Autor Thema: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch  (Read 19970 times)

Bearbeiter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Auf Basis der bisherigen Entwicklungen und der Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt sich eine voraussichtliche Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation in den noch anhängigen Verfahren und Vorlagen wie folgt prognostizieren:

---

### 📅 Voraussichtlicher Zeitpunkt der Entscheidung

**Sommer 2025** – mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen Juni und Juli.

---

### 🔍 Begründung der Prognose

1. **Anhaltende Verzögerungen**: Das BVerfG hat in der Vergangenheit wiederholt Entscheidungen zu Fragen der amtsangemessenen Alimentation verzögert. So wurde beispielsweise im September 2024 berichtet, dass eine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung auch in diesem Jahr wahrscheinlich nicht mehr zu erwarten sei, mit einer möglichen Entscheidung frühestens Ende 2025 .([gdp.de][1])

2. **Komplexität der Verfahren**: Die anhängigen Verfahren betreffen mehrere Bundesländer und umfassen unterschiedliche Besoldungsgruppen und Zeiträume. Das BVerfG muss daher eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, was die Entscheidungsfindung verlängern kann.([dbb-hamburg.de][2])

3. **Politische und gesetzgeberische Entwicklungen**: Obwohl einige Bundesländer bereits Anpassungen an der Besoldung vorgenommen haben, gibt es weiterhin politische Diskussionen und gesetzgeberische Prozesse auf Bundesebene, die die endgültige Klärung beeinflussen können. So wurde beispielsweise im März 2024 von Abgeordneten berichtet, dass die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene noch aussteht .([abgeordnetenwatch.de][3])

---

### 📝 Fazit

Angesichts der bisherigen Verzögerungen und der Komplexität der anhängigen Verfahren ist es wahrscheinlich, dass das BVerfG seine Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation im Sommer 2025 treffen wird. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit vorhersagen.

---

**Hinweis**: Diese Prognose basiert auf der bisherigen Erfahrung mit dem BVerfG und den aktuellen Informationen. Änderungen in den politischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können die tatsächliche Entscheidung beeinflussen.

[1]: https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/240927-never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr?utm_source=chatgpt.com "Never ending story Amtsangemessene Alimentation Entscheidung des BVerfG wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr"
[2]: https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/verwaltungsgericht-hamburg-haelt-die-alimentation-in-hamburg-weiterhin-fuer-verfassungswidrig/?utm_source=chatgpt.com "Verwaltungsgericht Hamburg hält die Alimentation in Hamburg weiterhin für verfassungswidrig | dbb hamburg beamtenbund und tarifunion"
[3]: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/fragen-antworten/wann-wird-das-urteil-des-bverfg-zum-thema-amtsangemessene-beamtenalimentierung-umgesetzt?utm_source=chatgpt.com "Wann wird das Urteil des BVerfG zum Thema amtsangemessene Beamtenalimentierung umgesetzt? | Frage an Dirk Wiese (SPD)"

Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 188
Heute im Politmagazin Rundblick:

OVG schlägt Alarm wegen Flut an Verfahren

Die Asylverfahren nehmen drastisch zu - und belasten die Verwaltungsgerichte. Nun kommt die dringende Mahnung, eine weitere Rechtsstreit-Welle zur Beamtenbesoldung abzuwenden.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Frank-Thomas Hett, hat am 2. Juli zwei alarmierende Meldungen abgegeben. Erstens habe die Zahl der Verfahren, insbesondere wegen Asylstreitigkeiten, in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 um 147 Prozent zugenommen. „Das ist mit dem seit einem Jahrzehnt dauerüberlasteten Personalbestand bei Weitem nicht mehr zu schaffen“ sagte Hett. Zweitens sieht Hett mit Sorge eine bevorstehende neue Klagewelle, wenn wegen des neuen Kurses der Landesregierung alle abgelehnten Widersprüche von Beamten gegen ihre Besoldungsbescheide für 2023 und 2024 eine Klage auslösen. „Wenn tatsächlich 62.000 Widersprüche von Beamten vom Finanzministerium abschlägig entschieden werden, müssen wir mit einer Welle neuer Klagen rechnen. Ich appelliere daher an die Verantwortlichen, einen Weg zu finden, der das vermeidet.

enton666

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
NOZ
Jahrzehntelanger Rechtsstreit Mehr Geld für niedersächsische Beamte? Diese Entscheidung könnte teuer werden

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/mehr-geld-niedersachsen-schuldet-beamten-vielleicht-milliarden-48925042

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,088
Hallo,

und hat schon jemand einen Bescheid bekommen? Oder gibt es etwa im August ein Urteil und man hält so lange die Füße still?

Dienstleister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Also bei uns (Stadt) ist trotz Ankündigung bislang noch nichts passiert.
Das könnte allerdings auch an Personalmangel und Überlastung liegen.

enton666

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Noch ein Artikel dazu in der NOZ vom 30.07.2025

25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt und überfordern Gerichte
Jonas E. Koch
6–7 Minuten
Brandbrief an Ministerpräsidenten 25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt – doch die Gerichte entscheiden nicht

Tausende Beamte kämpfen in Niedersachsen gerichtlich für ein höheres Gehalt. Ihre Klagen werden erfasst – und dann unbearbeitet abgelegt. Einige Beamte warten schon seit Jahren auf ein Urteil.

Egal ob in der Verwaltung oder der Justiz – um geeignete Fachleute zu finden, muss der Staat immer tiefer in die Tasche greifen. Besonders bei Aufgaben in niedrigeren Besoldungsstufen wurden die Löhne in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, um den Staatsdienst attraktiver zu machen. Das Problem: Nun bekommen alle anderen Beamten möglicherweise zu wenig Gehalt.

Denn eigentlich sollen die Lohnabstände zwischen den Besoldungsstufen die unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikation der Beamten abbilden – so steht es im niedersächsischen Besoldungsgesetz. Doch wenn nun die unteren Einkommensgruppen mehr Geld bekommen, müssen dann nicht auch alle anderen mehr verdienen?
Finanzminister lehnt alle Gehaltsforderungen ab

So jedenfalls sehen es viele Beamte. Weil das aber teuer werden könnte, hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) im letzten Jahr die Behörden angewiesen, alle Forderungen von allen niedersächsischen Beamten ohne Prüfung abzulehnen.

Seitdem haben bereits 25.000 Beamte für ein höheres Gehalt geklagt. 12 Verwaltungsrichter kümmern sich in Niedersachen nur darum, die Klagen zu erfassen. Dann aber passiert: nichts. „Alle Beamten und Richter in Niedersachsen wissen, dass wir nichts machen können“, berichtet Gert-Armin Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts. An seinem Gericht ist das älteste noch offene Verfahren bereits 2017 in die Schublade gewandert, beziehungsweise „ruhend gestellt“ worden.

Alle warten auf das Bundesverfassungsgericht

Denn ob die Vergütung so verfassungskonform ist, soll das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Normenkontrollverfahren klären. Seit mehr als sieben Jahren warten die Verwaltungsgerichte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Das entsprechende Dokument hat bereits mehr als 500 Seiten, doch ein Urteil gibt es noch nicht. Immer wieder mal gaben die Richter an, dass bald mit einem Urteil zu rechnen sei, dann aber verschwand das Thema wieder von der Jahresplanung.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Klägern eines Tages recht geben sollte, drohen dem Land schätzungsweise Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Rücklagen hat das Land dafür nicht. Ob es dazu kommt, ist vollkommen unklar. Sicher ist aber: Wer nicht klagt, würde später auch nichts bekommen. Also klagen Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte. Und jede Klage muss einzeln erfasst werden. „Wir produzieren Arbeit ohne Sinn“, kritisiert Richter Neuhäuser. „Das ist ein Berg an Klagen, den wir bearbeiten müssen, aber nicht entscheiden können, weil wir auf Karlsruhe warten.“

Die Kapazitäten dazu gibt es eigentlich nicht: 212 Richter gibt es an niedersächsischen Verwaltungsgerichten. Sie bearbeiten Klagen gegen Asylablehnungen, abgelehnte Bauanträge, Bebauungspläne, öffentliche Bauvorhaben oder Polizeimaßnahmen und vieles andere mehr. Will sich ein Bürger gegen den Staat wehren, landet das Verfahren in der Regel vor einem Verwaltungsgericht.
Brandbrief an Olaf Lies

Neuhäuser, der auch Verbandspräsident der niedersächsischen Verwaltungsrichter ist, hat deshalb bereits einen deutlichen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) geschrieben, um „für die Auswirkungen der zu erwartenden Klagewelle zu sensibilisieren und um zu Abhilfe bitten“. Er rechnet mit rund 31.000 Verfahren, der niedersächsische Oberverwaltungsgerichtspräsident Frank-Thomas Hett sogar mit mehr als 60.000.

Rund die Hälfte der Verfahren dreht sich in Niedersachsen bereits um Klagen gegen zu niedrige Beamtengehälter. In einem Viertel der Verfahren sind die Richter mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide beschäftigt. Alle anderen Themen zusammen machen so nur noch gut ein Viertel der Verfahren an niedersächsischen Verwaltungsgerichten aus.

„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,088
Dem Brandbrief kann man nur beipflichten. Im Klagestau steckt auch einer unserer Kunden, die Klage liegt beim OVG jetzt das fünfte Jahr.

AltStrG

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
Noch ein Artikel dazu in der NOZ vom 30.07.2025

25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt und überfordern Gerichte
Jonas E. Koch
6–7 Minuten
Brandbrief an Ministerpräsidenten 25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt – doch die Gerichte entscheiden nicht

Tausende Beamte kämpfen in Niedersachsen gerichtlich für ein höheres Gehalt. Ihre Klagen werden erfasst – und dann unbearbeitet abgelegt. Einige Beamte warten schon seit Jahren auf ein Urteil.

Krass, das Berlin mal das besser Paket anbietet, als andere Bundesländer. Noch (!) reicht es in Berlin aus, Widerspruch zu leisten. Mal sehen, wann Berlin auf die Idee kommt, auch Klagen zu verlangen.

Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 188
Heute im Rundblick:

RECHT
Verwaltungsrichter rufen Lies im Streit mit Heere um die Beamtenbesoldung zur Hilfe      

Rollt eine neue Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu? Viele Richter und Beamte befürch­ten das, weil sich die Landesregierung im Streit um die Besoldung hartleibig zeigt. Der Ton im Streit um die Frage, wie die Landesregie­rung mit Widersprüchen gegen die Beamtenbesoldung umgehen soll, wird erkennbar schärfer. Vor wenigen Wochen hat der Vorsitzende des Verbandes der Ver­waltungsrichter, Prof. Gert Armin Neuhäuser, einen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) geschrieben. Darin wird Lies „dringend gebeten, die bisherige Handlungs­weise zu überdenken und zu ändern“. Indirekt fordert Neuhäuser, im Hauptberuf Präsident des Verwaltungs­gerichts Osnabrück, Lies zum Eingreifen gegen seinen Finanzminister Gerald Heere (Grüne) auf.

Bisher hat der Regierungschef allerdings in offiziellen Einlassungen keinen Grund gesehen, Heeres Kurs zu korrigieren. Im Finanzministerium selbst rät man zur Gelassenheit. Offenbar sind bisher vom Land auch noch keine Widerspruchsbescheide abschlägig entschieden worden. Damit werde erst für die kommenden Wochen gerechnet, wenn noch offene Verfahrensfragen geklärt ist, heißt es aus Regierungskreisen.

Es geht um die Besoldung der niedersächsischen Beamten und Richter, die seit vielen Jahren höchst umstritten ist. Dem Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Beschwerden vor, über die allerdings immer noch nicht entschieden worden ist. Die Kernfrage lautet, ob das von den Karlsru­her Richtern wiederholt hervorgehobene „Abstandsgebot“ der Beamtenbesoldung zur Grundsi­cherung (mindestens 15 Prozent) eingehalten wird. Dies betrifft dann im Endeffekt nicht nur die un­teren Besoldungsgruppen, sondern das gesamte System der Beamtenbesoldung, da je nach Ein­gruppierung der Tätigkeiten alle höheren Statusämter auf den jeweils unteren aufgebaut sind. Da die Beamtenbesoldung seit vielen Jahren umkämpft ist, haben viele Beamte und Richter regelmä­ßig Widerspruch gegen ihre Gehaltsbescheinigungen eingereicht. Für die bis Ende 2022 betre en­den Bescheide galt die Vereinbarung zwischen Landesregierung und Berufsverbänden der Beam­ten, dass die Widersprüche „ruhend“ gestellt wurden. Das heißt, ihre Wirksamkeit blieb erhalten bis zum Zeitpunkt eines Karlsruher Urteils, das dann Klarheit schafft.

Vor wenigen Wochen nun änderte das Finanzministerium diesen Kurs und entschied, dass für die Gehaltsbescheinigungen der Jahre 2023, 2024 und alle weiteren keine aufschiebende Wirkung mehr besteht. Das heißt, diese Widersprüche sollen vom Land abgelehnt werden ‑ mit der Folge, dass nur noch die Beamten und Richter später ihre Ansprüche zu den Gehältern erfolgverspre­chend vortragen können, die gegen einen abgelehnten Widerspruch des Landes Klage eingereicht haben. Formal begründet das Finanzministerium den neuen Kurs damit, dass inzwischen mit dem „Familienergänzungszuschlag“ ein Instrument vom Landtag beschlossen worden sei, das die Ver­fassungsmäßigkeit der unteren Besoldungsgruppen sicherstelle. Der Beamtenbund und Verdi hin­gegen sehen diese Begründung als nicht überzeugend an.

Neuhäuser bittet Lies nun um ein Aufhalten des neuen Kurses ‑ und zwar aus Sorge vor einer Klageflut. In Hamburg sei man den jetzt in Niedersachsen eingeschlagenen Weg schon seit länge­rem gegangen ‑ und annähernd 8000 Klagen lägen schon vor. Hochgerechnet auf die Zahl der nie­dersächsischen Beamten rechne er nun mit mehr als 31.000 Klagen ‑ und verweist auf den Präsi­denten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Frank-Thomas Hett, der im Gespräch mit dem Po­litikjournal Rundblick sogar von 62.000 zu bescheidenden Widersprüchen gesprochen hatte. Be­reits jetzt, fügt Neuhäuser hinzu, steige die Zahl der Eingänge vor den Verwaltungsgerichten in Nie­dersachsen, 2024 war es ein Plus von 21,7 Prozent, beispielsweise wegen Asylverfahren. Wenn jetzt noch viele neue Verfahren wegen der Beamtenbesoldung hinzukämen und „in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft binden“, sei das sonderbar. Da der Streit in der Sache sowieso nur in Karlsruhe entschieden werden könne, sei „kein Grund bekannt oder vorstellbar“, weshalb das sinnvoll sein könne.

Allerdings ist es so, dass erst einige Kommunen für ihre Beamten die Widerspruchsbescheide entsprechend der neuen Weisung des Finanzministeriums abgelehnt haben. Hier sollen die ersten Betroffenen schon geklagt haben. Das Land indes hat offenbar noch über keinen solchen Wider­spruchsbescheid entschieden. In rot-grünen Kreisen herrscht die Auffassung, dass der Streit „von interessierter Seite aufgebauscht” werde. Aus dem Finanzministerium heißt es, mit dem „Familien-ergänzungszuschlag” sei die Beamtenbesoldung jetzt rechtssicher und verfassungsgemäß. Wer eine andere Auffassung vertrete, müsse den Rechtsweg beschreiten - und das gehe eben nur über die Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid. Erst wenn Klagen vorlägen, könne man über die Frage reden, ob weitere Widerspruchsbescheide „ruhend gestellt” werden und der Ausgang eines Musterprozesses abgewartet wird.

enton666

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
"Klage, ick hör dir trapsen"

Wir sollten für den Fall der Fälle vorbereitet sein.
Ich hatte vor ca. 2 Monaten als Nicht-Gewerkschaftsmitglied einige Gewerkschaften angeschrieben mit der Bitte, mir einschlägig bekannte RA zu nennen. Es gab leider keine zielführenden Antworten.

Vll. könnte es ja mal ein Gewerkschaftsmitglied versuchen.

Gruß

correction80

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Ich Klage in RLP schon seit 2021 ohne Anwalt. Ich musste lediglich einmalig Gerichtskoste in Höhe von 483€ bezahlen (je Klage; ich klage für Besoldung allgemein und für Kinderzuschlag ab dem 3. Kind separat) , wobei ich irgendwo im Forum gelesen habe, dass die Gerichtskosten erhöht worden sind.  Um dir / euch Mut zu machen, mir wurde seitens dem Landesamt für Finanzen eine Geldzahlung in Höhe von 2300€ angeboten wenn ich die Klage (3. Kind) zurücknehme. Ich habe natürlich abgelehnt.
Es läuft einfach weiter. Ich schreibe jedes Jahresende meinen Widerspruch, der wird dann üblicherweise negativ beschieden und dann hat man einen Monat Zeit beim zuständigen VG Klage einzureichen. Und das geschieht nach dem ersten Jahr immer als Klageänderung (das finden Anwälte nämlich nicht so gut, da sie dann kein Geld verdienen).

Der Thüringer Beamtenbund hat alle Infos und Musterschreiben am besten veröffentlicht

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/

Grüße

ccb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Und wieder mal der Rundblick:

"Erstes Verwaltungsgericht rät: Rechtsstreit um Beamtenbesoldung sollte vorläufig ruhen

Im Streit um die Beamtenbesoldung liegen nun erste Urteile der Verwaltungsgerichte Hannover und Braunschweig vor. Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Fall einer städtischen Beamtin aus Bad Pyrmont entschieden, dass der Fall am besten ruhen sollte. Die Richter regen das an bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Bundesverfassungsgericht über die seit vielen Jahren strittige Beamtenbesoldung in Niedersachsen entschieden hat. Nun haben die Landesvorsitzenden des Beamtenbundes, Alexander Zimbehl und Peter Specke, erneut an den Ministerpräsidenten geschrieben und ihn gebeten, seinen Finanzminister Gerald Heere zu einem verständnisvolleren Kurs in der Angelegenheit der Beamtenbesoldung zu bewegen.

Der Hintergrund ist ein umstrittener Erlass aus dem Hause Heere. Demnach sollen sämtliche Widersprüche von Landes- und Kommunalbeamten gegen ihre Besoldungsbescheide für 2023 und 2024 von den Dienstherrn entschieden, also abgelehnt werden. Jeder Beamte, der Ansprüche geltend machen will, wäre dann zu einer Verwaltungsklage gezwungen. Die bis Ende 2022 gültige Linie des Finanzministeriums sah noch vor, die Widersprüche "ruhend zu stellen", also nicht zu entscheiden. Damit blieben die Ansprüche der Beamten auch ohne Klage weiter bestehen - für den Fall nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Beamtenbesoldung. Das Finanzministerium begründet seinen Kurswechsel für die Zeit ab 2023 damit, dass Ende 2022 ein neues Gesetz im Landtag beschlossen worden sei, wonach über einen "Familienergänzungszuschlag" die zu geringen Abstände der unteren Beamten-Lohngruppen zum Grundsicherungsniveau angehoben werden. Nach Ansicht von Heere ist mit dieser Entscheidung die Beamtenbesoldung in Niedersachsen nun für die Zeit ab 2023 verfassungsgemäß, das Aufschieben der Widersprüche dürfte daher nicht mehr angewandt werden. Der Beamtenbund hält dagegen und meint, auch die Regelung des "Familienergänzungszuschlags" sei verfassungsrechtlich bedenklich. Daher sei es völlig berechtigt, auch für die Zeit ab 2023 von einer potenziell verfassungswidrigen Beamtenbesoldung auszugehen. Die Widersprüche sollten weiter "ruhend gestellt" werden.

Inzwischen hatte sich auch der Vorsitzende des Verbandes der Verwaltungsrichter, Prof. Gert Armin Neuhäuser, in einem Schreiben an Lies gewandt und vor einer Flut an Verfahren berichtet, wenn jetzt viele Beamte gegen einen abgelehnten Widerspruch vor die Gerichte ziehen und klagen. Das Land hat für seine Beamten allerdings bisher noch nicht über Widersprüche entschieden, lediglich einige Kommunen und Hochschulen haben dies getan. Die beiden Urteile der Verwaltungsgerichte in Hannover und Braunschweig betreffen eine kommunale Beamtin und einen Hochschullehrer. Im hannoverschen Urteil steht nun der Hinweis, es liege "ein Abwarten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Hand". Bei einer Gerichtsentscheidung über die Frage, ob ein abgelehnter Widerspruch rechtmäßíg ist oder nicht, müsse man den Karlsruher Richterspruch gewichten - und der lässt ja nun seit Jahren auf sich warten. "Daher wird diesseits stattdessen ein Ruhen des Verfahrens angeregt", schreibt das Gericht in seinem Urteil vom 15. Juli 2025."

Die Not, möglichst viele von eventuellen Nachzahlungen ausschließen zu müssen, scheint groß zu sein in Niedersachsen. Ein Festhalten daran, Widersprüche abschlägig zu bescheiden bevor das BVerfG zu Niedersachen geurteilt hat, wirkt hilflos.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,088
Ich hoffe und glaube es auch, dass die Verwaltungsgerichte durch die Bank ruhend stellen wollen, solange noch ein Urteil vom BVerfG ausstehen. Ich hoffe, die Gewerkschaften stellen Mustertexte zur Verfügung,  dann düften Klagen auch keine unüberwindliche Hürde sein.

Vielleicht hat der Umarmer Lies auch mehr Einsehen als Minister Heere. Es ist ja auch nachgerade pikante, dass den Kommunen und Hochschulen empfohlen wurde, Bescheide zu erlassen, während das NLBV die Füße still hält.

Tchekko123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Der Beitrag aus dem Rundblick ist etwas ungenau geraten, sodass sich das Verwaltungsgericht Hannover zu einer Klarstellung genötigt sah:

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klarstellung-zur-berichterstattung-des-rundblicks-uber-verfahren-zur-beamtenbesoldung-244360.html

Es bleibt daher abzuwarten, ob beide Parteien eine Ruhen des Verfahrens für hilfreich erachten.

Da nach Auffassung des Gerichts die Voraussetzungen für ein Ruhen nach 94 VwGO nicht vorliegen, wird sich das MF in seiner Rechtsauffassung (aktuell) voraussichtlich bestätigt sehen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,088
Moin,

ich lese den Tenor heraus, das eine Ruhendstellung durch das Verwaltungsgericht Hannover befürwortet wird. Warum sonst hätte man den alternativen Weg aufzeigen sollen, mit dem eine Ruhendstellung erreicht werden kann.

Tchekko scheint ja Insiderinfos aus dem MF zu haben.