Autor Thema: Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?  (Read 3541 times)


MoinMoin

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Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
« Antwort #16 am: 06.05.2025 14:09 »
was ist sB-Karte?

Zitat: "In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden."
sonstige Beschäftigter

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Zitat
Gilt das auch für Quereinsteiger, die zum Beispiel keine Fachinformatiker Ausbildung haben, aber dennoch schon seit 5 Jahren als Fachinformatiker in der freien Wirtschaft arbeiten?
Nein, ich bezweifle, dass man mit dem Lebenslauf schon als sB  angesehen werden kann.
Kommt aber natürlich darauf an, was er in den 5 Jahren gemacht hat.

Faunus

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« Antwort #17 am: 06.05.2025 17:22 »
Ich kenne nur die -1-Regel oder aber "sonstige Beschäftigte" um als Nicht-Akademiker in E12 zu kommen.
Dann kennst du die Entgeltordnung nicht.
In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden.

Und mit welche Abschnitten in der EGO kann man ohne den "sonstigen Beschäftigten" zu Bemühen z.B. eine Handwerksmeister in E12 eingruppieren? Bitte den Passus angeben, bei dem sich in den letzten 10  Jahren etwas getan hat und den ich tatsächlich nicht kenne. Sorry!

Und komm mir nicht mit " man wird nach seinen Tätigkeiten bezahlt"! Das ist ein sehr, sehr, sehr dehnbarer Ausdruck und wird vielleicht in NRW in Eurer Abt./Behhörde gelebt, aber es ist nicht die Regel!

Organisator

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« Antwort #18 am: 06.05.2025 17:47 »
Und mit welche Abschnitten in der EGO kann man ohne den "sonstigen Beschäftigten" zu Bemühen z.B. eine Handwerksmeister in E12 eingruppieren? Bitte den Passus angeben, bei dem sich in den letzten 10  Jahren etwas getan hat und den ich tatsächlich nicht kenne. Sorry!

Mir fiele da z.B. der Allgemeine Teil ein, aufbauend auf E9b FG 2. Hier ist kein Bildungsabschluss gefordert. Ich glaube aber nicht, dass sich da in letzter Zeit etwas getan hat. Ich glaube aber schon, dass die meisten Arbeitgeber diese tarifliche Möglichkeit nicht nutzen.

Faunus

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« Antwort #19 am: 07.05.2025 10:08 »
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.

MoinMoin

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« Antwort #20 am: 07.05.2025 10:54 »
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.
Beim Bund gab es mW diesen zweiten Strang seit dem Start der EGO also 2014.
Leitet sich glaube ich von den Aufstiegs Vergütungsgruppen aus dem BAT ab, aber da bin ich nicht so drin im Thema, da ich zu der Zeit kein öDler war.

https://www.haufe.de/id/beitrag/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-812-die-entgeltgruppen-9b-bis-12-HI7170478.html

Faunus

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« Antwort #21 am: 07.05.2025 12:42 »
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.
Beim Bund gab es mW diesen zweiten Strang seit dem Start der EGO also 2014.
Leitet sich glaube ich von den Aufstiegs Vergütungsgruppen aus dem BAT ab, aber da bin ich nicht so drin im Thema, da ich zu der Zeit kein öDler war.

https://www.haufe.de/id/beitrag/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-812-die-entgeltgruppen-9b-bis-12-HI7170478.html

Der Bund war da, glaube ich (heißt nix wissen ;)) zumindest, schneller. Gefühlt: TV-L zockelt immer hinter her.

Kubus

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Antw:Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?
« Antwort #22 am: 23.05.2025 09:08 »
Der Bachelor ist mit einem früheren Diplomingenieur nicht mal ansatzweise gleichzusetzten. Im Niveau liegt dieser m.M. nach  theoretisch inzw.  ähnlich dem Meister  und praktisch muss er erst mal Erfahrung sammeln - nach seinem Abschluss!  Die Zeichen stehen also aktuell gut, den BoP in den ÖD-Tarif vielleicht in den nächsten 20-30 Jahren auf das B.Eng zu bekommen - wenn man sich dafür einsetzt.

Ich würde dagegen behaupten:
Zu Zeiten des (FH-)Diploms gab es deutlich weniger Wissen/Informationen/Technik, die gelernt und evtl. bedient werden mussten. Vergleiche doch mal Informatik-Studiengänge heute und früher, inhaltlich. Da liegen Welten dazwischen - plus den Zeitdruck, den du früher nicht hattest. Das Praxissemester und die etwas längere Diplomarbeit machen das nicht wett. Daher wurde das auch auf das gleiche Niveau gehoben und nicht auf den Master.

Unabhängig davon nützt der Master in vielen technischen Bereichen auch nicht mehr viel - was bringen dir die paar Vorlesungen und die ausführlichere Masterarbeit denn später? Hier sollte der Tvöd und auch im Laufbahnrecht einiges verändert werden. Meine Meinung.

On Topic:
Ich würde als Handwerker(meister) NIEMALS in den ÖD gehen. Die Verdienstmöglichkeiten sind lächerlich, die Arbeit oft grottig (eintönig). Ich würde mir überlegen in einem Konzern nach Tarif zu arbeiten (Gehälter bis über 100k möglich), sich selbstständig zu machen (noch mehr, hier fehlt aber oft Wissen, das man sich noch aneignen sollte). Aber wirklich, niemals für eine E6-10 in den öD zu gehen.  Gut, kommt natürlich auch auf die Branche an.

Meteor

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« Antwort #23 am: 12.06.2025 05:32 »
Am Ende des Tages entscheidet jeder öffentliche Arbeitgeber individuell, wie mit der Stellenbesetzung und Bewertung umgegangen wird. Manche erkennen den DQR an, manche nicht. Manche tun sich schwer damit, einem Nichtstudierten eine 10, 11 oder 12 zu geben, andere nicht. Einige Arbeitgeber reagieren auf die Marktbedingungen und Demographie, andere nicht. Immer eine Frage, wie streng oder pragmatisch man die Dinge interpretiert.