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Fragen zur Kündigung

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Lacura:
Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich müsste am 15.05. kündigen um 30.06.2025. Eine Entscheidung ob ich meinen zukünftigen Job erhalte, kommt erst am 14.05. - abends oder am 15.05.
Reicht es wenn ich per Mail am 15.05 bei meiner Dienststelle inkl. Dienstheeren kündige mit dem Hinweis das die Kündigung per Einschreiben in Briefform unterwegs ist.

Inwiefern kann man ggf. einen früheren Austritt verhandeln?

Wie verhält es sich mit den VBL Beiträgen die ich bisher eingezahlt habe. Ich bin nun 4 Jahre in diesem Job und werde evtl. wieder in die Wirtschaft wechseln? Bleiben die eingezahlten Rentenansprüche bestehen oder kann man sich die Beiträge irgendwie wiederholen?

Danke Euch vorab :-)

Rowhin:

--- Zitat von: Lacura am 07.05.2025 07:25 ---Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich müsste am 15.05. kündigen um 30.06.2025. Eine Entscheidung ob ich meinen zukünftigen Job erhalte, kommt erst am 14.05. - abends oder am 15.05.
Reicht es wenn ich per Mail am 15.05 bei meiner Dienststelle inkl. Dienstheeren kündige mit dem Hinweis das die Kündigung per Einschreiben in Briefform unterwegs ist.

--- End quote ---

Zu den Kündigungsfristen im TV-L siehe hier: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html. Hier kommt es auch darauf an ob du befristet/unbefristet angestellt bist, wie lange du in dem Job bereit arbeitest, etc.


--- Zitat von: Lacura am 07.05.2025 07:25 ---Inwiefern kann man ggf. einen früheren Austritt verhandeln?
--- End quote ---

Einen Auflösungsvertrag kann man jederzeit in beiderseitigem Einverständnis schließen. Ob deine Vorgesetzten da mitspielen, kann aber natürlich von uns keiner sagen.


--- Zitat von: Lacura am 07.05.2025 07:25 ---Wie verhält es sich mit den VBL Beiträgen die ich bisher eingezahlt habe. Ich bin nun 4 Jahre in diesem Job und werde evtl. wieder in die Wirtschaft wechseln? Bleiben die eingezahlten Rentenansprüche bestehen oder kann man sich die Beiträge irgendwie wiederholen?

Danke Euch vorab :-)

--- End quote ---

Da sind wir beim Thema Wartezeit in der vbl - ich nehme mal an, du hattest nur die vbl Klassik abgeschlossen, nicht extra. Dann gilt generell:


--- Zitat ---Die Wartezeit (§ 34 VBL-Satzung) für einen Anspruch auf Betriebsrente beträgt 60 Kalendermonate. Für die Wartezeit wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den bis zum Beginn der Betriebsrente mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge zur Pflichtversicherung geleistet wurden. Die Wartezeit gilt auch schon vor Ablauf von 60 Monaten als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht, aufgrund dessen der Arbeitnehmer pflichtversichert wurde. Der Arbeitsunfall ist durch Bescheid des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) nachzuweisen.

--- End quote ---

Aber die vbl sagt auch:


--- Zitat --- Ich war nur vier Jahre, also 48 Monate, durch meinen Arbeitgeber bei der VBL versichert. Erhalte ich später keine Betriebsrente?

Auch in Ihrem Fall gibt es eine Möglichkeit, bei der Sie später eine Rente von uns erhalten können.

Nach den Vorgaben der VBL-Satzung kann die Wartezeit auch nach den Regelungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt sein. Dort wurde seit 2018 die Frist zur Unverfallbarkeit von Betriebsrentenansprüchen auf drei Jahre verkürzt.

Eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz haben Sie erreicht, wenn Sie

- seit dem 1. Januar 2018 mindestens für drei Jahre ohne Unterbrechung
- beim selben Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt waren und
- bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mindestens 21 Jahre alt gewesen sind.

In diesem Fall gilt die Wartezeit nach der VBL-Satzung als erfüllt und Sie können eine Rentenleistung aus der VBLklassik bei uns beantragen.
--- End quote ---

Wieder holen kannst du dir die Beiträge meines Wissens nach jedoch nicht.

Ekko:
Die VBL Beiträge kannst du dir erstatten lassen. Allerdings nur deinen Anteil. Den Anteil, den der AG eingezahlt hat kannst du dir nicht holen.

Quelle Homepage VBL:
https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung

Zur Kündigungsfrist: 15.05. gibt der TVL meines Erachtens in deinem Fall nicht her. Denn wenn du in dem relevanten Bereich der Anstellung unterwegs bist gelten dort "6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats" und das wäre zum 30.06. eben nicht der 15.05. sondern der 19.05. und würde dir damit noch ein paar Tage mehr Luft geben.

Edit: Du bis 4 Jahre dabei. Dann gilt "vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres". Um Ende Juni zu gehen, hättest du im Februar kündigen müssen. Daher geht nur noch der Aufhebungsvertrag, wenn du dann aufhören willst. Sonst wäre der nächstmögliche Austrittstermin erst der 30.09. und du müsstest dafür noch im Mai ordentlich kündigen .

Ansonsten wie von Rowhin vorgeschlagen: Antrag auf Aufhebungsvertrag stellen geht immer und zu jedem Datum.

gerzeb:
Wenn ich es richtig lese kannst du dir deine gezahlten Beiträge auszahlen lassen. Link hierzu: https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung

Rowhin:
Ah, da war ich auf dem falschen Stand zur Wiedererstattung - danke euch für die Korrektur :)

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