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Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
Aleksandra:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2025 11:02 ---Die einzige Hoffnung, die die TB im öD diesbezüglich haben können, sind die Entwicklungen im Bereich der amtsangemessenen Alimentation der Beamten. Das ist ja ein durchaus komplexes Geschehen (welches ich in meiner Rolle als Bürger auch sehr kritisch bewerte), aber eben Rechtslage mit Verfassungsrang. Dort, wo Beamte und TB dann gemeinsam mit vergleichbaren Aufgaben wirken, könnte eine Erhöhung der Besoldung eben auch eine Anhebung der Tarifentgelte erforderlich machen. Das ist aber eher ein mittlelfristiges Geschehen, welches aller Wahrscheinlichkeit nach in dieser Runde auch gar nicht zum Tragen kommen wird.
--- End quote ---
Interessanter Gedankengang. Aber ist das realistisch? Kümmert es den Staat denn, wenn Beamte und Angestellte für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt werden? Ich mein, beim Thema Rente vs. Pensionen gibt es ja auch eine sehr große Disparität. Da scheint es ja auch keinen zu interessieren. Warum sollte das beim Thema Lohn dann der Fall sein?
Ernst gemeinte Frage. Weil ich fände es ja gut, wenn es hier entsprechende positive Auswirkungen gibt.
HammerImaSchon:
Meine Glaskugel sagt:
* Wir bekommen das gleiche Ergebnis wie im TVÖD (nur zig Monate später)
* "Das war das beste Ergebnis, dass wir in diesen schwierigen Zeiten erreichen konnten" - Verdi(enen tut ihr meine Mitgliedsbeiträge nicht wirklich)Gleichzeitig wird ontop noch beim Personal gesparrt vom AG aus. Immer mehr Stellen hier von bald in Rente gehenden Kollegen werden einfach nicht nachbesetzt und trotzdem erwartet, dass jetzt 9 Mitarbeiter die Arbeit von ehemals 10 erledigen. >:(
Ist es dann nicht legitim mit der eigenen Leistung auch von 100% auf 90% runter zu gehen (oder auf 80% kompensierend für die miese Bezahlung)?
Dann bekämen die Arbeitgeber genau die Art von Mitarbeitern für die sie bezahlen ... ::)
Sorgen, dass man gekündigt wird bräuchte man sich auch nicht machen ... denn wer wechselt schon freiwillig IN den TV-L hinein, um solche freiwerdende Stellen nachzubesetzen? #Fachkräftemangel ;D
cyrix42:
--- Zitat von: Vollender am 06.09.2025 13:04 ---Seit ihrer Einführung hat sich die BBG massiv nach oben entwickelt. Nicht nur wegen der allgemeinen Lohnentwicklung, sondern auch durch politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
--- End quote ---
Aha?
Jahr -- BBG (KV+PV) -- Durchschnittsentgelt West (GRV) -- BBG/Durchschnittsentgelt
2023 -- 59.850 € -- 44.732€ -- 1,338
2020 -- 56.250 € -- 39.167€ -- 1,436
2015 -- 49.500 € -- 35.363€ -- 1,400
2010 -- 45.000 € -- 31.144€ -- 1,445
2005 -- 42.300 € -- 29.202€ -- 1,449
2000 -- 77.400 DM -- 54.256 DM -- 1,427
1995 -- 70.200 DM -- 50.665 DM -- 1,386
1990 -- 56.700 DM -- 41.946 DM -- 1,352
1980 -- 37.800 DM -- 29.485 DM -- 1,282
1970 -- 14.400 DM -- 13.343 DM -- 1,080
Du hast völlig Recht: Die Regierungen Brandt, Schmidt und Kohl haben die Beitragsbemessungsgrenze deutlich stärker angehoben als die Lohnentwicklung! Skandal! Da muss man sich jetzt doch mal deutlich drüber aufregen, weil das ja im Jahr 2025 auch so einen deutlichen Einfluss auf die Lebenswirklichkeit hat...
In den letzten 25 Jahren jedenfalls kann man eher über ein Zurückbleiben der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hinter der Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus beobachten. Was heißt das nun?
Quellen:
Für die Beitragsbemessungsgrenze: https://www.pkv-vorteile.de/entwicklung-der-beitragsbemessungsgrenze/
Für die Entwicklung des Durchschnittsentgelts: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
Dabei wurde 2023 als letztes Jahr betrachtet, da dies das letzte ist, wo das Durchschnittsentgelt endgültig feststeht; für 2024 und 2025 gibt es bisher nur vorläufige Werte, die noch korrigiert werden.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Aleksandra am 06.09.2025 13:43 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2025 11:02 ---Die einzige Hoffnung, die die TB im öD diesbezüglich haben können, sind die Entwicklungen im Bereich der amtsangemessenen Alimentation der Beamten. Das ist ja ein durchaus komplexes Geschehen (welches ich in meiner Rolle als Bürger auch sehr kritisch bewerte), aber eben Rechtslage mit Verfassungsrang. Dort, wo Beamte und TB dann gemeinsam mit vergleichbaren Aufgaben wirken, könnte eine Erhöhung der Besoldung eben auch eine Anhebung der Tarifentgelte erforderlich machen. Das ist aber eher ein mittlelfristiges Geschehen, welches aller Wahrscheinlichkeit nach in dieser Runde auch gar nicht zum Tragen kommen wird.
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Interessanter Gedankengang. Aber ist das realistisch? Kümmert es den Staat denn, wenn Beamte und Angestellte für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt werden? Ich mein, beim Thema Rente vs. Pensionen gibt es ja auch eine sehr große Disparität. Da scheint es ja auch keinen zu interessieren. Warum sollte das beim Thema Lohn dann der Fall sein?
Ernst gemeinte Frage. Weil ich fände es ja gut, wenn es hier entsprechende positive Auswirkungen gibt.
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Den Staat als Dienstherr oder AG kümmern solche Unterschiede natürlich nicht, aber sofern durch die Rechtssprechung tatsächlich eine erheblich Aufwertung der Besoldung stattfindet, gäbe es gerade in kleinen und mittleren Ebenen ziemlich große Unterschiede in den Bezügen. Dieser Unterschied könnte/müsste dann von den Gewerkschaften aufgegriffen werden. Wer würde denn noch als TB anheuern, wenn man z.B. mit einer E10 selbst nach 15 Jahren einen Tausender monatlich weniger erhält als der verbeamtete Kollege am Schreibtisch gegenüber, der exakt das gleiche tut?
Da diese Dinge aber alle noch im Fluss sind, spielen sie zumindest in dieser Runde wohl keine Rolle.
Aleksandra:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2025 14:37 ---Wer würde denn noch als TB anheuern, wenn man z.B. mit einer E10 selbst nach 15 Jahren einen Tausender monatlich weniger erhält als der verbeamtete Kollege am Schreibtisch gegenüber, der exakt das gleiche tut?
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Die Antwort ist wahrscheinlich recht simpel: es wird weniger verbeamtet. Die Diskussion gibt es ja ohnehin in der Politik, rund um die Rententhematik.
Schau Dir doch mal den Bereich an, wo man die Ungleichheit am deutlichsten sieht, die Lehrer. Angestellte Lehrer sind Lehrer zweiter Klasse, sowohl in Lohn als auch insbesondere in Rente. Dennoch gibt es angestellte Lehrer.
Und wenn man weniger Lehrer verbeamtet und stattdessen nur noch anstellt, dann hat man auch gleich das Ungerechtigkeitsproblem gelöst... :D
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