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Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?

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MM1994:
Hallo,

ich bin leider aus den vorherigen Beiträgen nicht so schlau geworden…

Meine Tochter ist im Februar 2024 geboren und ich habe (aufgrund der Betreuungssituation) Elternzeit beantragt bis Februar 2026.
Mir wurde damals von einer relativ neuen Kraft im Personalamt zugesichert, dass sich an den Jahressonderzahlungen nichts ändert und die trotzdem gezahlt werden.
Aber im Jahr 2025 besteht doch kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da in keinem Monat Anspruch auf Entgelt besteht, oder?

Vielen Dank im Voraus. :)

SozPädBW:
Genau.

Saggse:
Wäre es da nicht sinnvoll, die Elternzeit im zweiten Jahr einfach für einen Tag oder ein Wochenende zu unterbrechen?

Umlauf:

--- Zitat von: Saggse am 02.05.2025 13:03 ---Wäre es da nicht sinnvoll, die Elternzeit im zweiten Jahr einfach für einen Tag oder ein Wochenende zu unterbrechen?

--- End quote ---

Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?

Saggse:

--- Zitat von: Umlauf am 02.05.2025 13:30 ---Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?

--- End quote ---
Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber dann bestünde in diesem Monat doch ein Entgeltanspruch - halt eben in Hohe von 1/30 oder bei mehreren Tagen auch etwas mehr, was wiederum einen Anspruch auf Elterngeld begründen würde.

Die Frage ist sebstverständlich im konkreten Fall nicht mehr von Relevanz, da eine Änderung der Elternzeit nicht mehr (bzw. allenfalls noch im kaum darstellbaren Einvernehmen) möglich ist, aber wenn es von Anfang an geplant wäre, würde mich ein echter, stichhaltiger Hinderungsgrund tatsächlich interessieren. (Dass es einen solchen gibt, würde ich sogar selbst vermuten, da man sonst sicherlich von Fällen gehört hätte, wo das jemand so gemacht hat...)

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