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Krankenversicherung für Ehefrau bei Arbeitslosigkeit // Ehemann Beamter PKV

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eros:
So ein Update:

Heute kam der Bescheid und es gibt Entwarnung, denn meine Frau bekommt Arbeitslosengeld (laut dem Schreiben bis 04/2026)
Somit ist sie auch weiterhin krankenversichert.

Juhu :)

 

Tigerente:
Von mir auch noch eine Frage hierzu:

Ich bin Beamter in Bayern und meine Frau aktuell in Elternzeit (noch 2 Jahre)

Wie verhält es sich, wenn meine Frau (z.B. ab 50 Jahren) meint, sie möchte nicht mehr arbeiten, dass passive Einkommen reicht, mit der Versicherung? Wenn wir verheiratet sind, kann Sie dann weiterhin in der GKV bleiben oder muss Sie dann in die PKV?

Illunis:

--- Zitat von: Tigerente am 23.05.2025 11:25 ---Von mir auch noch eine Frage hierzu:

Ich bin Beamter in Bayern und meine Frau aktuell in Elternzeit (noch 2 Jahre)

Wie verhält es sich, wenn meine Frau (z.B. ab 50 Jahren) meint, sie möchte nicht mehr arbeiten, dass passive Einkommen reicht, mit der Versicherung? Wenn wir verheiratet sind, kann Sie dann weiterhin in der GKV bleiben oder muss Sie dann in die PKV?

--- End quote ---

Ich meine entweder PKV oder freiwillig GKV mit entsprechendem Beitrag. Wobei ich mir nicht sicher bin ist wie das mit dem Wechsel im "höheren" Alter ausschaut. In Richtung GKV gibt es da ja Hindernisse. Keine Ahnung wie es in Richtung PKV ist.

Saxum:
Leute, ihr wisst schon dass ihr bei solchen Überlegungen auch mit berücksichtigen solltet, dass für die Aufnahme in die KVdR der Partner*in erforderlich ist, dass diese 9/10 gesetzlich (Pflicht oder freiwillig) versichert ist. Ansonsten bleibt bei einer PKV über den Ehemann nur die Beihilfe+PKV solange man unter der Einkommensschwelle für die Beihilfe befindet.

Also bitte hier mit aufpassen, nicht dass man sich ins eigene Bein schießt.zB wenn Rente die Einkommensschwelle überschreitet oder nur noch die freiwillige GKV oder PKV möglich ist.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Saxum am 04.06.2025 20:10 ---Leute, ihr wisst schon dass ihr bei solchen Überlegungen auch mit berücksichtigen solltet, dass für die Aufnahme in die KVdR der Partner*in erforderlich ist, dass diese 9/10 gesetzlich (Pflicht oder freiwillig) versichert ist. Ansonsten bleibt bei einer PKV über den Ehemann nur die Beihilfe+PKV solange man unter der Einkommensschwelle für die Beihilfe befindet.

Also bitte hier mit aufpassen, nicht dass man sich ins eigene Bein schießt.zB wenn Rente die Einkommensschwelle überschreitet oder nur noch die freiwillige GKV oder PKV möglich ist.

--- End quote ---

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Neben den Zeiten einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Zeiten einer Familienversicherung werden als Vorversicherungszeit auch 3 Jahre für jedes Kind des Rentners angerechnet.

Um die Frage von Tigerente zu beantworten: Es gibt die Möglichkeit der Beihilfe plus anteiliger privater KV und PV oder die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen KV und PV.

Soweit es die Höhe der Beiträge der gesetzlichen Versicherung angeht, habe ich am 13.05. bereits etwas dazu geschrieben. 30 % private KV ist oft (aber nicht immer) günstiger als gesetzliche KV. Als Rentner bekommt man übrigens auch einen Zuschuss zur privaten KV und solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleibt der Partner auch im Alter beihilfeberechtigt.

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