Bezüglich des Vorgehens wäre theoretisch möglich, ein Musterverfahren nach Paragraph 93a VwGO durchzuführen. Hierzu wäre es notwendig, im Geschäftsbereich des zuständigen VG mehr als 20 Parallelverfahren anhängig zu machen. Beim zuständigen VG könnte dann ein solches Vorgehen angeregt werden. Generell ist auch zu beachten, dass das VG anzweifeln könnte, ob es um die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme geht. Ergo: Es würde recht schwierig, sich hier zusammenzuschließen, unmöglich wäre es aber auch nicht.