Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
Frankwhite:
Hallo zusammen,
Da ich durch googeln bisher nicht die Antwort für mein Problem, bzw. mein Verständnis gefunden habe, dachte ich, dass ich hier mal etwas konkreter nachhake.
Zur Situation: TV-L, Ba-Wü
Nach Ende meines Bachelors war ich ca. 2,5 Jahre studienbegleitend als HiWi (Minijob-Basis) an verschiedenen Instituten tätig, bis kurz vor Abschluss des Masters. Anschließend für ca. 2 Jahre als Ingenieur in der Industrie/Freien Wirtschaft tätig, durch Corona ist es aber zu einem Jobwechsel gekommen, diesmal im öD bzw. aufgrund der Projektstrukturen an einer der Uni angrenzenden Forschungseinrichtung, aber nicht direkt im öD, Bezahlung und Vertrag jedoch nach/angelehnt an TV-L: Eingruppierung E13, Stufe 2 (da relevante Vorerfahrung in der Industrie). Projektbezogen versteht sich, Projektlaufzeit natürlich begrenzt.
Ca. 1 Jahr und 9 Monate später darf ich wegen Promotionsvorhaben direkt an die Uni wechseln, Tätigkeit bleibt weitgehend gleich, aber frohe Kunde: im Wechsel wird meine ganze Berufserfahrung berücksichtigt und ich werde mit E13/3 eingruppiert und gestuft. Da beschwere ich mich natürlich nicht, immerhin 3 Monate früher etwas mehr Geld.
Projektlaufzeit und Arbeitsvertrag waren begrenzt, Finanzierung meiner zur Promotion benötigten Nachfolgeanstellungen noch ungeklärt, weswegen ich natürlich frühzeitig begonnen habe, mich nach anderen interessanten Themen und Alternativen umzusehen, immerhin ist die Wirtschaftslage seit Corona nie so richtig gut gewesen (und aus einem bestehenden Verhältnis ist die Verhandlungsposition natürlich besser). In jedem Fall: irgendwann endlich in der Industrie bei einem KMU fündig geworden, Einigung gefunden und dann nach Ablauf der Kündigungsfrist die neue Stelle angetreten, sodass ich ca. 1,5 Jahre in E13/3 war.
Neue Tätigkeiten beim KMU waren anders als in den Gesprächen kommuniziert, zudem Kurzarbeit wegen schlechter Auftragslage, also Probezeitkündigung erhalten. Nach ein paar Monaten Suche (Wirtschaftslage allgemein schwierig, Neuwahlen USA/Deutschland) endlich was gefunden, wieder öD:
Gleiche Uni wie bisher, jedoch Eingruppierung TV-L E12/3, nimmt sich finanziell nicht so viel, aber immerhin unbefristet (juhu).
Meine eigentliche Frage kommt jetzt: beginnt meine Stufenlaufzeit in der E12/3 jetzt bei 0Monaten und 0Jahren? Oder wird meine gesamte Erfahrung herangezogen (ca. 2 Jahre plus ca. 3,5 Jahre)? Oder läuft meine Zeit von ca. 1,5 Jahre in E13/3 bei der gleichen Uni weiter, immerhin ist die Tätigkeit jetzt bei der gleichen Uni, jedoch an einem anderen Institut?
Danke vorab und falls ich was undeutlich erläutert habe, kurz Bescheid geben, dann versuche ich es nochmal etwas anschaulicher zusammen zufassen…
MoinMoin:
Bei Neueinstellung beginnt die Uhr bei 0 an zu ticken.
Deine Wiedereinstellung ist wie eine Neueinstellung zu sehen.
Wenn man dich halten will und du dich bewährt hast, dann kannst du diesen Umstand in die Büt werfen und eine Zulagen nach §16.5 einfordern.
Frankwhite:
Büt?
Also im Sinne einer Gehaltserhöhung raushandeln, sodass ich ggf. vorzeitig in die Stufe 4 komme? Wann/wie macht man das am besten oder stehen regelmäßig Mitarbeitergespräche an?
Rowhin:
--- Zitat von: Frankwhite am 15.05.2025 18:43 ---Büt?
Also im Sinne einer Gehaltserhöhung raushandeln, sodass ich ggf. vorzeitig in die Stufe 4 komme? Wann/wie macht man das am besten oder stehen regelmäßig Mitarbeitergespräche an?
--- End quote ---
Idealerweise bevor man unterschreibt.
Ob es bei euch Mitarbeitergespräche gibt und wie regelmäßig, wissen wir nicht. An meiner Uni kenne ich Abteilungen komplett ohne und Abteilungen, in denen sie vierteljährlich stattfinden.
cyrix42:
Die Frage ist doch, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt. §16 Absatz (2) Satz 2:
"2Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis."
Die zugehörige Protokollerklärung hält eine Lücke von bis zu 6 Monaten für unschädlich; bei "Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftlern ab Entgeltgruppe 13" bis zu 12 Monate.
Es wäre also dafür zu prüfen, ob du weiterhin Aufgaben übernimmst, die du i.W. zuvor schon ausgeübt hast -- dann wäre deine Berufserfahrung einschlägig -- und ob die Zeit zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen nicht zu lang (also mehr als 6 Monate) war. Kann beides bejaht werden, wird dir diese Zeit entsprechend angerechnet.
Falls es sich allerdings in deinem neuen Job nun um andere -- z.B. administrative -- Aufgaben handeln, liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor und es besteht nur Anrecht auf die Stufe 1.
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