Bei der Frage des Langzeitkontos ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, da man grundsätzlich weiterhin Vollzeit berufstätig ist, ohne jedoch das Gehalt in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen. Bei einer normalen Teilzeitbeschäftigung arbeitet man nicht Vollzeit, erhält dafür aber auch weniger Gehalt. Die Teilzeitquote bestimmt in diesem Fall daher nicht die Quotierung der Arbeitszeit sondern das Verhältnis von Gehalt zur Sparquote auf das Langzeitkonto.
Das Langzeitkonto ermöglicht es einem, Teile seines Gehaltes und der Sozialversicherungsbeiträge anzusparen und sich so zu einem späteren Zeitpunkt eine längere, bezahlte Freistellung zu ermöglichen. Die Voraussetzungen, unter welchen Voraussetzungen man die Freistellung in Anspruch nehmen kann, sind meistens enumerativ in der Vereinbarung enthalten. Typische Möglichkeiten der Freistellung sind Kindererziehung, Pflege eines Angehörigen, Weiterbildung, Vorruhestand oder persönliche Auszeit bis zu X Monate.
Betriebsvereinbarungen, die ein solches Langzeitkonto ermöglichen, sind meistens zeitlich befristet. Typischerweise kann beim Auslaufen einer solchen Vereinbarung der Arbeitgeber für die Zukunft das weitere Besparen des Langzeitkontos untersagen. Das bis dahin angesparte Kapital kann jedoch in der Regel für die Freistellung, für die sie gedacht war, genutzt werden. Auch die Arbeitszeit bleibt dann unverändert, da man ja in der "aktiven" Phase ohnehin Vollzeit berufstätig ist. Man bekommt dann allerdings mehr Gehalt, weil man ja nichts mehr anspart.
In der passiven Phase kann man dann mit dem angesparten Kapital zwischen 70 bis 130 % des vorherigen Gehaltes freigestellt werden. Je nachdem, für welche Variante man sich entscheidet, kann man so mal mehr und mal weniger lange Gehalt beziehen, ohne dafür zu arbeiten. Wenn man das Konto irgendwann nicht mehr besparen kann, reicht das angesparte Kapital vielleicht nicht so lange, wie es ursprünglich geplant war. Dann muss man länger arbeiten, als zunächst gedacht.
Die Verteilung der Arbeitszeit ist daher bei Langzeitkonten recht einfach. In der Ansparphase 100 %, in der Ruhephase 0 %. Etwas schwieriger wird es, auszurechnen, wie lange die Ruhephase genau gehen kann, bis das Geld verbraucht ist. Das hängt auch davon ab, mit welchem Prozentsatz an Gehalt man in diese Phase gehen möchte. Da man das rechtzeitig vorher beantragen muss, muss man sich diesen Schritt genau überlegen.
Aus meiner Sicht kann man bereits beim Vorstellungsgespräch fragen, ob es die Möglichkeit gibt, in ein Langzeitkonto zu sparen oder ob eine entsprechende Betriebsvereinbarung in Planung ist.
Das dürfte jedoch nach meinem Kenntnisstand derzeit eher die Ausnahme als die Regel sein.