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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit. Sieht der TVL ein Freistellungsjahr für Angestellte vor? Also ähnlich wie ein Sabbatjahr bei Beamten. Der Gedanke ist ein Freistellungsjahr zu "erwirtschaften" und dieses Jahr dann

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit. Sieht der TVL ein Freistellungsjahr für Angestellte vor? Also ähnlich wie ein Sabbatjahr bei Beamten. Der Gedanke ist ein Freistellungsjahr zu "erwirtschaften" und dieses Jahr dann vo
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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit. Sieht der TVL ein Freistellungsjahr für Angestellte vor? Also ähnlich wie ein Sabbatjahr bei Beamten. Der Gedanke ist ein Freistellungsjahr zu "erwirtschaften" und dieses Jahr dann vo
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Autor Thema: Teilzeit mit Freistellungsjahr für Angestellte/keine Beamten  (Read 1231 times)

nedi

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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit. Sieht der TVL ein Freistellungsjahr für Angestellte vor? Also ähnlich wie ein Sabbatjahr bei Beamten. Der Gedanke ist ein Freistellungsjahr zu "erwirtschaften" und dieses Jahr dann vor den regulären Renteneintritt vorzuhängen. Ich habe bisher nur Regelung für Beamte gefunden. Vielen Dank im Voraus.

Faunus

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Gibt es, allerdings kein Muss seitens des AG

McOldie

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Sabbatjahrmodelle stellen eine hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit besondere Form der Teilzeitbeschäftigung dar, die durch die Verwendung von angespartem Arbeitszeitguthaben eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit ermöglicht. Die Vereinbarung von Sabbatjahrmodellen fällt unter die Regelung des § 10 Abs. 6 TV-L (Langzeitkonto). In § 6 Abs. 2 TV-L ist ausdrücklich geregelt, dass für die Durchführung sog. Sabbatjahrmodelle für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auch ein längerer Zeitraum als ein Jahr zugrunde gelegt werden kann.

Es obliegt der Entscheidung des Arbeitgebers, ob von dieser Form der Arbeitszeitflexibilisierung Gebrauch gemacht wird. Ein Rechtsanspruch auf die Vereinbarung eines Sabbatjahrmodells besteht nicht.

Faunus

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Was steht in eurer Dienstvereinbarung?
Frag mal beim PR nach, ob etwas als Regelung im Gespräch ist...

troubleshooting

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Wenn du in RLP angestellt bist, hak es in nächster Zeit ab. Zunächst einmal soll die Regelung für Beamte eingeführt und erprobt werden und dann wird das Ganze evaluiert.

Letzter Stand (Okt. 2024) - lt. Antwort des Ministeriums des Inneren und Sport: Die Änderungen sind in der Anhörungsphase. Aber, nur für Beamte! Achso, die Erprobungsphase soll dann auch nur bis 2033 laufen. Aus Erfahrung kommen die Angestellten immer erst, wenn das durch ist.

Faunus

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Hmm... scheint in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden, weil es eine reine Kann-Sache im TV-L ist?!

Bundesland?


nedi

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Bundesland: Ba-Wü
Die Langzeitkontenregelung wurde bei einer ersten Anfrage eher abgelehnt. Vermutlich geht die Tendenz zu einer 7/8 Regelung, mit gedrosseltem Einkommen natürlich. Aber was passiert wenn man während der 7 Jahre Krank/Langzeitkrank o.ä. wird? Wird die Zeit hinten dran gehangen und der Renteneintrittstermin verschiebt sich?

Faunus

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In Ba-Wü hat zumindest das Kultusministerium  eine Vorgabe für die Möglichkeiten eines Sabbaticals für TA rausgebracht.

In Bayern ist  eine Erkrankung während der Ansparphase, die über den Entgeltfortzahlung hinaus geht über eine gesonderte Vereinbarung wieder auszugleichen. Wie das erfolgt? K.A.


nedi

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ok, vielen Dank erstmal  :)