Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Unterbrechung  (Read 970 times)

Frankwhite

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Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« am: 15.05.2025 17:18 »
Hallo zusammen,

Da ich durch googeln bisher nicht die Antwort für mein Problem, bzw. mein Verständnis gefunden habe, dachte ich, dass ich hier mal etwas konkreter nachhake.
Zur Situation: TV-L, Ba-Wü
Nach Ende meines Bachelors war ich ca. 2,5 Jahre studienbegleitend als HiWi (Minijob-Basis) an verschiedenen Instituten tätig, bis kurz vor Abschluss des Masters. Anschließend für ca. 2 Jahre als Ingenieur in der Industrie/Freien Wirtschaft tätig, durch Corona ist es aber zu einem Jobwechsel gekommen, diesmal im öD bzw. aufgrund der Projektstrukturen an einer der Uni angrenzenden Forschungseinrichtung, aber nicht direkt im öD, Bezahlung und Vertrag jedoch nach/angelehnt an TV-L: Eingruppierung E13, Stufe 2 (da relevante Vorerfahrung in der Industrie). Projektbezogen versteht sich, Projektlaufzeit natürlich begrenzt.
Ca. 1 Jahr und 9 Monate später darf ich wegen Promotionsvorhaben direkt an die Uni wechseln, Tätigkeit bleibt weitgehend gleich, aber frohe Kunde: im Wechsel wird meine ganze Berufserfahrung berücksichtigt und ich werde mit E13/3 eingruppiert und gestuft. Da beschwere ich mich natürlich nicht, immerhin 3 Monate früher etwas mehr Geld.
Projektlaufzeit und Arbeitsvertrag waren begrenzt, Finanzierung meiner zur Promotion benötigten Nachfolgeanstellungen noch ungeklärt, weswegen ich natürlich frühzeitig begonnen habe, mich nach anderen interessanten Themen und Alternativen umzusehen, immerhin ist die Wirtschaftslage seit Corona nie so richtig gut gewesen (und aus einem bestehenden Verhältnis ist die Verhandlungsposition natürlich besser). In jedem Fall: irgendwann endlich in der Industrie bei einem KMU  fündig geworden, Einigung gefunden und dann nach Ablauf  der Kündigungsfrist die neue Stelle angetreten, sodass ich ca. 1,5 Jahre in E13/3 war.

Neue Tätigkeiten beim KMU waren anders als in den Gesprächen kommuniziert, zudem Kurzarbeit wegen schlechter Auftragslage, also Probezeitkündigung erhalten. Nach ein paar Monaten Suche (Wirtschaftslage allgemein schwierig, Neuwahlen USA/Deutschland) endlich was gefunden, wieder öD:
Gleiche Uni wie bisher, jedoch Eingruppierung TV-L E12/3, nimmt sich finanziell nicht so viel, aber immerhin unbefristet (juhu).

Meine eigentliche Frage kommt jetzt: beginnt meine Stufenlaufzeit in der E12/3 jetzt bei 0Monaten und 0Jahren? Oder wird meine gesamte Erfahrung herangezogen (ca. 2 Jahre plus ca. 3,5 Jahre)? Oder läuft meine Zeit von ca. 1,5 Jahre in E13/3 bei der gleichen Uni weiter, immerhin ist die Tätigkeit jetzt bei der gleichen Uni, jedoch an einem anderen Institut?

Danke vorab und falls ich was undeutlich erläutert habe, kurz Bescheid geben, dann versuche ich es nochmal etwas anschaulicher zusammen zufassen…

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #1 am: 15.05.2025 17:30 »
Bei Neueinstellung beginnt die Uhr bei 0 an zu ticken.
Deine Wiedereinstellung ist wie eine Neueinstellung zu sehen.

Wenn man dich halten will und du dich bewährt hast, dann kannst du diesen Umstand in die Büt werfen und eine Zulagen nach §16.5 einfordern.

Frankwhite

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #2 am: 15.05.2025 18:43 »
Büt?
Also im Sinne einer Gehaltserhöhung raushandeln, sodass ich ggf. vorzeitig in die Stufe 4 komme? Wann/wie macht man das am besten oder stehen regelmäßig Mitarbeitergespräche an?

Rowhin

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #3 am: 15.05.2025 19:24 »
Büt?
Also im Sinne einer Gehaltserhöhung raushandeln, sodass ich ggf. vorzeitig in die Stufe 4 komme? Wann/wie macht man das am besten oder stehen regelmäßig Mitarbeitergespräche an?

Idealerweise bevor man unterschreibt.

Ob es bei euch Mitarbeitergespräche gibt und wie regelmäßig, wissen wir nicht. An meiner Uni kenne ich Abteilungen komplett ohne und Abteilungen, in denen sie vierteljährlich stattfinden.

cyrix42

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #4 am: 15.05.2025 19:36 »
Die Frage ist doch, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt. §16 Absatz (2) Satz 2:

"2Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis."

Die zugehörige Protokollerklärung hält eine Lücke von bis zu 6 Monaten für unschädlich; bei "Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftlern ab Entgeltgruppe 13" bis zu 12 Monate.

Es wäre also dafür zu prüfen, ob du weiterhin Aufgaben übernimmst, die du i.W. zuvor schon ausgeübt hast -- dann wäre deine Berufserfahrung einschlägig -- und ob die Zeit zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen nicht zu lang (also mehr als 6 Monate) war. Kann beides bejaht werden, wird dir diese Zeit entsprechend angerechnet.

Falls es sich allerdings in deinem neuen Job nun um andere -- z.B. administrative -- Aufgaben handeln, liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor und es besteht nur Anrecht auf die Stufe 1.

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #5 am: 16.05.2025 06:41 »
@cyrix42
Ja ist ein Gedanke, aber:
In jedem Fall: irgendwann endlich in der Industrie bei einem KMU  fündig geworden, Einigung gefunden und dann nach Ablauf  der Kündigungsfrist die neue Stelle angetreten, sodass ich ca. 1,5 Jahre in E13/3 war.

Es liegt somit mE nur 1,5 Jahre eB beim AG in der E13 vor.
Aber eben mehr Zeiten die man sicherlich als förderlich ansehen kann, die aber eben nicht reichen um in die Stufe 4 zu kommen.
Deswegen sehe ich nur die Möglichkeit, dass man diesen Umstand des Laufzeitverlustes in die Waagschale (Bütt-> Gefäß im Norddeutschem raum) wirft, um zu argumentieren, dass man diesen Verlust ausgeglichen haben möchte via 16.5 oder man sich wieder was anderes suchen muss.

Frankwhite

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #6 am: 16.05.2025 09:33 »
Genau, mit geht es um die ca. 1,5 Jahre in E13/3, die ich ungern verlieren will.

Die Unterbrechung war in Summe leider 7 Monate, ich habe bereits in E12/3 begonnen, weswegen ich schon von einer Überschneidung ausgehe? Ansonsten wäre ich ja wohl kaum direkt in E12 Stufe 3 eingestiegen, oder?

Der Anteil ist hier weniger forschungslastig als vorher. Insofern hat sich der Aufgabenbereich auch schon gewandelt, wobei es zuvor auch administrative Umfänge gab.

Meine Hoffnung ist hierbei eigentlich gewesen, dass aufgrund des gleichen AG das konkludent übernommen wird, so meine Wunsch/Traumvorstellung. Und da hätte mich die übliche Praxis interessiert, aber das wird hier wohl niemand genau sagen können.

Aber ich werde das in näherer Zeit mal ansprechen,  über die 16.5 da hin zu kommen, immerhin ist der Sprung von E12/3 auf E12/4 durchaus relevant und 500€ brutto nehme ich monatlich gerne mit.

Rowhin

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #7 am: 16.05.2025 10:14 »
Die Unterbrechung war in Summe leider 7 Monate, ich habe bereits in E12/3 begonnen, weswegen ich schon von einer Überschneidung ausgehe? Ansonsten wäre ich ja wohl kaum direkt in E12 Stufe 3 eingestiegen, oder?

Der Anteil ist hier weniger forschungslastig als vorher. Insofern hat sich der Aufgabenbereich auch schon gewandelt, wobei es zuvor auch administrative Umfänge gab.

Gibt es denn konkrete Tätigkeitsbeschreibungen für beide Stellen, idealerweise mit Zeitanteilen?

Aber ich werde das in näherer Zeit mal ansprechen,  über die 16.5 da hin zu kommen, immerhin ist der Sprung von E12/3 auf E12/4 durchaus relevant und 500€ brutto nehme ich monatlich gerne mit.

So oder so viel Erfolg!

Frankwhite

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Antw:Stufenlaufzeit bei Unterbrechung
« Antwort #8 am: 16.05.2025 10:46 »
Also es gab eine für die alte Stelle, sah aber I. Etwa so aus: 100% Selbststätige Forschung im Gebiet XX bzw. irgendwann mit kleinerer Anpassung 90%/10% Forschung/Lehre.

Mehr nicht.

Hier müsste ich das erfragen, das hab ich glaube ich nicht bekommen/gesehen.