Autor Thema: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch  (Read 9899 times)

clarion

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Honorarvereinbarungen können richtig ins Geld gehen. Ist es für Anwälte nicht attraktiv,,wenn sie ganze Gruppen von Beamten vertreten und jeder nach Gebührenordnung zahlt? Von den Kanzleien im Link ist keine in NI. Welche Kanzlei  hat denn der niedersächsische Kollege, der es bereits bis zum BVerfG geschafft hat?

maxigott

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Soweit ich das noch in Erinnerung habe ist es auch möglich, vor dem VG die Klage selbst zu führen. Wäre zumindest eine Möglichkeit, wenn das Gericht bis zu einer (weiteren) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Vorgang ruhend stellt. Gibt es dazu Erfahrungswerte?

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Hallo, auch ich würde den Klageweg beschreiten und hätte auch eine Kanzlei, die mich vertreten würde. Ggf. wäre hier auch ein Vorgehen im gemeinsamen Verbund denkbar. Bin Landesbeamter, zuständig ist das NLBV. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle Swen einen riesigen Dank aussprechen. Ich bin großer Fan und ziehe den Hut vor seiner Expertise, seinem Humor und seinem gemeinnützigen Einsatz.

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Das hört sich doch gut an.
Würden Sie in der Kanzlei einmal nachfragen, inwieweit diese eine Sammelklage von Landes- und Kommunalbeamten führen würde und ob es aufgrund der Masse ohne Honorarvereinbarung möglich wäre?
Dann wären wir hier schon einen großen Schritt weiter!

Bearbeiter

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Bezüglich des Vorgehens wäre theoretisch möglich, ein Musterverfahren nach Paragraph 93a VwGO durchzuführen. Hierzu wäre es notwendig, im Geschäftsbereich des zuständigen VG mehr als 20 Parallelverfahren anhängig zu machen. Beim zuständigen VG könnte dann ein solches Vorgehen angeregt werden. Generell ist auch zu beachten, dass das VG anzweifeln könnte, ob es um die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme geht. Ergo: Es würde recht schwierig, sich hier zusammenzuschließen, unmöglich wäre es aber auch nicht.

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Es muss ja keine Sammelklage sein, aber ich könnte mir vorstellen, dass es für den Einzelnen günstiger wird (sprich keine Honorarvereinbarung im Raum steht), wenn die Kanzlei nicht nur einen Fall mit dem Thema hat, sondern eben gleich 10 oder 20.
Der Tenor der Klage und die Begründung wäre ja doch bei allen relativ ähnlich bis fast gleich, wenn man vom Unterschied beim Dienstherrn absieht.

PolareuD

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Der Begriff Sammelklage ist hier irreführend, da es im Verwaltungsrecht keine Sammelklage gibt. Von daher sollte man eher von kostentechnischen Synergieeffekten sprechen, wenn man sich als Klägergruppe versucht zu organisieren.

Es gibt Kanzleien, die im Bereich der Feststellungsklage auf Amtsangemessene Alimentation keine Honorarvereinbarung anbieten und nur nach RVG abrechnen. Die abrechenbaren Kosten sind dann aber sehr gering für die Kanzlei. Bei einem angenommen Streitwert von typischerweise 5000 € kann die Kanzlei max. 1300€ pro Kläger (1. Instanz) abrechnen. Bei einem Stundensatz von ca. 300 €, was nach meiner Erfahrung ein normale Größenordnung ist, sind das für die Substaniierung der Klageschrift keine 5 Stunden Zeitansatz. Ein sehr geringer Zeitansatz für eine hinreichende Substaniierung.

clarion

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Bei 10 Klägern, wären es 13.000 Euro, bei 300 Euro/Stunde schon mal 40 Stunden Arbeitszeit. Und die Schriftstück von Swen als Vorlage, scheint mir für einen Anwalt durchaus attraktiv.

Bei Klagen gegen VW haben sich die spezialisierten Kanzleien auch dumm und dusselig verdient.

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So würde ich es (vielleicht etwas naiv) auch sehen, da sich die Schriftsätze ja nicht wirklich groß unterscheiden werden.

DeGr

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Moin zusammen,

mein Dienstherr (Kreisverwaltung) beabsichtigt ebenfalls, in den nächsten Monaten die Widersprüche ab 2023 abzulehnen. Ich werde ebenfalls klagen. Gibt es bereits eine Gruppe mit Leuten, die sich dazu austauschen? z. B. über Whatsapp o. Ä. ?

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Soweit ich weiß nicht. Bei whatsapp wäre ich allerdings raus, ich bin kein Nutzer.
Ich hoffe, wir kriegen hier einen guten Austausch hin.

enton666

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Moin!

Auch in meiner Kommune laufen die Vorbereitungen zur Ablehnung. Ich bin gewillt zu Klagen und auf der Suche nach einer kundigen Kanzlei.

Vll. könnte sich ein Gewerkschaftsmitglied mal Informationen bei seiner Gewerkschaft dazu einholen und mit uns teilen?!

Gruß

clarion

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Heute war das Rundschreiben an die kommunalen Spitzenverbände Thema. Die Gewerkschaften machen Lobbyarbeit. Es stand aber nichts dazu, ob und wann das Land die eigenen Beamten bescheiden will.