Autor Thema: TVöD- SuE - Wegfall Gruppe 10 - wie ab jetzt eingruppiert??  (Read 3464 times)

Lene1980

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Hallo,
ich arbeite als pädagogische Fachkraft an einer Schule und bin im TVöD-SuE in Gruppe 10 eingruppiert.
Diese Gruppe ist aber wohl im Herbst 2024 weggefallen - aufgrund von Anhebung der Gruppe 9 (die aber monitär weiterhin unter der alten 10 bleibt).
Es kann ja nicht sein, dass alle Kita-Leitungen, die in Gruppe 10 eingruppiert sind/waren, nun runtergruppiert werden und weniger verdienen, oder???

Hier meine Fragen:

Wie hat mein Arbeitgeber mich ab jetzt (oder rückwirkend) Einzustufen?
Wäre eine Herabstufung bei gleichbleibender Tätigkeiten und Verantwortung rechtens?
Wo bekomme ich "offizielle" Informationen außer bei einer Gewerkschaft?

Vielleicht ist unter euch jemand, der vor dem gleichen Problem steht wie ich und/oder mir weiterhelfen kann.

Sonnige Grüße

oberhaeo

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Hi!

Bevor sich die anderen melden und qualifizierte Antworten liefern :) , hier mal meine Erfahrung:
Bei der Umstellung von BAT nach TVÖD wurde meine Erfahrungsstufe angehoben, da ansonsten meine Besitzstandswahrung nicht gegriffen hätte. Diese müsste auch bei Dir eingehalten werden!

LG
(Tariflaie) Olaf

UNameIT

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Hallo,
ich arbeite als pädagogische Fachkraft an einer Schule und bin im TVöD-SuE in Gruppe 10 eingruppiert.
Diese Gruppe ist aber wohl im Herbst 2024 weggefallen - aufgrund von Anhebung der Gruppe 9 (die aber monitär weiterhin unter der alten 10 bleibt).
Es kann ja nicht sein, dass alle Kita-Leitungen, die in Gruppe 10 eingruppiert sind/waren, nun runtergruppiert werden und weniger verdienen, oder???

Hier meine Fragen:

Wie hat mein Arbeitgeber mich ab jetzt (oder rückwirkend) Einzustufen?
Wäre eine Herabstufung bei gleichbleibender Tätigkeiten und Verantwortung rechtens?
Wo bekomme ich "offizielle" Informationen außer bei einer Gewerkschaft?

Vielleicht ist unter euch jemand, der vor dem gleichen Problem steht wie ich und/oder mir weiterhelfen kann.

Sonnige Grüße

Seid wann hast du die S10?

Lene1980

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UNameIT,

seit Anfang 2023.

Ich bin im Sommer 2018 bei dem Arbeitgeber angefangen - in Stufe 8b.
Durch Übernahme weiterer Aufgaben und Verantwortung hat man mich Anfang 2023 hochgestuft.

Ist diese Information relevant?

LG

TVOEDAnwender

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Die Tabellenwerte zur S10 sind nicht weggefallen. Die Macher dieser Seite hier unterliegen einem Denkfehler.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124710.0.html#msg387485

Wie dich dein AG aber in 2023 noch in die S10 eingruppieren konnte, ist mir ein Rätsel. Die S10 besteht nur noch für Beschäftigte im Besitzstand, sie ist in der aktuellen EGO nicht mehr mir Tätigkeitsmerkmalen hinterlegt. Aber vielleicht arbeitest du bei einem nicht tarifgebundenen freien Träger, die machen eh was sie wollen.

Lene1980

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Danke für die Antworten.
Ich habe gesicherte Informationen einer Gewerkschaft erhalten, die mir als Gesprächgrundlage mit meinem Arbeitgeber dienen.

Lene1980

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Die Tabellenwerte zur S10 sind nicht weggefallen. Die Macher dieser Seite hier unterliegen einem Denkfehler.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124710.0.html#msg387485

Wie dich dein AG aber in 2023 noch in die S10 eingruppieren konnte, ist mir ein Rätsel. Die S10 besteht nur noch für Beschäftigte im Besitzstand, sie ist in der aktuellen EGO nicht mehr mir Tätigkeitsmerkmalen hinterlegt. Aber vielleicht arbeitest du bei einem nicht tarifgebundenen freien Träger, die machen eh was sie wollen.

Ja, es ist ein Träger, der "angelehnt an den TVöD" bezahlt.
Dennoch möchte ich Klarheit.
Dann muss für mich eben ein ander Traifvertrag oder eine andere Eingruppierung gefunden werden.
Mir ist das so zu schwammig....

UNameIT

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UNameIT,

seit Anfang 2023.

Ich bin im Sommer 2018 bei dem Arbeitgeber angefangen - in Stufe 8b.
Durch Übernahme weiterer Aufgaben und Verantwortung hat man mich Anfang 2023 hochgestuft.

Ist diese Information relevant?

LG

Relevant wegen dem, was TVÖDAnwender geschrieben hat. Eigentlich sollten alle, die S10 bekommen, bis 2015 (meine ich) eine Höhergruppierung beantragen und S10 nicht mehr besetzt werden.  S10 ist aber nur für Kitaleiter weggefallen.

Bei dir müsste eigentlich das gelten ( Protokollerklärung Nr. 1 zu § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA):

Zitat
(2) Beschäftigte, für die sich außerhalb von Absatz 1 am 1. Juli 2015 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eine Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe als am 30. Juni 2015 ergibt, bleiben in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert, wenn sie nicht bis zum 30. Juni 2016 (Ausschlussfrist) ihre Höhergruppierung beantragen. 2Der Antrag wirkt auf den 1. Juli 2015 zurück. Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2015, beginnt die Frist von einem Jahr mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; Satz 2 findet Anwendung. Für diese Höhergruppierungen finden § 17 Abs. 4 TVöD und § 28a Abs. 5 Satz 1 Anwendung. Fallen am 1. Juli 2015 ein Stufenaufstieg und die Höhergruppierung zusammen, erfolgt erst der Stufenaufstieg und anschließend die Höhergruppierung.

Protokollerklärungen zu Absatz 2:

Für Beschäftigte, die über den 30. Juni 2015 hinaus in der Entgeltgruppe S 10 eingruppiert sind, weil sie keinen Antrag nach Absatz 2 Satz 1 gestellt haben, gelten abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD folgende Tabellenwerte:

    Stufe 1   Stufe 2   Stufe 3   Stufe 4   Stufe 5   Stufe 6
gültig bis 29. Februar 2024   3.017,83   3.324,40   3.477,70   3.935,68   4.309,24   4.616,08
gültig ab 1. März 2024   3.394,81   3.718,24   3.879,97   4.363,14   4.757,25   5.080,96
Diese Tabellenwerte verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe S 9 festgelegten Vomhundertsatz.


Außerdem hast du das Recht der Besitzstandswahrung.

TVOEDAnwender

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Da sie nur angelehnt an den TVöD bezahlt wird, ist in der Vertragsgestaltung hier alles möglich.

Lene1980

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Da sie nur angelehnt an den TVöD bezahlt wird, ist in der Vertragsgestaltung hier alles möglich.

Sowas hatte ich befürchtet :-/
Allerdings tauchte die Stufe S10 bis jetzt immer noch in den Tabellen auf, so dass es eine Grundlage gab, nach der ich bezahlt wurde.
Nun wird das ja schwierig und mein Arbeitgeber versucht, mich nun nach S9 plus Zulagen zu bezahlen.
Ich finde, dass das spätestens ab der nächsten Tariferhöhung schwierig werden wird.
Mir ist das so alles zu vage.

Gibt es eine Idee, welchen Vorschlag ich meinem Arbeitgeber machen kann?
Macht es Sinn vielleicht in den TV-L zu wechseln?

MoinMoin

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Da ihr frei in der Verhandlung seit, kann man doch die Freiheit nutzen und alles verhandeln, was man sich wünscht.
Wo ist denn das Problem?
Wenn du jetzt x € bekommst, dann kann man zukünftig, diese x mit den Erhöhungen des TVs vertraglich koppeln.
Da braucht man doch keine Sx für.

TVOEDAnwender

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Da sie nur angelehnt an den TVöD bezahlt wird, ist in der Vertragsgestaltung hier alles möglich.

Sowas hatte ich befürchtet :-/
Allerdings tauchte die Stufe S10 bis jetzt immer noch in den Tabellen auf, so dass es eine Grundlage gab, nach der ich bezahlt wurde.
Nun wird das ja schwierig und mein Arbeitgeber versucht, mich nun nach S9 plus Zulagen zu bezahlen.
Ich finde, dass das spätestens ab der nächsten Tariferhöhung schwierig werden wird.
Mir ist das so alles zu vage.

Gibt es eine Idee, welchen Vorschlag ich meinem Arbeitgeber machen kann?
Macht es Sinn vielleicht in den TV-L zu wechseln?

Die S10 Tabellenwerte gibt es weiterhin. Nur die Betreiber dieser Seite haben das nicht gecheckt. Ich habe es im Forum mehrmals angemerkt:

Die Tabellenwerte zur S10 sind nicht weggefallen. Die Macher dieser Seite hier unterliegen einem Denkfehler.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124710.0.html#msg387485

Wie dich dein AG aber in 2023 noch in die S10 eingruppieren konnte, ist mir ein Rätsel. Die S10 besteht nur noch für Beschäftigte im Besitzstand, sie ist in der aktuellen EGO nicht mehr mir Tätigkeitsmerkmalen hinterlegt. Aber vielleicht arbeitest du bei einem nicht tarifgebundenen freien Träger, die machen eh was sie wollen.

Ten78

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Hallo,

ich sollte bei Übernahme als pädagogische Fachkraft auch von S9 in die S10 gestuft werden. Da die S10 nicht mehr vorhanden gewesen ist, bin ich in die S11a gekommen.

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.

Viele Grüße

TVOEDAnwender

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Hallo,
ich arbeite als pädagogische Fachkraft an einer Schule und bin im TVöD-SuE in Gruppe 10 eingruppiert.
Diese Gruppe ist aber wohl im Herbst 2024 weggefallen - aufgrund von Anhebung der Gruppe 9 (die aber monitär weiterhin unter der alten 10 bleibt).
Es kann ja nicht sein, dass alle Kita-Leitungen, die in Gruppe 10 eingruppiert sind/waren, nun runtergruppiert werden und weniger verdienen, oder???

Hier meine Fragen:

Wie hat mein Arbeitgeber mich ab jetzt (oder rückwirkend) Einzustufen?
Wäre eine Herabstufung bei gleichbleibender Tätigkeiten und Verantwortung rechtens?
Wo bekomme ich "offizielle" Informationen außer bei einer Gewerkschaft?

Vielleicht ist unter euch jemand, der vor dem gleichen Problem steht wie ich und/oder mir weiterhelfen kann.

Sonnige Grüße
Es ist nicht zulässig, dass Kita-Leitungen oder andere pädagogische Fachkräfte, die bislang in Gruppe 10 waren, einfach in Gruppe 9 zurückfallen – schon gar nicht mit Gehaltseinbußen. Holen Sie sich professionelle Unterstützung, wenn Ihr Arbeitgeber diese Änderung dennoch durchsetzen will.

Die Bots werden immer schlimmer.

MoinMoin

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Hallo,
ich arbeite als pädagogische Fachkraft an einer Schule und bin im TVöD-SuE in Gruppe 10 eingruppiert.
Diese Gruppe ist aber wohl im Herbst 2024 weggefallen - aufgrund von Anhebung der Gruppe 9 (die aber monitär weiterhin unter der alten 10 bleibt).
Es kann ja nicht sein, dass alle Kita-Leitungen, die in Gruppe 10 eingruppiert sind/waren, nun runtergruppiert werden und weniger verdienen, oder???

Hier meine Fragen: [right url=hxxx://geoguxxxxessr.io/plaxxxxy][color=#ffffff[size=1GeoGuessr Free[/size]/color]/url]/right]

Wie hat mein Arbeitgeber mich ab jetzt (oder rückwirkend) Einzustufen?
Wäre eine Herabstufung bei gleichbleibender Tätigkeiten und Verantwortung rechtens?
Wo bekomme ich "offizielle" Informationen außer bei einer Gewerkschaft?

Vielleicht ist unter euch jemand, der vor dem gleichen Problem steht wie ich und/oder mir weiterhelfen kann.

Sonnige Grüße
Es ist nicht zulässig, dass Kita-Leitungen oder andere pädagogische Fachkräfte, die bislang in Gruppe 10 waren, einfach in Gruppe 9 zurückfallen – schon gar nicht mit Gehaltseinbußen. Holen Sie sich professionelle Unterstützung, wenn Ihr Arbeitgeber diese Änderung dennoch durchsetzen will.

Die Bots werden immer schlimmer.
Schlimm ist es das du den bot auch noch unterstützt durch das nicht löschen des Links im Text!
s.oben.