Autor Thema: Einschätzung Zwischenzeugnis  (Read 2049 times)

MDAngestellter

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Einschätzung Zwischenzeugnis
« am: 16.05.2025 07:34 »
Hallo liebe Community,

kennt ihr seriöse Websites, die einem eine Einschätzung eines Zwischenzeugnisses unter allen? Gesichtspunkten liefern? Kann auch gerne etwas kosten. Ich hätte jetzt auch kein Problem damit den Text hier zu veröffentlichen und euer Feedback zu erhalten, vielleicht selbst kleine grammatikalische Fehler auch erwähnen, da Deutsch meine 2. Sprache ist.

Vielen Dank im Voraus

MDA

(gefragt war ein qualifiziertes Zwischenzeugnis aufgrund Vorgesetztenwechsel)


**Arbeitszeugnis**

Herr [Mitarbeitername], geb. am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], ist seit dem [Eintrittsdatum] bei [öffentliche Einrichtung] am Standort [Ort] eingesetzt.

Die Beschäftigung erfolgte anfangs im Dezernat „Geodateninfrastruktur, Portal, Dienste für Geobasisdaten“ mit folgenden Aufgaben:

* Unterstützung bei der Umsetzung der auf dem Zentralen Geodatenknoten (ZGDK) basierenden Geoanwendungen, Aufbau u. Weiterentwicklung mit Projektkoordierung zur Erstellung von Geoanwendungen, Integration der Geoanwendung in den ZGDK und anforderungsbasierter Weiterentwicklung.

* Unterstützende Maßnahmen zum Betrieb von Geoanwendungen mit Fachadministration und Datenaktualisierung und QS/Support für technische Fragen.

Seit der Umorganisation des [Einrichtungsname] zum [Datum] ist Herr [Mitarbeitername] aufgabenbedingt im Dezernat „Geodatenportal, Kommunikationsmanagement“ tätig. Das Arbeitsgebiet „Maßnahmen zum fachlichen Betrieb des Geodatenportals“ hat sich organisationsbedingt verändert.

Es umfasst jetzt insbesondere die Tätigkeiten in den Bereichen

* Unterstützung in der Administration des Content-Management-Systems,
* Benutzerverwaltung im Geodatenportal
* Modellierung und in Nutzung bringen von Verwaltungsprozessen, so z. B. Standardprozesse, Nutzereingaben, Antragsdaten teil- bis vollautomatisiert verarbeiten lassen, einschließlich administrieren und
* Weiterentwicklung von Portalanwendungen wie z. B. Chatbots.

Herr [Mitarbeitername] hat sich insbesondere auf Grund seines überdurchschnittlichen Fachwissens und seines überdurchschnittlichen Denkvermögens in die ihm übertragenen Aufgaben schnell und gut eingearbeitet. Wir sind mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden. Sie entsprechen in der Gesamtschau den Anforderungen in jeder Hinsicht. Seine Arbeiten hat Herr [Mitarbeitername] zunehmend selbstständiger und eigenverantwortlicher durchgeführt. Sein bisher erworbenes berufliches und fachliches Wissen setzt er im [Einrichtungsname] immer gut ein.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen einwandfrei.

Herr [Mitarbeitername] zeigt in seinem Arbeitsbereich Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Einsatzbereitschaft, sodass daraus gute Arbeitsergebnisse entstanden sind.

Im Auftrag

(Unterschrift)


Quodlibet

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: 16.05.2025 09:10 »
Du sollst Dein eigenes Zeugnis schreiben?

Es gibt viele Seiten im Netz, das Stichwort wäre "Arbeitszeugnis".

Ich bin kein Personaler. Aber für mich klingt das Zeugnis sehr schlecht (keine Steigerungen) und es fehlt auf jeden Fall eine Schlußformel, was den unguten Eindruck noch verstärkt.

Fragmon

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: 16.05.2025 09:24 »
Also das Zeugnis liest sich abseits der grammatikalischen Fehler wirklich nicht gut.

Die Fachkenntnis, das Fachkönnen sowie die Initiative werden als gut ausgeprägt beschrieben (widerspricht sich aber weiter unten wieder)

Zitat
auf Grund seines überdurchschnittlichen Fachwissens und seines überdurchschnittlichen Denkvermögens in die ihm übertragenen Aufgaben schnell und gut eingearbeitet.

Gesamtleistung aber eher nur eine drei.

Zitat
Wir sind mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden. Sie entsprechen in der Gesamtschau den Anforderungen in jeder Hinsicht.

Liest sich so, als würde es am Anfang nicht so gut gelaufen sein, hinsichtlich eigenständiger Arbeitsweise

Zitat
Seine Arbeiten hat Herr [Mitarbeitername] zunehmend selbstständiger und eigenverantwortlicher durchgeführt.

Die Zeile passt nicht so richtig. Das gehört mit nach oben
Zitat
Sein bisher erworbenes berufliches und fachliches Wissen setzt er im [Einrichtungsname] immer gut ein.

Fehlerhafter Satz

Zitat
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen "ist stets" einwandfrei.

Dieser Satz steht im Widerspruch zum oben genannten

Zitat
Herr [Mitarbeitername] zeigt in seinem Arbeitsbereich Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Einsatzbereitschaft, sodass daraus gute Arbeitsergebnisse entstanden sind.

Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich nicht im Auftrag unterschrieben
Zitat
Im Auftrag


Rowhin

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #3 am: 16.05.2025 10:17 »
Kannst du uns etwas mehr über die Konstellation erzählen? Ist es tatsächlich so, dass du gefragt wurdest, dein eigenes Zeugnis zu schreiben? Das geht eigentlich gar nicht.

Unabhängig davon ist das Zeugnis in vorliegender Form, wie schon meine Vorredner sagen, weder handwerklich gut geschrieben (nur Feststellung, kein Vorwurf - die wenigsten Leute schreiben Arbeitszeugnisse), noch stellt es ein positives Zeugnis dar.

MDAngestellter

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #4 am: 16.05.2025 10:57 »
Hallo,

nein, das Zwischenzeugnis wurde nach über einem Jahr Wartezeit und nach einer Aufforderung seitens einer Anwältin so von der Personalabteilung mir Ende des letzten Jahres übergegeben (unterschrieben vom Chef der Abteilung). Da dies schon die zweite Version war, die erste war z.B. in der Vergangenheitsform geschrieben, habe ich es aufgegeben.

 Nur jetzt habe ich die Thematik mal wieder ins Spiel gebracht
("In diesem Zusammenhang stellt sich für mich zudem die Frage, welche Qualitätsmaßstäbe für meine Arbeit zugrunde gelegt werden sollen – etwa jene, die sich im zuletzt ausgestellten Zwischenzeugnis von Herrn X widerspiegeln. Trotz vorangegangener Korrekturschleife weist dieses Dokument zahlreiche formale und inhaltliche Mängel auf. So fehlen grundlegende (PFLICHT-)Angaben wie eine eindeutige Stellenbezeichnung oder der Anlass für die Ausstellung. Darüber hinaus enthält es sprachlich fehlerhafte Formulierungen (z. B. grammatikalisch unvollständige Sätze (siehe unten)) und widersprüchliche Leistungsbewertungen, die dem üblichen Aufbau und dem Zweck eines qualifizierten Zwischenzeugnisses nicht gerecht werden.")

Und seine Antwort war:

"Zu Ihren Vorwürfen bezüglich Ihres Zeugnisses äußere ich mich nicht weiter. Da gibt es eine Unterschiedliche Sicht der Dinge, die mir Selbst- und
Fremdwahrnehmung zu tun hat.
"
Und da wollte ich einfach mal mehrere unabhängige Fremdwahrnehmungen des Zeugnisses zusammensuchen, damit seine Selbstwahrnehmung mal etwas eingenordet wird...

FearOfTheDuck

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #5 am: 16.05.2025 11:12 »
Vorfolgst du noch ein anderes Ziel mit dem Zeugnis, außer dass du seine Selbstwahrnehmung einnorden willst?

MDAngestellter

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #6 am: 16.05.2025 14:28 »
Hi,

mit diesem Zwischenzeugnis sowieso nicht, schön wäre eine Neuausstellung. Aber da ich das ja auch aufgegeben habe, ist es nicht zwingend notwendig.

Aber tatsächlich gäbe es noch eine Fachfrage. Wenn man die Tätigkeiten so durchliest, und über die Eingruppierung nachdenkt, würdet ihr das laut Anlage A des TV-L eher in den allgemeinen Teil verorten oder ist dies eine Stelle die in den Bereich
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
gehört?

Vielen Dank

Vorfolgst du noch ein anderes Ziel mit dem Zeugnis, außer dass du seine Selbstwahrnehmung einnorden willst?

MoinMoin

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #7 am: 16.05.2025 16:40 »
Aber tatsächlich gäbe es noch eine Fachfrage. Wenn man die Tätigkeiten so durchliest, und über die Eingruppierung nachdenkt, würdet ihr das laut Anlage A des TV-L eher in den allgemeinen Teil verorten oder ist dies eine Stelle die in den Bereich
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
gehört?
Eine Tätigkeit kann auch zu unterschiedlichen Bereichen der EGO gehören.
Denn im Kern werden nur die einzelnen Arbeitsvorgänge irgendwo in der EGO verortet und darüber die EG festgestellt und die EG der gesamten Tätigkeiten insgesamt ergibt sich dann daraus.

So ist z.B. so etwas wie
Benutzerverwaltung im Geodatenportal
im allg. Verwaltungsteil (EG3) angesiedelt, wenn man da nur die Daten aus einem Formular in eine Maske eingibt und verwaltet.
und sowas wie:
Weiterentwicklung von Portalanwendungen wie z. B. Chatbots.
im Teil 11 zwischen EG8 und 11, wenn bestehende Systeme angepasst und eingesetzt werden.
oder allg. Teil EG13 als Msc Informatik, wenn da wirklich am Sprachmodell weiterentwickelt und mit wissenschaftliche Methoden weiterentwickelt  werden soll.



MDAngestellter

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #8 am: 18.05.2025 22:58 »
Hallo MoinMoin,

das ist tatsächlich das was mich interessiert (ob das jetzt zielführend ist, weiß ich nicht, ich kann noch nicht einschätzen, ob es für dieEG besser ist, da zu IuK oder zum allgemeinen Teil zu gehören ).
Der 6. Satz in den Vormerkungen zur IuK
"6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen", irgendwo las ich mal, wer keine Festplatte physisch anfässt, fällt damit aus 11 raus, würde auch für mich dann bedeuten, dass ich in den allgemeinen Teil falle, da ich nur Richtung IT-Dienstleister Zuarbeiten mache?
Aber wie gesagt, ob das nun zielführend ist, sich darüber Gedanken zu machen oder ob es einfach nur ein weiteres Argument wäre, um eine Behauptung vom Zeugnisersteller zu hinterfragen, weiß ich noch nicht.

Vielen Dank




Weiterentwicklung von Portalanwendungen wie z. B. Chatbots.
im Teil 11 zwischen EG8 und 11, wenn bestehende Systeme angepasst und eingesetzt werden.
oder allg. Teil EG13 als Msc Informatik, wenn da wirklich am Sprachmodell weiterentwickelt und mit wissenschaftliche Methoden weiterentwickelt  werden soll.

Garfield

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #9 am: 19.05.2025 07:47 »
Welchen Zweck verfolgst du denn überhaupt mit dem Zeugnis?
Das Tischtuch scheint zerschnitten und besser wird das Zeugnis sicherlich nicht mehr.

Ist das nur noch reiner Zerstörungskrieg, bevor eine Seite endlich kündigt oder was darf man sich vorstellen?

MoinMoin

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Antw:Einschätzung Zwischenzeugnis
« Antwort #10 am: 19.05.2025 10:32 »
Hallo MoinMoin,

das ist tatsächlich das was mich interessiert (ob das jetzt zielführend ist, weiß ich nicht, ich kann noch nicht einschätzen, ob es für dieEG besser ist, da zu IuK oder zum allgemeinen Teil zu gehören ).
Man kann als Faustregel sagen, dass bei IuK eine EG besser bezahlt wird bei gleicher Tätigkeitshöhe.
z.B. Also Tätigkeiten eines Ausbildungsberufes EG6 im allg. Teil eg5
...
Zitat
Der 6. Satz in den Vormerkungen zur IuK
"6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen", irgendwo las ich mal, wer keine Festplatte physisch anfässt, fällt damit aus 11 raus, würde auch für mich dann bedeuten, dass ich in den allgemeinen Teil falle, da ich nur Richtung IT-Dienstleister Zuarbeiten mache?
Keine Ahnung wo du sowas gelesen hast, aber es ist doch klar, dass nur weil jemand IT anwendet er nicht automatisch im Abschnitt 11 ist.
Benutzerverwaltung (Benutzer eintragen, ändern, anpassen) ist eher EG3 allg. Verwaltung als das es Abschnitt 11 ist.
First Level Support (Anfragen annehmen, nach Standardlösungen suchen und beantworten und sonst weiter an 2nd) -> allg. Verwaltung EG4

Also die Frage ist, brauchst du IT Wissen um die Tätigkeiten zu machen, oder Wissen der Fachseite oder überhaupt keine Voraussetzungen, danach richtet sich die Eingruppierung.