So, mal ein kurzes Feedback zu dem Thema:
Habe das Thema § 17 beim AG angesprochen.
Laut unserer Vereinbarung gibt es nur die Möglichkeit, im Anschluss einer Höhergruppierung nach einer gewissen Zeit die Verkürzung zu beantragen. Das wird dann durch eine Anlassbeurteilung festgestellt.
Meine Konstellation, die Stufe vorzeitig aufzusteigen bei gleicher Entgeltgruppe, gibt es hier nicht.
Der Werdegang, mit Betrachtung zur Vergangenheit, sei bitter, man könne daran aber nichts ändern.
Als es dann anfing, dass förderliche Zeiten für die Berechnung der Stufe 2 und 3 damals so sein müssten, dass ich einen Job nahtlos ohne Einarbeitungszeit übernehmen könnte, meinte ich darauf, dass so gesehen überhaupt kein Job ohne eine gewisse Einarbeitung funktioniere, da nicht jeder Job gleich sei (btw. kannte ich natürlich schon einiges durch meine vorherige Verwendung). Zudem wurden viele von uns damals direkt mit 2 oder 3 übernommen, ohne vorherige Verwaltungserfahrung. Da hat man dann leicht überrascht darauf reagiert.
Als es dann darum ging, dass ich ja dann, sofern ich 2026 höhergruppiert werde, 2027 den vorzeitigen Stufenaufstieg beantragen könnte, antwortete ich darauf, dass ich auch in meiner jetzigen Gruppierung zeitgleich auf die Stufe 4 kommen würde. Das wäre in Anbetracht des Vergangenen nicht der Grund, wieso ich das machen wollte. Durch meine Naivität und meinen irgendwie dämlichen Moralkompass bin ich nun an der Situation selbst schuld, weil ich jahrelang die Füße still gehalten habe, aber na ja...aus Fehlern lernt man.
Ich werde wohl jetzt Konsequenzen draus ziehen.