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Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
Umlauf:
--- Zitat von: Saggse am 02.05.2025 13:39 ---
--- Zitat von: Umlauf am 02.05.2025 13:30 ---Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?
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Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber dann bestünde in diesem Monat doch ein Entgeltanspruch - halt eben in Hohe von 1/30 oder bei mehreren Tagen auch etwas mehr, was wiederum einen Anspruch auf Elterngeld begründen würde.
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Hier meist du die anteilige Jahressonderzahlung.
Generell kann man während des Elterngeldbezuges bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Es findet zwar eine gewisse Anrechnung statt, aber das Elterngeld fließt. Dann hat man auch anteiligen Anspruch auf die JSZ.
Aber ich gehe davon aus, dass die Elternzeit ohne Arbeit auch bewusst gewählt wird, mitunter auch gewissermaßen unfreiwillig. Ob sich ein AG auf kurzzeitige gestückelte Spielereien einlassen würde, um einen Anteil der JSZ zu retten, würde ich bezweifeln. Immerhin stellt jede zeitliche Änderung auch eine Änderung des Arbeitsvertrags dar. Außerdem wird er dann wahrscheinlich keine befristete Elternzeitvertretung begründen können. Von der Arbeitsplanung gar nicht zu sprechen.
Dazu kommt noch die Anrechnung aufs Elterngeld.
cyrix42:
--- Zitat von: Saggse am 02.05.2025 13:03 ---Wäre es da nicht sinnvoll, die Elternzeit im zweiten Jahr einfach für einen Tag oder ein Wochenende zu unterbrechen?
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Das würde dann zu einer Zahlung der JSZ in Höhe von 1/12 des "normalen" Betrags führen, weil für 11 der 12 Monate kein Anspruch auf Entgelt vorliegen würde. Das Unterbleiben dieser Kürzung für Monate in Elternzeit ist beschränkt auf die Zeit bis zum Ende des Jahres, in welchem das Kind geboren wurde.
Ob sich dieser Aufwand für knapp über 7% eines Brutto-Monatslohns lohnt?
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