Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung nach Bewertungsirrtum - Rücksetzung der Stufenlaufzeit?
Rachel:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.05.2025 07:15 ---Senn sie eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte als Voraussetzung gefordert hätten, dann hätten sie deine Bewerbung nicht berücksichtigen dürfen.
So haben sie es aber nur als wünschenswert betitelt.
Aber Tarifrecht geht nicht nach wünsch dir was oder Nasenfaktor, sondern nach der Tätigkeit.
Und wenn diese Tätigkeiten als EG 6 gesehen werden, dann sehe ich sehr geringe Chance, dass dazu eine Ausbildung zwingend erforderlich ist und die Fg 2 nicht erfüllt ist.
btw bei deiner Tätigkeit sehe ich aber in der Tat nicht, dass es EG 6 ist, egal ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht.
--- End quote ---
Ich bin jetzt mittlerweile völlig verunsichert. Soll ich also am besten gar nichts machen, weil ich Gefahr laufe, dass der KAV sonst bei der Überprüfung meines Vorgangs möglicherweise feststellt, dass meine Stelle doch keine 6er Stelle ist?
MoinMoin:
Bei der Entscheidung kann dir keine(r) helfen.
Du musst für dich darüber eine Rechtsmeinung bilden, wie du eingruppiert bist (ob durch Selbststudium, Handauflegen oder Profis, die dafür bezahlt werden, ist egal)
und dann kannst du dieses Geld einfordern und schauen was das Gericht feststellt.
Du kannst natürlich zart die Personaler fragen, warum denn für deine Tätigkeiten die EG5 FG2 nicht zur Anwendung kommen kann!
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