Gibt es hier die Möglichkeit eine sonderzahlung zu gute zu bekommen oder fällt das wieder in die Selbstverständlichkeit?
Frage 2, der Kollege ist nun seit 8 Wochen krank, besteht hier die Möglichkeit auf eine zulage? Verdienen das gleiche, durch seine Abwesenheit fange ich die Arbeit mit Überstunden auf.
Zu 1.: Nein, ist keine Selbstverständlichkeit - genehmigter Urlaub ist zu gewähren. Ausnahme ist nur ein absoluter, z.B. die Existenz des Unternehmens gefährdender Notfall - ob es den im ÖD gibt? Nur Geld gibt's dafür nicht bzw. richtiger, gibt es keine verbindliche Anspruchsgrundlage. Max. kannst Entschädigung verlangen, für Stornierungsgebühren etc.
Zu 2.: Gleichwertige Tätigkeit? Vermutlich, da Vertretungsregelung. Wurden die Überstunden angeordnet? Nein, dann sieht es schlecht aus. im Gegenteil, ich würde mal ansprechen, wie du die angefallenen Überstunden demnächst wieder abbaust?
Und, vergiss deinen Urlaub nicht. Kannst ja auch nicht aufschieben, bis der Kollege wieder gesundet. Was machst, wenn der Kollege erst in einem Jahr oder gar nciht wieder kommt?