Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
HansGeorg:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 10.05.2025 11:33 ---Herr Springer der AFD sagt hierzu:
https://afdbundestag.de/rene-springer-hohe-beamtenpension-sind-normalen-arbeitnehmern-ueberhaupt-nicht-mehr-vermittelbar/
--- End quote ---
Wie die Fahne im Wind, bei einer Zielgruppe von fast 2 Millionen Bundesweit (darunter wie geschrieben Soldaten, Lehrer, Polizisten etc.) werden diese Fahnen aber schnell wieder in eine andere Richtung wehen.
Oli82:
Interessant finde ich immer diese Vergleiche der Pension zu Rente in nahezu allen Medien.
Bild schreibt hierzu z.B. : „Wer als Bundesbeamter in den Ruhestand geht, kann mit einer Durchschnittspension von 3280 Euro brutto im Monat rechnen. Das sind 196 Prozent mehr als die durchschnittliche Altersrente von 1108 Euro eines Arbeitnehmers! „
Wenn ich das als nicht Beamter lesen würde, wäre ich auch mehr als verwundert über die Höhe. Aber der Vergleich von Durchschnittswerten macht in diesem Fall gar keinen Sinn. In der Regel haben Beamte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, beides ist nicht zwangsläufig bei allen Angestellten / Arbeitern der Fall. Da dies durchaus Auswirkungen auf den Lohn und damit auch auf die zukünftige Rente hat, sollte diese Tatsache auch beim Vergleich berücksichtigt werden. Dann wäre der Unterschied zwischen Rente und Pension nicht mehr ganz so hoch.
Zauberberg:
…. Noch bin ich da entspannt !
Bin eher gespannt auf die Meinung des SwnT!
bredie:
Hier mal ein interessanter Beitrag der aufzeigt, dass ein Beitrag der Beamten zur Rentenversicherung nicht haltbar wäre.
--- Zitat ---Es ist richtig, der Beamte leistet in dem Sinne keinen Beitrag, sondern es werden Gehaltsteile einbehalten, die leider nicht förmlich ausgewiesen werden. Es ist in Vergessenheit geraten, dass dieser Umstand bei der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes 1951 berücksichtigt wurde.....
--- End quote ---
https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null
Cherry:
Die Pension des Beamten entspringt dem Grundgesetz. Sofern Beamte rentenversicherungspflichtig würden, müsste Ihnen zusätzlich eine entsprechende Alimentation des Dienstherren gezahlt werden. Änderung müssten im Grundgesetz festgelegt werden. Nicht zu vergessen, ist das Angestellte im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Altersversorgung erhalten. Diese wäre gegebenfalls ebenfalls durchzuführen. Unterm Strich kommen die Dienste nicht drum rum neben der Rente weitere Leistungen zu zahlen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Rentenversicherung schon heute zu gut 30 % auf Steuern gezahlt werden. Dieser Wert würde sich entsprechend erhöhen.
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