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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Eukalyptus am 07.05.2025 20:48 ---Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665.

--- End quote ---

Der BfV-Befund fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst". Demgegenüber steht die von dir zitierte Einzelmeinung von Herrn Murswiek.

Da die AfD ja bereits Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat, werden wir sehen, wer von beiden Recht behält..

Eukalyptus:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 07.05.2025 21:40 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 07.05.2025 20:48 ---Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665.

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Der BfV-Befund fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst". Demgegenüber steht die von dir zitierte Einzelmeinung von Herrn Murswiek.

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Wenn sich eine staatliche Behörde selber eine "sorgfältige gutachterliche Prüfung ... von rund drei Jahren.." bescheinigt, dann muss es sie ja recht haben. Eine Veröffentlichung des Gutachtens ist nicht notwendig. Alles ist gut.

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