Autor Thema: Einstufung nach korrigierter Eingruppierung  (Read 1085 times)

chrHo

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Einstufung nach korrigierter Eingruppierung
« am: 05.05.2025 12:31 »
Liebes Forum,
zu Beginn meiner Arbeitsaufnahme wurde ich in 20216 in die EG 6 eingruppiert, mit der Erfahrungsstufe 2. Dazu muss ich ergänzen, dass ich mit 10 Jahren Berufserfahrung die Arbeitsstelle antrat. Diese Eingruppierung wurde nach Prüfung durch Anwalt in 2018 korrigiert. Ich wurde dann in 8a eingruppiert; ohne dass  eine Änderung der Voraussetzung bzw. der Aufgaben damit verbunden war. Eine zusätzliche Höhergruppierung von 8a in 8b wurde im September 2024 durch den Arbeitgeber vorgenommen. Dadurch hat sich aber die Höherstufung nach hinten verschoben. Durch diesen ganzen Prozess bin ich nach 9 Jahren noch immer in der Erfahrungsstufe 3. Kann das richtig sein?

NWB

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Antw:Einstufung nach korrigierter Eingruppierung
« Antwort #1 am: 06.05.2025 09:32 »
Die Berichtigung eines Eingruppierungsirrtums hat keinen Einfluss auf die Stufenlaufzeit.
Demnach dürfte sich zumindest bezüglich des Wechsels von EG 6 nach EG 8a keine neue Stufenlaufzeit ergeben.

chrHo

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Antw:Einstufung nach korrigierter Eingruppierung
« Antwort #2 am: 06.05.2025 15:30 »
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Können Sie mir eine Quelle zum Nachschlagen bzw. zitieren nennen?

NWB

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Antw:Einstufung nach korrigierter Eingruppierung
« Antwort #3 am: 06.05.2025 19:54 »
Eine konkrete Regelung gibt es da nicht.

Allerdings lässt sich dieser Grundsatz aus den allgemeinen Regelungen zur Stufenzuordnung und der Berücksichtigung von Zeiten ableiten, insbesondere aus:
   •   § 16 TV-H – Stufen der Entgelttabelle
   •   § 17 TV-H – Stufenlaufzeit und Stufenaufstieg
   •   sowie aus den Regelungen zur richtigen Eingruppierung nach § 12 TV-H.

Wenn eine Eingruppierung irrtümlich erfolgt ist und später korrigiert wird, handelt es sich tarifrechtlich nicht um eine „Höhergruppierung“ oder „Rückgruppierung“ im Sinne des TV-H, sondern um die nachträgliche Herstellung des tarifkonformen Zustandes.

So zumindest meine Meinung. Vielleicht mag ja wer korrigieren bzw. ergänzen

MoinMoin

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Antw:Einstufung nach korrigierter Eingruppierung
« Antwort #4 am: 06.05.2025 20:02 »
Korrekt NWB
Die Eingruppierung ist unabhängig von der Rechtsmeinung des AG
Und auch unabhängig davon, wann er einen Irrtum bemerkt.
Wenn man eingestellt wird, der AG meint, es wären EG6 Tätigkeiten, es aber EG8a Tätigkeiten sind, dann war man immer in der EG8a eingruppiert, hat nur das falsche Entgelt überwiesen bekommen.
Also wurde in EG8a Stufe 2 eingestellt!Und die Stufenlaufzeit läuft dann seinen gang.