entsprechenden Qualifikationsebene und es könne somit eine gewisse Leitungsfunktionen erwartet werden.Und klar kann Leitungsfunktionen erwartet werden.
Aber die Eingruppierung richtet sich nicht nach Erwartungen, sondern nach Arbeitsvorgängen. Ein Blick in den §12 kann da der Personalstelle eventuell helfen.
Und ein Arbeitsvorgang ist bei dir die Vertretung in Abwesenheit, die mit EG15 zu bewerten ist (Zeit Anteil normalerweise unter 20% auf Jahr gesehen). Aber wenn dieser AV (vorübergehend) 33% deiner Tätigkeiten ausmacht bist du in EG14 eingruppiert (bzw. bekommst die Zulage zur 14).
Ich werde auf jeden Fall mal das Gespräch mit meinem Chef und der Personalstelle suchen. Ich möchte nämlich nicht wieder in so eine Situation kommen und die nächste Elternzeit steht Ende des Jahres an... Das Geld aus einer möglichen Zulage nach § 14 TV-L ist mir weniger wichtig, als der Stress und das Liegenbleiben meiner eigentlichen Arbeit.
Zum einen solltest du das Entgelt der Zulage schriftlich einfordern und zwar §37 konform.
Also Benennung des dir deiner Meinung nach geschuldeten Entgeltes.
Und zum zweiten würde ich schriftlich klarstellen, dass du, sofern bei Elternzeit keine vorübergehende Übertragung von mehr Zeit Anteilen für die Vertretung vorgenommen wird, du eben auch nur mit weniger als einem Drittel deiner Jahresarbeitszeit die Vertretung übernehmen
darfst, da es ansonsten eben EG relevant werden würde.
Und so verhältst du dich dann auch. Du machst halt jeden Tag 2h Vertretung und lässt den Rest liegen, mit dem Hinweis, dass es dir
untersagt wurde mehr Zeit auf die Vertretung zu verwenden.
Am besten legst du denen die bisherigen Stunden vor, die du mit Vertretung in diesem Jahr beschäftigt warst und berichtest, wieviel Stunden du noch Vertretung machen darfst, sofern sie dir nicht vorübergehend einen höheren Zeit Anteil zuweisen.
Bei 255 Arbeitstagen im Jahr sind es 85 Tage für Vertretung also 680 h im Jahr, die Eingruppierungsunschädlich sind.
Kinderkacke bekämpft man mit Korinthenkacke.
Und Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.