Korrekt NWB
Die Eingruppierung ist unabhängig von der Rechtsmeinung des AG
Und auch unabhängig davon, wann er einen Irrtum bemerkt.
Wenn man eingestellt wird, der AG meint, es wären EG6 Tätigkeiten, es aber EG8a Tätigkeiten sind, dann war man immer in der EG8a eingruppiert, hat nur das falsche Entgelt überwiesen bekommen.
Also wurde in EG8a Stufe 2 eingestellt!Und die Stufenlaufzeit läuft dann seinen gang.