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Blockteilzeit üblich im ÖD?
KL80:
Hallo,
derzeit als Soldatin (SaZ) noch bei der Bundeswehr tätig aber bald ausscheidend, überlege ich, ob ich mich nach der Bundeswehrzeit vielleicht im ÖD (TVÖD) bewerbe. Wie ich hier lesen konnte ist ja die Ruhensregelung nun gefallen (offiziell habe ich davon aber noch nichts gelesen, meinem BfD war es noch noch bekannt), ansonsten wäre der Öffentliche Dienst für die Zeit der Übergangsgebührnisse für mich ein NoGo gewesen. Eine positive Entwicklung, die den Schritt in Richtung ÖD etwas leichter macht.
Aber zu den Fragen: Ich überlege künftig (also nach der Bundeswehrzeit) auf irgendwas zwischen 85 und 90% zu reduzieren um ein paar mehr freie Tage zu haben. Quasi als Blockteilzeit (oder den Begriff habe ich hier auch mal gelesen "flexibles Freistellungskontingent").
- Ist das ein übliches bzw allgemein anerkanntes Arbeitszeitmodell im ÖD? Oder werden Bewerbungen, bei denen man solche Wünsche äußert, eher aussortiert?
- Und, ist es dann üblich, dass man zu fixen Zeiten diese freien Tage nehmen kann (quasi fixe "Ansparphase", dann fixe "Freistellungsphase") oder, so wie ich den Begriff "flexibles Freistellungskontingent" auch verstehen könnte, ist es eher üblich, dass man dann eine Art Pool freier Tage hat über die man etwas flexibler verfügen kann?
Gruß und vielen Dank
Eukalyptus:
Das Konzept "Teilzeit" ist etabliert. Ohne jetzt die rechtlichen Grundlagen näher zu beleuchten, ist mir aber "Blockteilzeit" bzw. "flexibles Freistellungskontingent" in meiner praktischen Erfahrung (aus einer Bundesbehörde) als Konzept unbekannt. Man entscheidet sich für Teilzeit (und bekommt Sie in der Regel auch, es besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch nach 6 Monaten; ausgenommen sein können z.B. aus betrieblichen Gründen bestimmte Dienstposten/Arbeitsplätze) und nach Genehmigung ist ein Arbeitszeitmodell festzulegen in einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Zum Beispiel "Mo-Do, Freitag frei" oder "jeden Tag eine Stunde weniger".
Wie du freie Tage erwirtschaften willst indem du weniger arbeitest als die normalen 39h Wochenarbeitszeit, ist mir nicht ganz klar. Vermutlich willst du die Zeiten in denen du nicht arbeitest, völlig flexibel festlegen. Das ist mir aus den individuellen Vereinbarungen die ich kenne aber nicht bekannt, auch wenn dort meist ein Punkt enthalten ist der Abweichungen im Einzelfall nach Absprache zulässt. Der Arbeitgeber muss ja auch planen, an welchen Tagen du da bist (oder nicht da bist), bzw. was deine Kernarbeitszeiten sind in denen du für den Dienst zur Verfügung stehst, das ganze muss (bei Gleitzeit) in der elektronischen Arbeitszeiterfassung abgebildet werden usw..
Falls du dich damit anfreunden kannst die normalen 39h zu arbeiten, so bieten die derzeitigen 30 Tage Urlaub und die Möglichkeit über Gleitzeit zusätzliche Arbeitsstunden zu sammeln (und bei Bedarf in Freizeit umzumünzen) genügend Flexibilität. Oder vereinbare Teilzeit mit ca. 1h weniger Arbeitszeit von Mo-Do und sammle darüber hinaus gehende Arbeitszeit auf deinem Gleitzeitkonto. Dann nimm je nach Bedarf freie Tage aus den auf deinem Gleitzeitkonto angesparter Arbeitszeit (du kannst aber nicht unendlich viele Stunden ansparen, da wird oft eine Grenze bei 40-100h gesetzt).
Natürlich hängt das oben gesagte auch von der betrieblichen Praxis ab. Wie flexibel ist deine zukünftige Behörde und die unmittelbaren Vorgesetzten? Das kannst du im Vorfeld erfragen - aber du solltest im Zweifelsfall damit rechnen dass die von dir gewünschte Flexibilität nicht möglich ist und deine Erwartungshaltung entsprechend anpassen.
KL80:
Hallo Eukalyptus,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte in gewisser Weise befürchtet, dass es eher ein unübliches Teilzeitmodell sein könnte.
Dennoch, nur zum Verständnis, vielleicht hatte ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit dem Begriffen "Blockteilzeit" oder "flexibles Freistellungskontingent" meinte ich, dass man während der Ansparphase voll arbeitet (39h) und dann in eine Freistellungsphase übergeht. Also nicht zusätzlich noch während der Ansparphase die Stunden reduziert. Es wird wohl auch als "Teilzeit Invest" bezeichnet, siehe z.B. hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/teilzeitmodelle.html
Ein Beispiel hierzu wäre (vereinfacht dargestellt und sicherlich nicht alles zu Bedenkende berücksichtigt): Bei einer Teilzeit von 80% zunächst vier Monate voll arbeiten (Ansparphase, 4/5), dann ein Monat bezahlt frei (Freistellungsphase, 1/5).
Gibt ja einen eigenen Rechner (ich denke v. Host dieser Seite) hierzu bei viewiel % Teilzeit man wieviele extra freie Tage generiert: https://rechner24.info/teilzeit/
Das mit der Gleitzeit, was du schreibst, kenne ich ja auch von der Bundeswehr. Hier sind mir die Freistellungszeiträume aber zu eingeschränkt (2 Tage pro Monat maximal). Es geht mir ja um längere Freistellungszeiträume wie bei o.g. theoretischen Teilzeitmodellen. Aber ich befürchte, dass unübliche Modelle schwer einzufordern sind bzw eher nicht eingeräumt werden. Daher ja meine Frage nach Erfahrungen hier im Forum zum Thema. Wie du schreibst, muss man ggfs Erwartungen und Realität in Kongruenz bringen. Oder ggfs so lange suchen bis man einen ausreichend flexiblen Arbeitgeber gefunden hat im heutigen Arbeitnehmermarkt.
Vielleicht hat ja aber jemand positivere Erfahrungen, also wo solche o.g. Teilzeit-Modelle in der Realität im ÖD auch angewandt werden? Und wie es sich dann konkret gestaltet?
Eukalyptus:
Noch ein paar Informationsbruchstücke. Ich kenne auch Arbeitszeit-Ansparmodelle, die üblicherweise aber für einen vorzeitigen Ruhestand vorgesehen sind. Wenn du ein etablierter und wertvoller Mitarbeiter bist, die konkrete Tätigkeit es zulässt, sich dein Vorgesetzter für dich ins Zeug legt und keiner querlegt, dann mag man auch die auf der verlinkten Webseite des BMAS vorgestellten Teilzeitmodelle mittragen. Ich stelle es mir aber schwierig vor, von vorneherein eine erfolgreiche Bewerbung mit einem solchen seltenem Modell zu fahren. Da muss man dich schon wirklich wollen.
Gern sollten sich aber andere einbringen, die ggf. um solche Teilzeitmodelle wissen.
MoinMoin:
Also einen Anspruch wird man auf so ein Modell in der Regel nicht haben, dazu müsste es eine DV/BV in dem Laden geben, der das regelt, eher ungewöhnlich.
Bei uns im Haus wird so etwas durchaus einzelvertraglich gemacht.
Wobei bei uns es auch nicht selten vorkommt, dass Mitarbeiter sich 100-200h plus Stunden erarbeiten (wir haben nur einmal im Jahr eine Gleitzeitkappung auf 60h) und dann 4 Wochen am Stück ausgleichen (aber darauf hätten sie keinen Anspruch).
Alles immer eine Frage der Gleitzeitregelungen und die können so unterschiedliche sein wie die Anzahl der öD Betriebe.
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