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Kürzung Stundenguthaben durch AG

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susi2412:
Hallo ihr Lieben,

folgende Situation:
Einige MA bemerken zufällig, dass sich ihr Stundensaldo reduziert hat (teilw. um bis zu -30h).
Auf Nachfrage bestätigt die Dienststelle, dass die Stundenkonten korrigiert wurden. Die Dienststelle kann
allerdings keinerlei Auskunft dazu geben, wann und um wie viele Stunden korrigiert wurde.
Das Zeiterfassungssystem hat wohl an Krankentagen Überstunden gutgeschrieben, die allerdings für den MA nicht
ersichtlich waren. In der Tabelle wurde die reg. Arbeitszeit ausgewiesen, nur die Summe unterm Strich war angeblich falsch (niemandem ist etwas aufgefallen, aus Sicht der MA war die Aufzeichnung korrekt).
Nach der Korrektur fällt allerdings auf, dass auch andere, reguläre Stundenaufzeichnungen fälschlicherweise ins
Minus korrigiert wurden, obwohl die MA nachweislich gearbeitet haben.
Nun ist natürlich das Vertrauen in diese Art der Korrektur nicht besonders groß, es gibt keine Sicherungskopie vom
Vorher-Stand, die MA können die Änderungen nicht nachvollziehen.

Kann mir jemand sagen ob ein solches Vorgehen durch den AG korrekt ist und wenn ja, wie lange nachträglich Zeiten korrigiert werden dürfen?

Danke und viele Grüße,
Susi

Ekko:
Zunächst einmal sollte es bei einem Gleitzeitsystem möglich sein, dass man sich seine Arbeitszeiten tagescharf und das über Monate bzw. Jahre darstellen lassen kann. im Normalfall gibt das schon die Auslegung der Dienstvereinbarung zum Homeoffice her. Mit Anwesenheit, Abwesenheit, Überstundenanteil etc. In der Regel gibt es in der Software dazu eine Funktion, die dir das als PDF ausspuckt. Bestenfalls können das die AN selber, ansonsten kann und muss das meines Erachtens die Personalstelle durchführen.

Dann nimmt man sich besagtes Papier, rechnet ganz in Ruhe nach und gleicht das mit der Realität, z.B. mit dem Kalender rückwirkend mal ab. Vielleicht kann die Personalabteilung ja zumindest den betreffenden Zeitraum nennen, in dem die Fehler aufgetreten sind. Dann kannst du spezifischer nachschauen. Ist aufwendig, aber gehört dann eben zur Arbeitszeit, wenn eure Personalabteilung der Meinung ist, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Da bleibt dann ein Teil des Tagesgeschäftes liegen. Wenn das jemanden stört, dann geht eine Meldung an die Führungskraft.

Unabhängig davon gibt es zwei Instanzen, an die ihr euch wenden solltet:
1. Eure Führungskraft. Die ist am Ende des Tages für euch, eure Arbeit und die Arbeitszeit verantwortlich. Wenn die kleinen Sachbearbeiter nicht stänkern dürfen, dann muss das einfach die nächsthöhere Instanz machen.
2. Der Personalrat, wenn er ein bisschen was auf dem Kasten hat, sollte zumindest in der Lage sein, hier Transparenz einzufordern. Selbst dann, wenn die Stundenkorrektur inhaltlich und rechnerisch korrekt war. Falls letzteres nicht der Fall wäre, so wäre der Personalrat als Unterstützung hinzu zu ziehen, um diese Ungerechtigkeit anzugehen.

Rowhin:
Da bin ich ja fast froh, dass wir noch Stempelkarten haben 😉

Spaß beiseite, das geht natürlich überhaupt nicht und Vorgehen wäre für mich ebenso wie von Ekko vorgeschlagen - parallel nach oben eskalieren über den direkten Vorgesetzten und den Personalrat.

Quodlibet:
Vielleicht handelt es sich bei der Kürzung der "regulären Zeit" um einen unerwünschten Nebeneffekt der anderen Korrektur? Ist ja ab und an bei Programmen so, dass man neben einer eigentlichen Korrektur etwas verschlimmbessert. (Gab es bei unserem Zeiterfassungsystem einmal, bei dem dann plötzlich keine Mittagspause berechnet wurde). Und wenn der Arbeitgeber von nichts weiß, ggf. die Firma, die das Programm entwickelt hat?

Wenn es maschinell gemacht wurde, kann man denn Schritt vielleicht auch zurücksetzen und vorher und nachher noch einmal vergleichen?

Ich würde unabhängig von der Frage was den AG betrifft auf jeden Fall auch noch einmal in dieser Richtung versuchen voran zu kommen.

Rowhin:

--- Zitat von: Quodlibet am 08.05.2025 08:38 ---Wenn es maschinell gemacht wurde, kann man denn Schritt vielleicht auch zurücksetzen und vorher und nachher noch einmal vergleichen?

--- End quote ---

Ich verstehe im Ausgangspost "es gibt keine Sicherungskopie vom Vorher-Stand" so, dass es keine Möglichkeit gibt, das ganze zurückzusetzen. Sonst wäre das natürlich eine Option.

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