Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fragen zur Kündigung
Lacura:
Also meines Wissens gilt im TV-L folgende Kündigungsfrist:
6 Wochen zum Quartalsende
Also wenn ich zum 30.06. kündige muss die Kündigung am 15.05. eingehen.
Wenn ich jetzt falsch informiert bin, ist dies ein Problem :-\
Aus Eurer Erfahrung wie einsichtig ist der AG bei einem Aufhebungsvertrag?
Danke EUCH
Lacura:
unbefristete Arbeitsverhältnisse
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
weniger als 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende
bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre 5 Monate zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre 6 Monate zum Quartalsende
Habe ich mal kopiert!
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
Ekko:
Asche auf mein Haupt. Ich bin spontan von befristeten Verhältnissen ausgegangen, weil das hier gerade für den Bereich der wissenschaftlichen Angestellten wieder heiß diskutiert wird.
Trotzdem müsste es der 19.05. sein oder?
Aufhebungsverträge sind bei uns kein Problem, weil klar ist, dass der/die AN in jedem Fall gehen wird. Wenn ich jemanden zwinge, länger zu bleiben dann arbeitet die Person mit entsprechender "Motivation" weiter. Heisst: wenig oder langsam arbeiten, ständig krank, schlechte Qualität.
In den meisten Fällen ergibt es einfach keinen Sinn, hier als Führungskraft auf die Fristen im TVL zu pochen, wenn nicht gerade irgendwas enorm Wichtiges auf dem Schreibtisch liegt. Und selbst dann stellt sicht die Frage, ob dies noch auf dem Niveau erledigt wird, wie ich es brauche.
Wenn bei "Zwangsverpflichtung" nur Mist raus kommt, kann ich auch nicht mehr machen als dem AN kündigen.
Wenn du einigermaßen mit deiner FK klarkommst, sollte es keine Probleme geben. Am besten rechtzeitig mal besprechen. Habt ihr beide etwas von.
MoinMoin:
--- Zitat von: Lacura am 07.05.2025 08:36 ---Aus Eurer Erfahrung wie einsichtig ist der AG bei einem Aufhebungsvertrag?
Danke EUCH
--- End quote ---
Ich habe mehrfach einen Aufhebungsvertrag mit meinen AGs gemacht und man hat sich immer geeinigt.
Ehrlichkeit und Transparenz hilft da.
DiVO:
Die Frist endet doch am 19. Mai. Du musst wochengenau zählen. Du hast unterstellt, dass ein Monat vier Wochen entspricht und diese Annahme ist falsch. Ein Monat entspricht 4,348 Wochen. Der von dir errechnete Termin beschreibt daher nicht die Kündigungsfrist für sechs Wochen, sondern für 6,522 Wochen.
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