Autor Thema: Blockteilzeit üblich im ÖD?  (Read 2125 times)

KL80

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Blockteilzeit üblich im ÖD?
« am: 03.05.2025 11:01 »
Hallo,

derzeit als Soldatin (SaZ) noch bei der Bundeswehr tätig aber bald ausscheidend, überlege ich, ob ich mich nach der Bundeswehrzeit vielleicht im ÖD (TVÖD) bewerbe. Wie ich hier lesen konnte ist ja die Ruhensregelung nun gefallen (offiziell habe ich davon aber noch nichts gelesen, meinem BfD war es noch noch bekannt), ansonsten wäre der Öffentliche Dienst für die Zeit der Übergangsgebührnisse für mich ein NoGo gewesen. Eine positive Entwicklung, die den Schritt in Richtung ÖD etwas leichter macht.

Aber zu den Fragen: Ich überlege künftig (also nach der Bundeswehrzeit) auf irgendwas zwischen 85 und 90% zu reduzieren um ein paar mehr freie Tage zu haben. Quasi als Blockteilzeit  (oder den Begriff habe ich hier auch mal gelesen "flexibles Freistellungskontingent").
- Ist das ein übliches bzw allgemein anerkanntes Arbeitszeitmodell im ÖD? Oder werden Bewerbungen, bei denen man solche Wünsche äußert, eher aussortiert?
- Und, ist es dann üblich, dass man zu fixen Zeiten diese freien Tage nehmen kann (quasi fixe "Ansparphase", dann fixe "Freistellungsphase") oder, so wie ich den Begriff "flexibles Freistellungskontingent" auch verstehen könnte, ist es eher üblich, dass man dann eine Art Pool freier Tage hat über die man etwas flexibler verfügen kann?

Gruß und vielen Dank

Eukalyptus

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #1 am: 03.05.2025 14:12 »
Das Konzept "Teilzeit" ist etabliert. Ohne jetzt die rechtlichen Grundlagen näher zu beleuchten, ist mir aber "Blockteilzeit" bzw. "flexibles Freistellungskontingent" in meiner praktischen Erfahrung (aus einer Bundesbehörde) als Konzept unbekannt. Man entscheidet sich für Teilzeit (und bekommt Sie in der Regel auch, es besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch nach 6 Monaten; ausgenommen sein können z.B. aus betrieblichen Gründen bestimmte Dienstposten/Arbeitsplätze) und nach Genehmigung ist ein Arbeitszeitmodell festzulegen in einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Zum Beispiel "Mo-Do, Freitag frei" oder "jeden Tag eine Stunde weniger".

Wie du freie Tage erwirtschaften willst indem du weniger arbeitest als die normalen 39h Wochenarbeitszeit, ist mir nicht ganz klar. Vermutlich willst du die Zeiten in denen du nicht arbeitest, völlig flexibel festlegen. Das ist mir aus den individuellen Vereinbarungen die ich kenne aber nicht bekannt, auch wenn dort meist ein Punkt enthalten ist der Abweichungen im Einzelfall nach Absprache zulässt. Der Arbeitgeber muss ja auch planen, an welchen Tagen du da bist (oder nicht da bist), bzw. was deine Kernarbeitszeiten sind in denen du für den Dienst zur Verfügung stehst, das ganze muss (bei Gleitzeit) in der elektronischen Arbeitszeiterfassung abgebildet werden usw..

Falls du dich damit anfreunden kannst die normalen 39h zu arbeiten, so bieten die derzeitigen 30 Tage Urlaub und die Möglichkeit über Gleitzeit zusätzliche Arbeitsstunden zu sammeln (und bei Bedarf in Freizeit umzumünzen) genügend Flexibilität. Oder vereinbare Teilzeit mit ca. 1h weniger Arbeitszeit von Mo-Do und sammle darüber hinaus gehende Arbeitszeit auf deinem Gleitzeitkonto. Dann nimm je nach Bedarf freie Tage aus den auf deinem Gleitzeitkonto angesparter Arbeitszeit (du kannst aber nicht unendlich viele Stunden ansparen, da wird oft eine Grenze bei 40-100h gesetzt).

Natürlich hängt das oben gesagte auch von der betrieblichen Praxis ab. Wie flexibel ist deine zukünftige Behörde und die unmittelbaren Vorgesetzten? Das kannst du im Vorfeld erfragen - aber du solltest im Zweifelsfall damit rechnen dass die von dir gewünschte Flexibilität nicht möglich ist und deine Erwartungshaltung entsprechend anpassen.
« Last Edit: 03.05.2025 14:28 von Eukalyptus »

KL80

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #2 am: 03.05.2025 15:47 »
Hallo Eukalyptus,

vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte in gewisser Weise befürchtet, dass es eher ein unübliches Teilzeitmodell sein könnte.

Dennoch, nur zum Verständnis, vielleicht hatte ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit dem Begriffen "Blockteilzeit" oder "flexibles Freistellungskontingent" meinte ich, dass man während der Ansparphase voll arbeitet (39h) und dann in eine Freistellungsphase übergeht. Also nicht zusätzlich noch während der Ansparphase die Stunden reduziert. Es wird wohl auch als "Teilzeit Invest" bezeichnet, siehe z.B. hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/teilzeitmodelle.html

Ein Beispiel hierzu wäre (vereinfacht dargestellt und sicherlich nicht alles zu Bedenkende berücksichtigt): Bei einer Teilzeit von 80% zunächst vier Monate voll arbeiten (Ansparphase, 4/5), dann ein Monat bezahlt frei (Freistellungsphase, 1/5).

Gibt ja einen eigenen Rechner (ich denke v. Host dieser Seite) hierzu bei viewiel % Teilzeit man wieviele extra freie Tage generiert: https://rechner24.info/teilzeit/

Das mit der Gleitzeit, was du schreibst, kenne ich ja auch von der Bundeswehr. Hier sind mir die Freistellungszeiträume aber zu eingeschränkt (2 Tage pro Monat maximal). Es geht mir ja um längere Freistellungszeiträume wie bei o.g. theoretischen Teilzeitmodellen. Aber ich befürchte, dass unübliche Modelle schwer einzufordern sind bzw eher nicht eingeräumt werden. Daher ja meine Frage nach Erfahrungen hier im Forum zum Thema. Wie du schreibst, muss man ggfs Erwartungen und Realität in Kongruenz bringen. Oder ggfs so lange suchen bis man einen ausreichend flexiblen Arbeitgeber gefunden hat im heutigen Arbeitnehmermarkt.

Vielleicht hat ja aber jemand positivere Erfahrungen, also wo solche o.g. Teilzeit-Modelle in der Realität im ÖD auch angewandt werden? Und wie es sich dann konkret gestaltet?

Eukalyptus

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #3 am: 03.05.2025 16:07 »
Noch ein paar Informationsbruchstücke. Ich kenne auch Arbeitszeit-Ansparmodelle, die üblicherweise aber für einen vorzeitigen Ruhestand vorgesehen sind. Wenn du ein etablierter und wertvoller Mitarbeiter bist, die konkrete Tätigkeit es zulässt, sich dein Vorgesetzter für dich ins Zeug legt und keiner querlegt, dann mag man auch die auf der verlinkten Webseite des BMAS vorgestellten Teilzeitmodelle mittragen. Ich stelle es mir aber schwierig vor, von vorneherein eine erfolgreiche Bewerbung mit einem solchen seltenem Modell zu fahren. Da muss man dich schon wirklich wollen.

Gern sollten sich aber andere einbringen, die ggf. um solche Teilzeitmodelle wissen.

MoinMoin

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #4 am: 03.05.2025 18:34 »
Also einen Anspruch wird man auf so ein Modell in der Regel nicht haben, dazu müsste es eine DV/BV in dem Laden geben, der das regelt, eher ungewöhnlich.
Bei uns im Haus wird so etwas durchaus einzelvertraglich gemacht.

Wobei bei uns es auch nicht selten vorkommt, dass Mitarbeiter sich 100-200h plus Stunden erarbeiten (wir haben nur einmal im Jahr eine Gleitzeitkappung auf 60h) und dann 4 Wochen am Stück ausgleichen (aber darauf hätten sie keinen Anspruch).

Alles immer eine Frage der Gleitzeitregelungen und die können so unterschiedliche sein wie die Anzahl der öD Betriebe.

Umlauf

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #5 am: 03.05.2025 23:19 »
Diese Modelle waren beim Bund früher quotiert. Das heißt, wenn die Quote 5 Mitarbeiter in einer Behörde zuließ, hatte die 6. Person, die kam, Pech gehabt. Seit einiger Zeit wird es in Bund eigentlich nicht mehr angeboten.

Ich denke, dass im kommunalen Bereich ähnlich verfahren wird. Höchstens übertariflich.

Garfield73

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #6 am: 05.05.2025 08:28 »
Generell wird sich diese Frage nicht beantworten lassen und immer eine Einzelfallprüfung nach sich ziehen.
Hauptsächlich wird es darauf ankommen, in welchem Bereich die Tätigkeit angesiedelt ist und wie es mit einer Vertretungsregelung aussieht.

Rentenonkel

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #7 am: 05.05.2025 09:34 »
Zum Thema Langzeitkonto oder Wertguthaben wurde jetzt im Bereich des Bundes und der Kommunen in der letzten Tarifverhandlung folgende Vereinbarung getroffen:

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, dass auf betrieblicher Ebene die Einrichtung von Langzeitkonten vereinbart werden kann. Das Langzeitkonto (Wertguthabenkonto) kann gemäß § 7c SGB IV genutzt werden. Hierfür wird zum 1. Juli 2025 ein neuer § 10 Abs. 7 TVöD angefügt:

Auf betrieblicher Ebene kann die Einrichtung eines Langzeitkontos für die Beschäftigten vereinbart werden. Ein in das Langzeitkonto eingebrachtes Wertguthaben kann gemäß § 7c SGB IV (insbesondere für ein Sabbatical, für eine Verringerung der Arbeitszeit, die der Beschäftigte nach § 8 oder § 9a TzBfG verlangen kann, Freistellung wegen Kinderbetreuungszeiten und Pflegezeit) verwendet werden. Die Ausgestaltung geschieht durch Betriebsvereinbarung oder einvernehmliche Dienstvereinbarung, in der insbesondere geregelt werden:

- Verfahren zur Einbringungsmöglichkeit, insbesondere die Einzahlung von Entgeltbestandteilen,

- Regelung von Störfällen und die Übertragung des Wertguthabens, insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Berufsunfähigkeit, Tod,

- Rahmen der Ansparvereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Grenzen der Ansparung,

- Regelungen zur Freistellungsphase, insbesondere zu Mindestzeiten, Beginn und Dauer, Ankündigungsfristen,

- Entgelt in der Freistellungsphase,

- Insolvenzsicherung im Falle der Insolvenzfähigkeit des Arbeitgebers.


Derzeit gibt es diese Langzeitkonten regelmäßig noch nicht. Es sind lediglich die Rahmenbedingungen, unter welchen Voraussetzungen der jeweilige Arbeitgeber sowas ab dem 01.07.2025 anbieten kann, festgezurrt worden. Ob und in welcher Form diese Regelungen zum Langzeitkonto dann tatsächlich mit Leben gefüllt werden und in einer Betriebsvereinbarung münden, bleibt sicherlich abzuwarten. Das hängt sicherlich auch vom jeweiligen Personalrat ab.

DiVO

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #8 am: 05.05.2025 10:54 »
Ich kenne das bei uns unter dem Begriff "Sabbatical". Das längste Sabbatical, das bei uns bisher durchgeführt wurde, erstreckte sich über zwölf Jahre. Während der ersten sechs wurde voll gearbeitet, die zweiten sechs waren Freistellung. Während der gesamten Laufzeit wurden 50 5 des Gehalts gezahlt.

Häufiger haben wir eine Laufzeit von vier Jahren mit drei Jahren Arbeiten und ein Jahr Freistellung bei durchgehend 75 % Gehalt. Dies wird gerne gemacht, um ein Jahr früher in "Rente" zu können. Wird häufig gemacht, wenn z. B. der Partner früher als man selbst aus dem Arbeitsleben ausscheidet.


KL80

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #9 am: 05.05.2025 19:43 »
Vielen Dank euch allen für die Antworten. In den meisten (bis auf DiVO) lese ich eine gewisse Skepsis heraus bezügl. dessen, ob so etwas bereits üblich ist oder überhaupt verbreitet oder so einfach umsetzbar.

Ich nehme für mich aus euren Antworten mit: Es wird also am ehesten auf die von euch genannte Einzelfallbetrachtung unter Hinzuziehung verschiedener Parameter (konkreter Arbeitsbereich bzw. personelle Besetzung, Personalrat, Offenheit des Arbeitgebers, etc) herauslaufen. Ob es nun sinnvoll ist, ein solches Anliegen bereits in der Bewerbung zu formulieren sei also dahin gestellt, ggfs also erst nach "Etablierung" als produktive und (hoffentlich auch) geschätzte Arbeitskraft vor Ort.

Danke auch an Rentenonkel für die Hintergründe zum Thema Langzeitkonto. Ich denke, dies wird der entscheidende Faktor sein, mit dem man ein solches Anliegen dann nachher umsetzen kann und dabei (je nach BV/DV) auch eine gewisse Flexibilität (für die "erarbeiteten freien Tage") mitnimmt.

Gesetz des unwahrscheinlichen Falles, dass man doch bei Abschluss des Arbeitsvertrages TVÖD Bund bereits die Teilzeitregelung (im Sinne TZ Invest) in den Arbeitsvertrag mit aufnehmen lassen kann, hat diese dann eigentlich "Bestandsschutz", kann also nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden? Ich frage, da ich in der Antwort v. Rentenonkel bezügl. "§ 8 oder § 9a TzBfG" im §8 Abs 5 lese: "Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat." So wie ich es verstehe, würde dies nur gelten, sollte ich Vollzeit anfangen und dann (nach gewissser Zeit) eine Teilzeitregelung mit dem Arbeitgeber vereinbaren, nicht aber, wenn ich den Arbeitsvertrag direkt als Teilzeitkraft unterschreibe, da dann ja bereits vertraglich "so eingestellt". Oder verstehe ich dies falsch?

Gruß und danke für die konstruktiven Beiträge bisher.

Rentenonkel

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Antw:Blockteilzeit üblich im ÖD?
« Antwort #10 am: 06.05.2025 11:35 »
Bei der Frage des Langzeitkontos ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, da man grundsätzlich weiterhin Vollzeit berufstätig ist, ohne jedoch das Gehalt in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen. Bei einer normalen Teilzeitbeschäftigung arbeitet man nicht Vollzeit, erhält dafür aber auch weniger Gehalt. Die Teilzeitquote bestimmt in diesem Fall daher nicht die Quotierung der Arbeitszeit sondern das Verhältnis von Gehalt zur Sparquote auf das Langzeitkonto.

Das Langzeitkonto ermöglicht es einem, Teile seines Gehaltes und der Sozialversicherungsbeiträge anzusparen und sich so zu einem späteren Zeitpunkt eine längere, bezahlte Freistellung zu ermöglichen. Die Voraussetzungen, unter welchen Voraussetzungen man die Freistellung in Anspruch nehmen kann, sind meistens enumerativ in der Vereinbarung enthalten. Typische Möglichkeiten der Freistellung sind Kindererziehung, Pflege eines Angehörigen, Weiterbildung, Vorruhestand oder persönliche Auszeit bis zu X Monate.

Betriebsvereinbarungen, die ein solches Langzeitkonto ermöglichen, sind meistens zeitlich befristet. Typischerweise kann beim Auslaufen einer solchen Vereinbarung der Arbeitgeber für die Zukunft das weitere Besparen des Langzeitkontos untersagen. Das bis dahin angesparte Kapital kann jedoch in der Regel für die Freistellung, für die sie gedacht war, genutzt werden. Auch die Arbeitszeit bleibt dann unverändert, da man ja in der "aktiven" Phase ohnehin Vollzeit berufstätig ist. Man bekommt dann allerdings mehr Gehalt, weil man ja nichts mehr anspart.

In der passiven Phase kann man dann mit dem angesparten Kapital zwischen 70 bis 130 % des vorherigen Gehaltes freigestellt werden. Je nachdem, für welche Variante man sich entscheidet, kann man so mal mehr und mal weniger lange Gehalt beziehen, ohne dafür zu arbeiten. Wenn man das Konto irgendwann nicht mehr besparen kann, reicht das angesparte Kapital vielleicht nicht so lange, wie es ursprünglich geplant war. Dann muss man länger arbeiten, als zunächst gedacht.

Die Verteilung der Arbeitszeit ist daher bei Langzeitkonten recht einfach. In der Ansparphase 100 %, in der Ruhephase 0 %. Etwas schwieriger wird es, auszurechnen, wie lange die Ruhephase genau gehen kann, bis das Geld verbraucht ist. Das hängt auch davon ab, mit welchem Prozentsatz an Gehalt man in diese Phase gehen möchte. Da man das rechtzeitig vorher beantragen muss, muss man sich diesen Schritt genau überlegen.

Aus meiner Sicht kann man bereits beim Vorstellungsgespräch fragen, ob es die Möglichkeit gibt, in ein Langzeitkonto zu sparen oder ob eine entsprechende Betriebsvereinbarung in Planung ist.

Das dürfte jedoch nach meinem Kenntnisstand derzeit eher die Ausnahme als die Regel sein.